SH:LPT2024.1/Anträge/Ehrenamtliche Arbeit fördern und honorieren

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2024.1.

Antrag Nummer   an den Landesparteitag 2024.1.
Beantragt von
ABC i407250234i Jonas
Titel 
Ehrenamtliche Arbeit fördern und honorieren
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Kapitel 11 "Wirtschaft und Verbraucherschutz"

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: Im Kapitel 11 "Wirtschaft und Verbraucherschutz" an geeigneter Stelle das Thema "Ehrenamtliche Arbeit fördern und honorieren" wie folgt eingefügt:

"In Schleswig-Holstein herrscht ein reges Vereinsleben. Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich für die Gesellschaft. Wir wollen das entsprechend vereinfachen bzw. honorieren.

  • Vereine sind oftmals wichtige Wirtschaftsfaktoren und nehmen Geld ein und geben es wieder aus. Vereine haben einen hohen gesellschaftlichen Wert und sollten darum entsprechend gefördert werden.
  • Gemeinnützige Vereine bekommen das Recht, kommunale oder landeseigene Einrichtungen unentgeltlich zu nutzen. (Vereinsräume).
  • Wir wollen den Verwaltungsaufwand für Vereine gering halten. Das Land Schleswig-Holsteinwird eine Open Source Vereinsverwaltungssoftware bereitstellen, die frei von allen Vereinen genutzt werden kann. So sorgen wir für einen hohen Standard bei der Benutzerfreundlichkeit, der Datensicherheit und geringe Kosten für Vereine gewährleistet.
  • Es wird eine Liste von ehrenamtlich agierenden Organisationen erstellt, deren darin aktive Tätige bei Stellenausschreibungen für öffentliche Einrichtungen bevorzugt behandelt werden.
  • Für die Mitglieder der darin erfassten Organisationen ist eine Vergütung als Einkommensersatz bzw. mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns für die Einsatzzeiten durch das Land zu entrichten, die nicht auf Transferleistungen angerechnet wird.
  • Der jährliche Bildungsurlaub darf in Schleswig-Holstein für Vereinstätigkeiten benutzt werden. Dabei sind allerdings Vereinsfahrten, Feierlichkeiten o.ä. ausgeschlossen.
  • Für Lehrgänge und Schulungen im Rahmen zur Aufrechterhaltung der ehrenamtlichen Tätigkeit sind die Teilnehmenden von ihren Arbeitgebenden freizustellen. Der Verdienstausfall ist zu ersetzen.
  • Arbeitslose sollten durch ehrenamtliches Engagement ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können, ohne Leistungskürzungen befürchten zu müssen.
  • Arbeitsunfähige Personen sollten die Möglichkeit haben, sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten ehrenamtlich zu engagieren, ohne ihren Anspruch auf Sozialleistungen zu gefährden."

Aktuelle Fassung:

-

Neue Fassung:

In Schleswig-Holstein herrscht ein reges Vereinsleben. Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich für die Gesellschaft. Wir wollen das entsprechend vereinfachen bzw. honorieren.
  • Vereine sind oftmals wichtige Wirtschaftsfaktoren und nehmen Geld ein und geben es wieder aus. Vereine haben einen hohen gesellschaftlichen Wert und sollten darum entsprechend gefördert werden.
  • Gemeinnützige Vereine bekommen das Recht, kommunale oder landeseigene Einrichtungen unentgeltlich zu nutzen. (Vereinsräume).
  • Wir wollen den Verwaltungsaufwand für Vereine gering halten. Das Land Schleswig-Holsteinwird eine Open Source Vereinsverwaltungssoftware bereitstellen, die frei von allen Vereinen genutzt werden kann. So sorgen wir für einen hohen Standard bei der Benutzerfreundlichkeit, der Datensicherheit und geringe Kosten für Vereine gewährleistet.
  • Es wird eine Liste von ehrenamtlich agierenden Organisationen erstellt, deren darin aktive Tätige bei Stellenausschreibungen für öffentliche Einrichtungen bevorzugt behandelt werden.
  • Für die Mitglieder der darin erfassten Organisationen ist eine Vergütung als Einkommensersatz bzw. mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns für die Einsatzzeiten durch das Land zu entrichten, die nicht auf Transferleistungen angerechnet wird.
  • Der jährliche Bildungsurlaub darf in Schleswig-Holstein für Vereinstätigkeiten benutzt werden. Dabei sind allerdings Vereinsfahrten, Feierlichkeiten o.ä. ausgeschlossen.
  • Für Lehrgänge und Schulungen im Rahmen zur Aufrechterhaltung der ehrenamtlichen Tätigkeit sind die Teilnehmenden von ihren Arbeitgebenden freizustellen. Der Verdienstausfall ist zu ersetzen.
  • Arbeitslose sollten durch ehrenamtliches Engagement ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können, ohne Leistungskürzungen befürchten zu müssen.
  • Arbeitsunfähige Personen sollten die Möglichkeit haben, sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten ehrenamtlich zu engagieren, ohne ihren Anspruch auf Sozialleistungen zu gefährden.

Begründung

Gesellschaftsbildung entsteht oftmals durch ehrenamtliche Tätigkeiten. Dies sollten wir fördern


Piratenpad
https://cryptpad.piratenpartei.de/pad/#/2/pad/view/9Iq1GSZ5RuDa7-TOmEGCNoYBHJ3N4-ZitJ2P73WXlo4/
Diskussion
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