SH:Vorstand/Sitzungen/2010-03-30 - Protokoll Vorstand Schleswig-Holstein

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öffentliche Vorstandssitzung

Ort

Telefonkonferenz

Anmeldung bis 12:00 Uhr bei Vorstand
Die Vorstandssitzung wird Telefonisch stattfinden.
Wer Teilnehmen möchte sollte sich mit Festnetztelefonnummer bis Tag der Sitzung 12 Uhr beim Vorstand per EMail anmelden.
Eine nachträgliche Einwahl ist auch möglich:
0211/54079964
Die PIN für die Einwahl lautet: 999999
Soweit wir zwischendurch auch etwas auf einer Webseite zeigen wollen, geht dies hier.
Gäste werden automatisch stumm geschaltet, um Rederecht zu bekommen, dies bitte durch drücken der 1 signalisieren.
Einfach als Teilnehmer Namen eingeben und PIN 362543.

Zeit

  • 30.03.2010
  • 20:00 Uhr - ca. 23:00 Uhr

Tagesordnung

  1. Bestätigung per Mail/Telefon getätigter Beschlüsse seit der letzten Sitzung --jostey 13:07, 20. Mär. 2010 (CET)
  1. Parteizeitung (auf Wunsch des Antragstellers auf nächste Sitzung verschoben)
  2. Webserver
  3. Informationen über die Vorstandsarbeit über die Ankündigungsliste
  4. Kompetenzen des Team Design
  5. Logo
  6. Kandidaturen von SH-Vorstandsmitgliedern zum Bundesvorstand
  7. KettenreAktion
  8. Kreisverband Lübeck --jostey 01:26, 23. Mär. 2010 (CET) mit Vorstellung eines alternativen Konzepts (da ich um 20:00 Uhr noch auf der Autobahn bin, habe ich es nach hinten geschoben, OPC)
  9. Start Liquid Feedback

Anhang

Webserver

Antrag: Der Vorstand möge beschließen, dass der Serververtrag bei Manitu zu Ende Mai oder früher gekündigt wird und dass stattdessen rechtzeitig zwei EQ4-Server bei Hetzner gemietet werden.

Begründung: Der aktuelle Server wird weder unseren Ansprüchen noch seinem Preis gerecht. Zwei Server ermöglichen uns dann Redundanz und/oder Aufteilung der Server-Dienste nach Hochverfügbarkeit und Sicherheit.

Kosten: 2 * 149,- EUR Einrichtungsgebühr + 2 * 49,- EUR monatlich.

Kreisgründung unwirksam

Antrag: Der Vorstand möge beschließen, dass die Kreisverbandsgründung Lübeck nicht korrekt vollzogen wurde und daher als unwirksam zu betrachten ist.

Begründung: §8 Parteiengesetz benennen Mitgliederversammlung und Vorstand als notwendige Organe für eine Gebietsgliederung. Auf der Mitgliederversammlung wurden mehr als ein Drittel ungültiger Stimmen abgegeben. Da der Vorstand wegen fehlerhafter Abstimmung faktisch ungütlig gewählt wurde und auch die Mitgliederversammlung fehlerhaft durchgeführt wurde fehlt es bsiher an beiden Organen. Eine Gründung hat somit nicht wirksam stattgefunden.

Mit diesem Entschluss ersparen wir uns und den Lübeckern eine überstürzte neue Mitgliederversammlung. Dies gilt umso mehr, als dass die Paragraphen in der Bundessatzung sie für das Schitern massgeblich sind ohnehin auf dem Bundesparteitag in einigen Wochen zur Disposition stehen. Mit der Entscheidung geben wir Lübeck Zeit die neue Situation nach dem Bundesparteitag abzuwarten und durchdachte Entscheidungen auf aktueller Basis zu treffen.

Protokoll

Protokoll auf Webseite

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