SH:LPT2024.1/Anträge/Lobbyregister

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2024.1.

Antrag Nummer   an den Landesparteitag 2024.1.
Beantragt von
ABC i407250234i Jonas
Titel 
Lobbyregister
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
1.10 "Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte – Grundpfeiler einer freiheitlichen Informationsgesellschaft"

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: Den Punkt 1.10 "Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte – Grundpfeiler einer freiheitlichen Informationsgesellschaft" um folgenden Absatz zu ergänzen:

"Weiterhin setzen wir uns für die Einführung eines Lobbyregisters ein, die gültig für Parlament und Regierung. Dazu gehören eine verpflichtende Registrierung aller Lobbyisten, Regelungen zu Sanktionen bei Verstößen, die Benennung der Auftraggeber bei Anwälten und Agenturen, die Angabe von Geldmitteln und Personaleinsatz, die Dokumentation stattgefundener Besuche, die Veröffentlichung von Lobby-Eingaben, ein Verhaltenskodex für Lobbyisten sowie eine unabhängige Lobbybeauftragung. Dies soll rückwirkend zum Beginn der 20. Legislaturperiode eingeführt werden. "

Aktuelle Fassung:

Die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags werden aus öffentlichen Mitteln voll alimentiert. Die Menschen können erwarten, dass die Volksvertretung – und nicht andere Tätigkeiten – im Mittelpunkt der Tätigkeit der Abgeordneten steht. Um potenzielle Interessenkonflikte und

Abhängigkeiten erkennen zu können und Lobbyismus im Parlament offenzulegen, fordern wir eine konsequente Veröffentlichung von Nebeneinkünften. Trotz einer Gesetzesinitiative der PIRATEN legt der Schleswig-Holsteinische Landtag bis heute nicht sämtliche Nebeneinkünfte der Abgeordneten samt Arbeit- oder Auftraggeber und Zeitaufwand betragsgenau offen. Diese Forderung erhalten wir aufrecht.

Neue Fassung:

Die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags werden aus öffentlichen Mitteln voll alimentiert. Die Menschen können erwarten, dass die Volksvertretung – und nicht andere Tätigkeiten – im Mittelpunkt der Tätigkeit der Abgeordneten steht. Um potenzielle Interessenkonflikte und

Abhängigkeiten erkennen zu können und Lobbyismus im Parlament offenzulegen, fordern wir eine konsequente Veröffentlichung von Nebeneinkünften. Trotz einer Gesetzesinitiative der PIRATEN legt der Schleswig-Holsteinische Landtag bis heute nicht sämtliche Nebeneinkünfte der Abgeordneten samt Arbeit- oder Auftraggeber und Zeitaufwand betragsgenau offen. Diese Forderung erhalten wir aufrecht. Weiterhin setzen wir uns für die Einführung eines Lobbyregisters ein, die gültig für Parlament und Regierung. Dazu gehören eine verpflichtende Registrierung aller Lobbyisten, Regelungen zu Sanktionen bei Verstößen, die Benennung der Auftraggeber bei Anwälten und Agenturen, die Angabe von Geldmitteln und Personaleinsatz, die Dokumentation stattgefundener Besuche, die Veröffentlichung von Lobby-Eingaben, ein Verhaltenskodex für Lobbyisten sowie eine unabhängige Lobbybeauftragung. Dies soll rückwirkend zum Beginn der 20. Legislaturperiode eingeführt werden.

Begründung

Lobbyregister ist ein super wichtiges Tool um transparente Einnahmen zu schaffen und politische Chancengleichheit zu gewährleisten


Piratenpad
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Diskussion
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