SH:Vorstand/Beschlussanträge/2020-05-29/01

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Streichung von Mitgliedern nach § 5 Bundesssatzung

NR: 2020-05-29/01 mit Formular bearbeiten
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Antragsteller
Joachim
Text
Es wird beantragt, Mitglieder, die über 5 Jahre keine Mitgliedsbeiträge trotz satzungsgemäßer Aufforderung zahlten, nach § 5 Abs.2 Landesssatzung SH, sowie § 5 Abs.1 Bundessatzung und § 7 Abs.2 Finanzordnung, zu streichen.
Begründung
Der Verwaltungsaufwand für Nichtzahlende Mitglieder ist zu hoch. Gleichermaßen wird durch die Nichtzahlung nach mehrmaliger Mahnung durch das Mitglied ein stringentes Desintresse an der Piratenpartei dokumentiert. Dem Mitglied bleibt jedoch immer noch eine Gelegenheitzum Widerspruch. § 7 Abs.4 Finanzordnung sagt: "Gegen die Streichung ist Widerspruch beim zuständigen Schiedsgericht zulässig."
Ergebnis
angenommen (29.05.2020)
Dafür
Joachim, Mark, Dennis, Thomas
Dagegen
-
Enthaltung
-
Abwesend
Katharina
Umsetzungsverantwortlich
Joachim