SH:Landtagswahl 2012/Wahlprogramm/Kapitel12

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Umweltschutz

- Grundlagen für eine gesunde Zukunft -

Die Umwelt- und Naturschutzpolitik des Landes Schleswig-Holstein leidet darunter, dass sie allzu häufig einseitig kurzsichtigen Wirtschaftsinteressen unterworfen wird – zum langfristigen Nachteil der Wirtschaft selbst. Denn inzwischen hat sich gezeigt, dass auf lange Sicht gerade die Industrien erfolgreich sind, die innovative Umwelttechniken und umweltgerechte Produkte entwickeln oder in ihren betrieblichen Abläufen nutzen. Diese Entwicklung will die Piratenpartei durch ihre Politik weiter unterstützen.

Intakte Umwelt ist Grundrecht

Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff auf Naturressourcen ist Teil der universellen Menschen- und Bürgerrechte, in Deutschland auch abgedeckt durch das Grundgesetz Art. 2, auch für kommende Generationen. Überzogene Regulierungen im Interesse von Verwaltung oder Industrie, mit dem vorgeschobenen Argument des Umweltschutzes, lehnen wir jedoch ab.

Naturschutzpolitik

Naturschutz darf nicht nur als planerisches Hindernis bei der Wirtschaftsförderung empfunden werden, sondern ist elementarer Bestandteil der Erhaltung unserer Lebensgrundlage. Für unwiderruflich zerstörte Naturräume müssen Ausgleichsflächen geschaffen werden. Man darf sie nicht in Ausgleichszahlungen ummünzen. Naturschutzpolitik ist auch Ländersache und darf nicht fast ausschließlich mit EU-Mitteln bestritten werden.

Nachhaltigkeit und Beständigkeit

Wir stehen für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die natürliche Ressourcen so nutzt und bewahrt, dass diese auch den nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen und der Artenreichtum unseres Planeten dauerhaft erhalten bleibt.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Naturressourcen ist dringend erforderlich. Bei nachwachsenden Ressourcen müssen Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein und bei nicht nachwachsenden ist eine Kreislaufwirtschaft oberstes Ziel.

Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung

Viele der heutigen Umweltprobleme – vom Schrumpfen der Artenvielfalt bis zum Versagen bei der Atommülldeponierung – sind auch das Resultat einer Ohnmacht der Bürger gegenüber den Interessen immer stärker mit dem Staat verflochtener Wirtschaftskräfte. Daher fordern wir auch beim Thema Umwelt mehr Transparenz im Handeln von Regierungen und Unternehmen und eine stärkere Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen. Der freie und nutzerfreundliche Zugang zu Umweltinformationen ist eine wichtige Voraussetzung hierfür und muss weiter verbessert werden.

Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes

Das Umweltinformationsgesetz soll weiterentwickelt werden zur Grundlage einer umfassenden Dienstleistung für Bürger. Umweltinformationen sind nach unserer Auffassung eine Bringschuld: Behörden müssen dafür geeignete Informationen von sich aus und nicht erst auf Anfrage bereitstellen. Die Veröffentlichung muss dabei unter freien Lizenzen und in offenen Dateiformaten erfolgen. Bürger sollen auf einem Portal mit übergreifenden Suchfunktionen einfachen Zugang zu diesen Daten erhalten.

Vernetzte Umweltpolitik

Wir setzen uns für eine Umwelt- und Naturschutzpolitik ein, die mit allen Politikbereichen vernetzt ist. Der Tendenz der Landesregierung, Umweltpolitik einseitig mit der Wirtschaftsförderung oder der Förderung der Atomenergienutzung zu verbinden und diesen unterzuordnen, treten wir entschieden entgegen. Umweltpolitik ist erfolgreicher, wenn die Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und das Zusammenspiel unterschiedlicher Politikbereiche berücksichtigt werden. Dazu gehört insbesondere die Verbindung der Umwelt- und Naturschutzpolitik mit Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Gesundheitspolitik, der Landwirtschaft und der Energiewirtschaft.

Verbandsklagerecht

Schleswig-Holstein ist eines der wenigen Bundesländer, das in seinem Landesnaturschutzgesetz kein Verbandsklagerecht für Umweltverbände enthält. Schon mit dem Bundesnaturschutzgesetz von 2002 und verbessert mit dem von 2010 ist die Verbandsklage zwar auch bei uns möglich, jedoch nur bei Klageanlässen, die den Bund betreffen.

Wir möchten das Verbandsklagerecht im Landesnaturschutzgesetz einführen, um die Einflussmöglichkeiten von Umweltschutzverbänden zu stärken.

Umweltgerechte Mobilität

Energieeffiziente, emissionsarme und raumschonende Mobilität im Interesse der Gesundheit Aller ist ein wesentliches Ziel unserer Umweltpolitik. Wir setzen uns für die Förderung von innerstädtischem ÖPNV und regionalem (landesweitem) Nahverkehr ein.

Lichtverschmutzung

Der Himmel gehört allen, auch bei Nacht. Und damit das so bleibt, fordern wir eine landesweite Einschränkung von vermeidbaren Lichtemissionen. Eine Ausnahmeregelung für Veranstaltungen und Kunstprojekte muss missbrauchssicher gestaltet werden.

Auch die Lichtüberflutung der ausserstädtischen Landschaft möchten wir im Interesse der Umwelt im Sinne des natürlichen Tages- und Nachtrhythmus von Tier, Mensch und Natur vermindern.

Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur

Wir setzen uns dafür ein, dass die Landesverfassung Schleswig-Holsteins dahingehend erweitert wird, dass der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wäldern, Stränden, Küstenabschnitten und Flussgebieten sowie das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang jedermann unentgeltlich gestattet und ohne Personenkontrollen möglich ist. Dabei wird jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen und dabei die bestehenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Das Land und die Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu den Meeren, den Seen, den Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.