SH:LPT2024.1/Anträge/Landes-Antidiskriminierungsgesetzes

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2024.1.

Antrag Nummer   an den Landesparteitag 2024.1.
Beantragt von
ABC i407250234i Jonas
Titel 
Landes-Antidiskriminierungsgesetzes
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Kapitel 2 "Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte – Grundpfeiler einer freiheitlichen Informationsgesellschaft"

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: Im Kapitel 2 "Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte – Grundpfeiler einer freiheitlichen Informationsgesellschaft" an geeigneter Stelle das Unterthema "Landes-Antidiskriminierungsgesetzes“ wie folgt eingefügt:

"Leider muss man immer wieder feststellen, dass auch in Schleswig-Holstein Menschen von öffentlichen Stellen ungleich behandelt werden, sei es im ÖPNV, im ÖPV, beim Jobcenter, bei Bürgerämtern, bei Ausländerbehörden etc.. Auch typisches "Racial Profiling" z.B. in Verkehrsmitteln oder an öffentlichen Plätzen durch Ordnungskräfte ist festzustellen. Daher setzen wir uns dafür ein, dem Beispiels Berlins zu folgen und ebenfalls ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz einzuführen, das damit insbesondere die Anforderungen im AGG (Allgemeinen Gleichstellungsgesetz) auf den öffentlichen Sektor überträgt, sofern dies noch nicht durch das SHGG (Schleswig-holsteinisches Gleichberechtigungsgesetz) sichergestellt ist. "

Aktuelle Fassung:

-

Neue Fassung:

Leider muss man immer wieder feststellen, dass auch in Schleswig-Holstein Menschen von öffentlichen Stellen ungleich behandelt werden, sei es im ÖPNV, im ÖPV, beim Jobcenter, bei Bürgerämtern, bei Ausländerbehörden etc.. Auch typisches "Racial Profiling" z.B. in Verkehrsmitteln oder an öffentlichen Plätzen durch Ordnungskräfte ist festzustellen. Daher setzen wir uns dafür ein, dem Beispiels Berlins zu folgen und ebenfalls ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz einzuführen, das damit insbesondere die Anforderungen im AGG (Allgemeinen Gleichstellungsgesetz) auf den öffentlichen Sektor überträgt, sofern dies noch nicht durch das SHGG (Schleswig-holsteinisches Gleichberechtigungsgesetz) sichergestellt ist.

Begründung

Das AGG muss noch auf Landesebene verschärft, etabliert und umgesetzt werden.


Piratenpad
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