SH:Landtagswahl 2012/Wahlprogramm/Kapitel17
Inhaltsverzeichnis
- 1 Planen und Bauen für die Zukunft
- 1.1 Freier Zugang zu Geobasisdaten
- 1.2 Langfristige Landschaftsplanung
- 1.3 Wohnverdichtung in Städten und Gemeinden
- 1.4 Förderung von Altbausanierung
- 1.5 Neubauten
- 1.6 Konzentration von Gewerbegebieten
- 1.7 Umgang mit Konversionsflächen der Bundeswehr
- 1.8 Kulturdenkmale als Geschichtszeugnisse erhalten
- 1.9 Öffentlicher Raum für alle
- 1.10 Förderung des Breitbandausbaus
- 1.11 Wohnraumpolitik in Tourismusgebieten
Planen und Bauen für die Zukunft
- Beteiligung von Anfang an -
Großprojekte wie Stuttgart 21 zeigen, dass es selbstverständlich werden muss, die Bevölkerung nicht nur umfassend an Planungsprozessen zu beteiligen, sondern auch frühzeitig mitentscheiden zu lassen. In Schleswig-Holstein will die Piratenpartei Projekte wie beispielsweise den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals, den Ausbau des Hochspannungsnetzes oder den Weiterbau der A 20 nur durchführen, wenn sie von einer breiten demokratischen Basis getragen werden.
Bei der Umsetzung von Planung in konkrete Vorhaben will die Piratenpartei ressourcenschonend bauen, Natur und Landschaft selbstverständlich schonen – ob bei der Anlage neuer Gewerbegebiete, städtischer Wohnverdichtung, Umnutzung von Konversionsflächen oder bei Altbausanierungen. Energetische Ertüchtigung ist dort sinnvoll und zu fördern, wo sie nicht zerstörend wirkt, etwa bei Baudenkmälern.
Neue Techniken – wie beispielsweise die umfassende Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten – sollen dabei ebenso eingesetzt werden, wie neue Medien, um eine möglichst umfassende Beteiligung zu ermöglichen.
Freier Zugang zu Geobasisdaten
Geobasisdaten sind die Grundlage für jede Planung in den Bereichen Verkehr, Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt. Die derzeitige Lizenzform behindert sowohl die Verwaltung selbst als auch Bürgerinitiativen und die Wirtschaft bei der Bewertung von Planungsprozessen und der Ausarbeitung eigener Vorschläge. Auch in Wissenschaft und Forschung ist man immer mehr auf Geoinformationssysteme angewiesen, um genaue Analysen und Studien zu Themen wie Umwelt, Soziales oder Wirtschaft zu erstellen.
Wir fordern, dass die INSPIRE-Richtlinie der EU auch in Schleswig-Holstein konsequent umgesetzt wird und entsprechend in den betroffenen Behörden Finanz- und Personalmittel bereitgestellt werden.
Langfristige Landschaftsplanung
Bei der Landschaftsplanung dürfen Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung keine Lippenbekenntnisse bleiben, die den kurzfristigen Zielen einzelner Kommunen oder Regionen geopfert werden. Landschaftsplanung muss vielmehr langfristig angelegt sein und durch Transparenz und frühzeitige Beteiligung die Interessen der Kommunen schon im Voraus effektiver als bisher berücksichtigen. Der nach wie vor weitgehend ungezügelte Flächenverbrauch muss durch eine Belohnung der Flächenschonung gestoppt werden. Wir halten eine strengere Anwendung des Regionalplanungsgesetzes geboten.
Wohnverdichtung in Städten und Gemeinden
Eine Zersiedelung der Landschaft und damit eine Versiegelung von Flächen durch immer mehr Neubaugebiete ist zu vermeiden. Gemeinden müssen sich hier stärker aufeinander abstimmen. Wir fordern, dass vorrangig Innenstädte und Dorfkerne mit Wohnbebauung verdichtet und damit wieder belebt werden. Dies fördert die Lebensqualität in den Städten und Dörfern.
Förderung von Altbausanierung
Öffentliche Fördermittel sollen vorrangig in die Sanierung und eine sinnvolle energetische Ertüchtigung von dafür geeigneten Altbauten fließen. Wir setzen uns dafür ein, dass bei Altbausanierungen der kind- und altersgerechte Ausbau stärker als bisher berücksichtigt wird.
Neubauten
Bei Neubauten für Wohngebäude soll es selbstverständlich sein, dass sie kind- und altersgerecht und mit Rücksicht auf mobilitätseingeschränkte Mitbürger errichtet werden. Energiesparende Maßnahmen und Energiegewinnung aus natürlichen Ressourcen sind bei allen Neubauten einzuplanen. Neubauten für öffentliche Verwaltungen sollen die Ausnahme bilden. Hier sind ressourcensparend vorrangig geeignete und entsprechend sanierte Altbauten zu nutzen.
Konzentration von Gewerbegebieten
Die beinahe unkontrollierte Ausweisung und der hemmungslose Ausbau von immer neuen Gewerbegebieten in Konkurrenz zu benachbarten Gemeinden müssen vermieden werden. Die Ausweisung von Gewerbeflächen muss sich wieder an den Größen der Gemeinden orientieren. Wir wollen, dass im Rahmen einer neuorientierten Landesplanung eine stärkere Koordinierung und Kontrolle der ausgewiesenen Flächen stattfindet.
Umgang mit Konversionsflächen der Bundeswehr
Mit der Umstrukturierung der Bundeswehr werden durch Konversion wieder große Flächen zur Verfügung stehen. Bei ortsnahen Flächen sind gerade Kommunen für Ihre Stadtplanung auf diese Flächen angewiesen. Bei den vorhandenen Gebäuden ist im Sinne der Nachhaltigkeit eine Nachnutzung anzustreben. Ortsferne Flächen, zum Beispiel Truppenübungsplätze, sollen der Natur erhalten bleiben oder renaturiert werden.
Wir wollen, dass die Konversionsflächen nicht höchstbietend verkauft, sondern vorrangig den Kommunen zu einem gerechten Preis angeboten werden. Öffentlicher Grund und Boden muss vorrangig der gesamten Bevölkerung zugutekommen. Schleswig-Holstein muss sich nachhaltig dafür beim Bund einsetzen.
Wir fordern die transparente Revision der Standortentscheidungen der Bundeswehr in Schleswig-Holstein, sowie die Offenlegung der standortbezogenen Entscheidungsanalysen.
Kulturdenkmale als Geschichtszeugnisse erhalten
Kulturdenkmäler sind Zeugnisse vergangener Zeit. Die Erhaltung historischer Bauten, Gärten, technischer Einrichtungen, aber auch archäologischer Denkmäler liegt im öffentlichen Interesse. Sie zu erfassen, zu bewerten und zu schützen ist eine staatliche Aufgabe. Da Kulturdenkmäler aber auch größtenteils Wirtschaftsgüter sind, lässt sich eine denkmalgerechte Erhaltung kaum ohne einen Ausgleich zwischen privaten, wirtschaftlichen und kulturellen Belangen erreichen.
Denkmalpflege ist zudem ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor. Örtliches Handwerk, kleine und mittelständische Betriebe und der Tourismus profitieren.
Wir wollen einen ebenso wirkungsvollen wie gerechten Denkmalschutz. Kulturdenkmäler im öffentlichen Besitz sollen vorbildhaft erhalten werden. Der Denkmalpflege wollen wir genügend Mittel zur Verfügung stellen, um unser Kulturgut dauerhaft erhalten zu können, den zuständigen Landesämtern ausreichend Personal.
Informationsangebote im Web sollen der Öffentlichkeit über alle baulichen und archäologischen Kulturdenkmäler in Schleswig-Holstein umfassende Informationen bieten.
Öffentlicher Raum für alle
Siehe Kapitel 9.5, »Öffentlicher Raum für alle«.
Förderung des Breitbandausbaus
Wir erachten einen breitbandigen Internetzugang als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung des Landes und gesellschaftliche Teilhabe der schleswig-holsteinischen Bürger. Wir wollen, dass jedem Bürger unseres Landes ein breitbandiger Internetzugang als Grundversorgung zur Verfügung steht. Wir halten dies für so selbstverständlich wie den Zugang zu Wasser-, Strom- und Straßenverkehrsnetz.
Da die sogenannte »Breitbandstrategie« der Landesregierung nicht zu einer flächendeckenden Versorgung mit einer angemessenen Bandbreite geführt hat, müssen die derzeitigen Förderprogramme des Breitbandausbaus auf ihre Tauglichkeit überprüft werden. Bei Tiefbauarbeiten muss eine Pflicht zur Abstimmung mit räumlich angrenzenden Arbeiten und zur Verlegung von Leerrohren eingeführt werden. Überregional agierende Anbieter müssen verpflichtet werden, in strukturschwachen Regionen zur flächendeckenden Grundversorgung beizutragen. Grundversorgung geht vor Mehrfachversorgung.
Wir halten es für falsch, die Grundversorgung über konkrete Technologien oder Bandbreiten zu definieren, die aufgrund der schnellen technischen Entwicklung bereits nach wenigen Jahren überholt sind. Angaben zur Netzabdeckung, die sich am Anteil der versorgten Bevölkerung orientieren, lenken davon ab, dass es schlecht oder gar nicht versorgte dünn besiedelte Regionen gibt.
Wir betrachten den Breitbandausbau als einen stetigen Vorgang, weshalb Forderungen an Zugangsanbieter bezüglich der Mindestversorgung zu erschließender Gebiete sich am jeweils aktuellen Standard orientieren sollen.
Wohnraumpolitik in Tourismusgebieten
Wir setzen uns für die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Dauerwohnraum für Einwohner in Tourismusgebieten ein. Einwohner solcher Gebiete dürfen nicht durch überhöhte Mieten oder Wohnraummangel aus ihrer Heimat gedrängt werden.