SH:Vorstand/Beschlussanträge/2014-07-10/02
- Antragsteller
- Sven77
- Text
- Der Vorstand möge beschließen, Cord mit der Renovierung der LGSt zu beauftragen. Er kann innerhalb des gesetzten Budgets Entscheidungen für die Renovierung treffen. Er darf im Rahmen dieser Beauftragung gewöhnliche Renovierungsarbeiten ausführen. Aufgaben,die einen Fachhandwerker benötigen, beispielsweise Arbeiten an der Elektrik und der Installation, müssen durch eine qualifizierte Person durchgeführt werden.
- Begründung
- Cord braucht eine gewisse Handlungsfreiheit für die Renovierung und es ist aus versicherungstechnischen Gründen sehr zu empfehlen.
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- Sven77, Elmo, Henry, Kathie
- Dagegen
- Hans (Minderheitenvotum: Der Landesverband wird demnächst Verantwortung als Arbeitgeber übernehmen; können die notwendigen Sanierungsarbeiten(!) überhaupt fachgerecht ausgeführt werden oder sind die baulichen Mängel sogar so erheblich, dass eine neue Lokation für die LGSt. gesucht werden sollte? vom Schloß stimmt mit Nein, um diese Verantwortung nicht zu übernehmen (insb. auch nicht Cord damit haftungstechnisch alleine zu lassen == zu beauftragen) und rät dazu, entweder die Sanierung nebst Haftung dem Vermieter zu überlassen oder die Räumlichkeiten zu wechseln.)
- Enthaltung
- Umsetzungsverantwortlich
- Sven77