SH Diskussion:LPT2014.2/Anträge/S004-1.a - Mitgliedsbeiträge: Oberklasse

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Diese und alle weiteren Mitgliedsbeitragsanträge erübrigen sich. Der Mitgliedsbeitrag wird bundeseinheitlich in der Finanzordnung, Teil B, § 5 geregelt. Wie sollte sonst eine Stimmberechtigung für Mitglieder gewährt sein, die von einem Bundesland in ein anderes wechseln? Sollen die dann nachzahlen? Oder bekommen eine Gutschrift? Die Anträge haben eine gewisse Zielrichtung, das ist klar. Da aber in Punkt 6 steht, dass der Finanzrat Änderungsvorschläge erarbeitet, dieser jedoch wenn ich mich recht erinnere auf dem BPT 12.2 defacto aufgelöst wurde, wird es wohl nie zu Änderungen am Mitgliedsbeitrag kommen, solange dieser Punkt noch in der Satzung ist. Dennoch empfehle ich dem Antragsteller, sich dazu mit Swanhild in Verbindung zu setzen, die an einem Antrag auf Bundesebene arbeitet. @tomvomizh

==> Na und? Wenn wir das hier so beschliessen und praktizieren, möchte ich mal denjenigen sehen, der das kippt. Im Übrigen steht da nichts von bundeseinheitlich. Im Gegenteil, ich verweise mal auf " (3) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. " Wir würden das sozusagen nur verbindlicher machen... wer das nicht mag, kann ja immer noch in Bremen oder Berlin eintreten.