SH:Landtagswahl 2012/Wahlprogramm/Bugfixes

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Korrigenda zum Landtagswahlprogramm der Piratenpartei Schleswig-Holstein

Beschlossene Fassung Korrigierte Fassung
Kapitel 3 - Transparenz bei Besetzung von Ämtern

Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel die Beigeordneten in Städten oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden.

Transparenz bei Besetzung von Ämtern

Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel Stadträte oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden.

Kapitel 3 - Transparenz in der Kommunalpolitik

Wir setzen uns dafür ein, dass die Kreise, Städte und Gemeinden die technischen und personellen Voraussetzungen dafür erhalten, dass von den jeweiligen Sitzungen der Kreistage und der Stadt- und Gemeinderatssitzungen Live-Streams erfolgen sowie Wortprotokolle erstellt werden. Die Kommunen werden verpflichtet, die Live-Streams und die Wortprotokolle auf ihren jeweiligen Internetseiten der Öffentlichkeit ohne Gebührenerhebung zugänglich zu machen.

Transparenz in der Kommunalpolitik

Wir setzen uns dafür ein, dass die Kreise, Städte und Gemeinden die technischen und personellen Voraussetzungen dafür erhalten, dass von den jeweiligen Sitzungen der Kreistage und der Stadt- und Gemeindevertretungssitzungen Live-Streams erfolgen sowie Wortprotokolle erstellt werden. Die Kommunen werden verpflichtet, die Live-Streams und die Wortprotokolle auf ihren jeweiligen Internetseiten der Öffentlichkeit ohne Gebührenerhebung zugänglich zu machen.

Kapitel 4 - Mehr Bürgerbeteiligung – weniger Hürden bei Volksbegehren

Wir stehen für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Daher setzen wir uns auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren und Volksentscheiden ein.

Für ein Volksbegehren in Schleswig-Holstein müssen bisher über einhunderttausend Unterschriften (5 Prozent der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger in amtlichen Eintragungsräumen einfinden.

Wir fordern, dass neben dem Auslegen in Amtsräumen auch ein freies Sammeln gestattet sein sollte. Wir schließen uns dabei den Forderungen des Vereins "Mehr Demokratie e.V." an: Abschaffung des Zustimmungsquorums von 25 Prozent der Stimmberechtigten beim Volksentscheid.

In Schleswig-Holstein gab es in den letzten 20 Jahren nur einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid (1998: Ablehnung der Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform) – und über den hat der Landtag sich durch einfachen Beschluss hinweggesetzt.

Wir schließen uns dem Vorschlag des Vereins "Mehr Demokratie e.V." zur Ergänzung der Landesverfassung an: "Ein Volksentscheid kann nur durch einen Volksentscheid abgeändert werden. Dieser erneute Volksentscheid kann durch eine Volksinitiative oder einen Beschluss des Landtages angestoßen werden."

Mehr Bürgerbeteiligung – weniger Hürden bei Volksbegehren

Wir stehen für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Daher setzen wir uns auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren und Volksentscheiden ein.

Für ein Volksbegehren in Schleswig-Holstein müssen bisher über einhunderttausend Unterschriften (5 Prozent der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger in amtlichen Eintragungsräumen einfinden, es sei denn, andere Örtlichkeiten werden besonders zugelassen.

Wir fordern, dass neben dem Auslegen in Amtsräumen auch ein freies Sammeln gestattet sein sollte, ohne dass es dazu einer Zustimmung der Gemeinden oder Ämter bedarf. Wir schließen uns dabei den Forderungen des Vereins "Mehr Demokratie e.V." an: Abschaffung des Zustimmungsquorums von 25 Prozent der Stimmberechtigten beim Volksentscheid.

In Schleswig-Holstein gab es in den letzten 20 Jahren nur einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid (1998: Ablehnung der Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform) – und über den hat der Landtag sich durch einfachen Beschluss hinweggesetzt.

Wir schließen uns dem Vorschlag des Vereins "Mehr Demokratie e.V." zur Ergänzung der Landesverfassung an: "Ein Volksentscheid kann nur durch einen Volksentscheid abgeändert werden. Dieser erneute Volksentscheid kann durch eine Volksinitiative oder einen Beschluss des Landtages angestoßen werden."

Kapitel 5 - Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Staatsanwälte sind an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dadurch besteht die Gefahr der politischen Beeinflussung von Strafverfahren. Um die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat zu stärken, fordern wir, dass die Landesregierung von ihrem Weisungsrecht gegenüber den Landesstaatsanwälten keinen Gebrauch mehr macht. Insbesondere soll es keine Dienstanweisungen mehr geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen. Wir wollen durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes Schleswig-Holstein erreichen, dass auch in Schleswig-Holstein der Generalstaatsanwalt kein politischer Beamter mehr ist.

Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Staatsanwälte sind an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dadurch besteht die Gefahr der politischen Beeinflussung von Strafverfahren. Um die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat zu stärken, fordern wir, dass die Landesregierung von ihrem Weisungsrecht gegenüber den Landesstaatsanwälten keinen Gebrauch mehr macht. Insbesondere soll es keine Dienstanweisungen mehr geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen.

Kapitel 7 - Abschaffung von Studiengebühren

Jeder Mensch hat das Recht auf die Teilhabe an der Gesellschaft, auf Bildung und kulturelle Betätigung. Finanzielle Zusatzbelastungen halten vom Studieren ab. Wir wollen daher die Einführung einer Studiengebühr für Studierende in Schleswig-Holstein verhindern und uns für eine barriere- und kostenfreie Bildung für alle einsetzen.

Kapitel 7 - Verhinderung von Studiengebühren

Jeder Mensch hat das Recht auf die Teilhabe an der Gesellschaft, auf Bildung und kulturelle Betätigung. Finanzielle Zusatzbelastungen halten vom Studieren ab. Wir wollen daher die Einführung einer Studiengebühr für Studierende in Schleswig-Holstein verhindern und uns für eine barriere- und kostenfreie Bildung für alle einsetzen.

Hinweis: Derzeit gilt die vom Landesparteitag beschlossene Fassung des Wahlprogramms (linke Spalte); die Korrekturvorschläge oben (rechte Spalte) sind noch nicht angenommen worden.

Stellungnahme zu unberechtigter Programmkritik

Plagiatsvorwurf

Swen Wacker kritisiert, dass das Landtagswahlprogramm der Piratenpartei Schleswig-Holstein in großen Teilen ein "Plagiat", nämlich aus anderen Wahlprogrammen der Piratenpartei übernommen worden sei. Dabei erkennt er an, dass viele Probleme "in den Bundesländern gleich gelagert sind" und eine länderübergreifende Programmatik daher sinnvoll sein kann.

Als "Plagiat" wird das Aneignen fremder geistiger Leistungen bezeichnet. Wir sehen die Programmatik anderer Landesverbände der Piratenpartei nicht als "fremd" an.

Unser Wahlprogramm ist ein schleswig-holsteinisches Originalprodukt und kein "Plagiat". Jeder Programmpunkt wurde - anders als bei anderen Parteien - auf einem schleswig-holsteinischen Landesparteitag einzeln vorgestellt, diskutiert und angenommen. Dabei konnte - anders als bei anderen Parteien - jedes Parteimitglied und auch Nichtmitglieder mitdiskutieren. Selbst wenn bei diesem basisdemokratischen Verfahren mitunter Fehler unterlaufen, sorgt es für eine viel bürgernähere Programmatik als bei anderen Parteien und macht den Charakter der Piratenpartei als offene Mitmachpartei aus.

Wir halten es angesichts der vielen gleichgelagerten Probleme der Länder für sinnvoll, gute Programmpunkte anderer Landesverbände zu übernehmen, wo sie auf Schleswig-Holstein übertragbar sind. Wir bedauern, dass uns bei der Übertragung einzelner Programmpunkte Fehler unterlaufen sind. Wir haben die Fehler in der obigen Tabelle sinngemäß korrigiert ("Korrigenda").

Transparenz bei Besetzung von Ämtern

Der Vorwurf einer "unvollständigen Übernahme" des baden-württembergischen Landtagswahlprogramms bezüglich "großer Kreisstädten" ist nicht berechtigt. Das schleswig-holsteinische Landtagswahlprogramm spricht zurecht von "Städten", denn "große Kreisstädte" gibt es in Schleswig-Holstein nicht.

Der Vorwurf, Verwaltungsräte seien in Schleswig-Holstein nicht bekannt, trifft nicht zu. In Schleswig-Holstein verfügen beispielsweise Stadtwerke über Verwaltungsräte.

Transparenter Haushalt

Swen Wacker kritisiert, die in Baden-Württemberg offenbar zu beklagende Flucht aus dem Budget in "überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Stiftungen" sei nicht auf Schleswig-Holstein "übertragbar", weil hier in letzter Zeit eine Abkehr vom Stiftungsunwesen erfolge.

Fakt ist, dass wir in unserem Landtagswahlprogramm keine "Flucht aus dem Budget" in Stiftungen beklagen. Vielmehr fordern wir: "Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen." In Schleswig-Holstein bestehen durchaus überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Stiftungen (z.B. Kulturstiftung, Stiftung Straffälligenhilfe), die verstärkter parlamentarischer Kontrolle bedürfen. Der Vorwurf einer "unreflektierten Übernahme" ist nicht gerechtfertigt.

Barrierefreies Lernen

In unserem Wahlprogramm heißt es: "In Schleswig-Holstein ist für Kinder mit besonderem Förderbedarf das Risiko einer Sonderschuleinstufung und der daraus folgenden Ausgrenzung aus dem Regelschulbetrieb im internationalen Vergleich besonders hoch. Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung wirkt sich auf den Lernerfolg beider Gruppen positiv aus, wie internationale Studien beweisen. Deshalb wollen wir das hierzulande betriebene Modell der Sonderschule soweit wie möglich verlassen und eine Schule für alle ermöglichen."

Swen Wacker kritisiert den ersten Satz als "falsch", weil Schleswig-Holstein bei der Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf "bundesweit führend" sei.

Dies geht an der Aussage des Wahlprogramms vorbei, wonach in Schleswig-Holstein das Risiko einer Sonderschuleinstufung im internationalen (nicht: bundesdeutschen) Vergleich besonders hoch ist. Von den 27 EU-Mitgliedsstaaten weisen nur 5 eine so hohe Sonderschulquote auf wie sie in Schleswig-Holstein besteht (2,9%).

Begrenzung der Leiharbeit

In unserem Wahlprogramm heißt es: "Arbeitnehmerüberlassung ist ursprünglich ein Instrument der Wirtschaft, um Auftragsspitzen zu bewältigen, wird aber zunehmend missbraucht. In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar und ersetzen diese sogar. In vielen Fällen werden langjährige Mitarbeiter in Untergesellschaften ausgegliedert und zu schlechteren Bedingungen 'neu' weiterbeschäftigt. Leiharbeit sollte wegen ihres Missbrauchspotenzials wieder begrenzt werden. Wir wollen, dass das Land Schleswig-Holstein dazu eine entsprechende Initiative im Bundesrat startet. Leiharbeiter sollen nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäfigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag ab dem dritten Monat entschädigt werden."

Swen Wacker kritisiert, es fehle eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit sich die Forderung durch ein zwischenzeitlich beschlossenes (Bundes)Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung erledigt habe.

Dazu ist festzustellen, dass unsere Forderung nach einem Lohnzuschlag ab dem dritten Leiharbeitsmonat weiterhin nicht umgesetzt ist. Unser Wahlprogramm ist in punkto Leiharbeit dementsprechend auf dem aktuellen Stand.

Vernetzte Umweltpolitik

In unserem Wahlprogramm heißt es: "Wir setzen uns für eine Umwelt- und Naturschutzpolitik ein, die mit allen Politikbereichen vernetzt ist. Der Tendenz der Landesregierung, Umweltpolitik einseitig mit der Wirtschaftsförderung oder der Förderung der Atomenergienutzung zu verbinden und diesen unterzuordnen, treten wir entschieden entgegen. Umweltpolitik ist erfolgreicher, wenn die Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und das Zusammenspiel unterschiedlicher Politikbereiche berücksichtigt werden. Dazu gehört insbesondere die Verbindung der Umwelt- und Naturschutzpolitik mit Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Gesundheitspolitik, der Landwirtschaft und der Energiewirtschaft."

Swen Wacker kritisiert, der schleswig-holsteinischen Landesregierung könne man nicht vorwerfen, Umweltpolitik einseitig mit der Förderung der Atomenergienutzung zu verbinden und dieser unterzuordnen. Die FDP habe die Laufzeitverlängerung kritisiert, das Land sei nach der Fukushima-Katastrophe für den Atomausstieg eingetreten.

Fakt ist, dass der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag eine Übertragung der Reststrommengen von älteren auf jüngere Kraftwerke forderte, was den Atomausstieg verzögert hätte. Der Ministerpräsident begrüßte die Einigung zur Laufzeitverlängerung. Wegen der gegenläufigen Haltung der FDP enthielt sich das Land im Bundesrat der Stimme, stimmte aber nicht gegen die Laufzeitverlängerung. Dass Schleswig-Holstein - ebenso wie Bundeskanzlerin Merkel - nach der Fukushima-Katastrophe für den Atomausstieg eingetreten ist, ändert daran nichts. Die von Wacker angeführten Fakten sprechen also nicht dagegen, der schwarz-gelben Landesregierung vorzuwerfen, dass sie Umweltpolitik einseitig mit der Förderung der Atomenergienutzung verbunden und dieser untergeordnet habe.

Persönlichkeitsrechte der Schüler und Lehrer achten

In unserem Wahlprogramm heißt es: "Die Privat- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Schülern und Lehrern müssen gewahrt bleiben. Videoüberwachung und private Sicherheitsdienste haben keinen Platz in Schulen. Präventive Durchsuchungen und Kontrollen oder Urinuntersuchungen sind zu unterlassen. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Schüler. Diese unter Generalverdacht zu stellen, zerstört das Vertrauen zu Schule und Lehrern, ohne welches Unterricht und Erziehung nicht möglich sind."

Swen Wacker kritisiert, dieser Programmpunkt sei für Schleswig-Holstein ein "Fremdkörper", weil es hierzulande keine privaten Sicherheitsdienste oder Urinuntersuchungen an Schulen gebe.

Fakt ist, dass im Schulzentrum von Bargteheide seit 2010 ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt wird. Im Übrigen geben uns auch Entwicklungen in anderen Ländern, die auf Schleswig-Holstein übergreifen könnten, zu einer Positionierung Anlass. So ist in Hamburg die Videoüberwachung von Schulen leider verbreitet. Urinuntersuchungen gab es bereits in anderen Bundesländern, z.B. Niedersachsen, und in anderen Staaten, z.B. in Dänemark.

Beibehaltung von Widerspruchsverfahren

In unserem Wahlprogramm heißt es: "Das Widerspruchsverfahren gegen Behördenentscheidungen und -bescheide als Vorstufe zur Klage vor dem Verwaltungsgericht muss in allen Gesetzen und Verordnungen beibehalten bzw. wieder eingeführt werden, um das Justizsystem vor unnötiger Überlastung zu bewahren und ein flexibles und bürgernahes Handeln der Behörden weiterhin zu ermöglichen."

Swen Wacker kritisiert, das von uns kritisierte Problem bestehe in Schleswig-Holstein nicht.

Fakt ist, dass mehrere schleswig-holsteinische Landesgesetze ein Widerspruchsverfahren ausschließen, etwa das Landesverwaltungsgesetz, das Straßen- und Wegegesetz und das Landesrichtergesetz.

Kernenergie

Die FAZ kritisiert, dass wir "den schon 2011 von der schwarz-gelben Bundesregierung nach der Fukushima-Katastrophe beschlossenen Atomausstieg fordern".

In unserem Wahlprogramm heißt es: "Wir halten die Risiken der Energiegewinnung durch Atomenergie im Vergleich zum Nutzen für vollkommen unverhältnismäßig und wollen die schnellstmögliche Stilllegung aller schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke bewirken. Darüber hinaus wollen wir, dass bei der Lagerung nuklearer Abfälle höchstmögliche Sicherheit angestrebt wird."

Es trifft dementsprechend nicht zu, dass wir "den schon 2011 von der schwarz-gelben Bundesregierung nach der Fukushima-Katastrophe beschlossenen Atomausstieg fordern". Vielmehr fordern wir die "schnellstmögliche" Stilllegung aller schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke. Die derzeitige Beschlusslage sieht keine "schnellstmögliche" Stilllegung vor.

Verbesserungsvorschläge?

Falls du einen eigenen Verbesserungsvorschlag an unserem Wahlprogramm hast, schreibe uns einfach eine E-Mail. Wir freuen uns über alle Hinweise von Mitgliedern und Nichtmitgliedern und nehmen dazu gerne auf dieser Seite öffentlich und transparent Stellung.