SH:LPT2023.2/Anträge/Verhaltenskodex (Code of Conduct)

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2023.2.

Antrag Nummer   an den Landesparteitag 2023.2.
Beantragt von
ABC i407250234i Jonas
Titel 
Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 6 Ordnungsmaßnahmen (3)

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung § 6 Ordnungsmaßnahmen, um den Text "Verhaltenskodex / Code of Conduct / Nettiquette" (s. Nacher/Neu) zu ergänzen oder dies an geeigneter Stelle satzungskonform einzufügen.

Aktuelle Fassung:

-

Neue Fassung:

(3) Verhaltenskodex / Code of Conduct / Nettiquette


Die Piratenpartei Schleswig-Holstein ist bestrebt, eine inklusive, respektvolle und produktive Umgebung für alle Mitglieder·innen zu bieten. Dieser Code of Conduct dient dazu, die Standards festzulegen, die von allen Mitgliedern·innen unserer Partei erwartet werden. Alle Mitglieder·innen verpflichten sich, sich an diese Regeln zu halten, um ein positives und unterstützendes Miteinander zu gewährleisten.


1. Respektvoller Umgang

1.1. Jedes Mitglied verpflichtet sich, andere Mitglieder·innen respektvoll und höflich zu behandeln, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Fähigkeiten oder anderen persönlichen Merkmalen.

1.2. Beleidigungen, Diskriminierung, Belästigung oder andere Formen von unangebrachtem Verhalten (s. Absatz 5) sind inakzeptabel und werden nicht toleriert.

1.3. Wir erkennen die besondere Schutzwürdigkeit marginalisierter Personengruppen (z:B. LGBTQIA+) ausdrücklich an und bieten diesen ein entsprechend tolerantes und wertschätzendes Umfeld.


2. Zusammenarbeit und Beitrag

2.1. Alle Mitglieder·innen sind dazu aufgefordert, aktiv zur Parteiarbeit beizutragen und die eigenen Fähigkeiten einzubringen. Politische Diskussionen und Wissensaustausch, das Onboarding neuer Mitglieder·innen oder Hilfe bei der politischen Arbeit im RL sind unbedingt förderungswürdig.

2.2. Beiträge sollen konstruktiv und auf die gemeinsamen politischen Ziele ausgerichtet sein. Der innerparteiliche Frieden ist jederzeit durch ein kollegiales und wertschätzendes Verhalten zu gewährleisten. Private Konflikte zwischen Piraten·innen haben keinen Eingang in die politische Arbeit zu finden und sollen entsprechend nur privat ausgetragen werden.

2.3. Kein·e Pirat·in erhebt sich mit seinem/ihrem Beitrag und/oder seiner/ihrer Parteiarbeit über andere Piraten·innen, jede/r bringt sich entsprechend seiner/ihrer persönlichen Ressourcen ein. Es gilt der absolute Gleichheitsgrundsatz, eine Herabwürdigung der Arbeit anderer Piraten·innen hat zu unterbleiben.


3. Offene Kommunikation

3.1. Wir kommunizieren Welt- und Diversifikations-offen. Unterschiedliche Meinungen sind willkommen und bereichern unseren Dialog. Hierbei ist ein kollegialer und respektvoller Umgangston unerlässlich.

3.2. Den Meinungen von parteifremden Personen ist insbesondere in der Öffentlichkeit mit Toleranz und einem produktiven Austausch zu begegnen.


4. Verantwortungsbewusstes Verhalten

4.1. Jedes Mitglied trägt die Verantwortung dafür, die Partei in der Öffentlichkeit angemessen und mit positivem Bild zu vertreten.

4.2. Innerparteiliche Konflikte oder Unstimmigkeiten werden auf parteiinternen Kanälen einer Lösung zugeführt, eine Debatte in öffentlichen Kanälen hat zu unterbleiben, da dies das Bild der Partei nachhaltig negativ belastet. Derartiges Verhalten wird als parteischädigend gewertet.

4.2. Der Missbrauch der Mitgliedschaft oder von technischen Ressourcen der Partei wird geahndet.


5. Beilegung von Konflikten

5.1. Psychische oder physische Angriffe durch einen Piraten auf ein anderes Mitglied der Piratenpartei sowie auch Drohungen, Doxxing, öffentliche Diffamierungen einer Person (implizit wie explizit) oder (Cyber-) Mobbing sind nicht akzeptabel und werden innerparteilich geahndet. Schwere Fälle hiervon sowie ein solches Verhalten anderen Parteimitgliedern·innen gegenüber in der Öffentlichkeit werden als parteischädigend und als Gefährdung des innerparteilichen Friedens gewertet.

5.1. Erstes Medium zur Beilegung von Konflikten sind die Vertrauenspiraten·innen. Die Konfliktparteien können eine Mediation durch die Vertrauenspiraten·innen beantragen, die im Idealfall durch Moderation eines lösungsorientierten Dialogs eine Befriedung herbeiführen können.


6. Sanktionierungsmöglichkeiten

Die Einhaltung dieses Codes of Conducts ist für alle Mitglieder·innen verpflichtend. Bei Verstößen behalten wir uns das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden von der Partei fernzuhalten.

  • Verwarnung: Bei einem ersten Verstoß wird das betroffene Mitglied schriftlich auf den Verstoß hingewiesen und zur Einhaltung des CoC aufgefordert.
  • Verweis / Rüge: Bei einem wiederholten Verstoß wird dem betroffenen Mitglied ein Verweis erteilt.
  • Suspendierung: Bei weiterhin wiederholten oder schwerwiegenderen Verstößen kann eine temporäre Suspendierung der Parteirechte des Mitglieds erfolgen. Hier können über einen festgelegten Zeitraum der Ausschluss von Parteimedien, der Entzug der Stimmberechtigung oder der Ausschluss von Ämtern in Betracht gezogen werden.
  • Monetäre Strafe: Ist das Mitglied nach obigen Maßnahmen weiterhin uneinsichtig und unterlässt die Verstöße nicht, kann dies mit einer Geldstrafe geahndet werden. Maßstab ist hierfür ein voller Jahresmitgliedsbeitrag. Die Strafsumme kann zwischen 1 bis maximal 10 vollen Jahresbeiträge betragen. Um hier eine Sozialverträglichkeit zu gewährleisten, kann nach entsprechendem Einkommensnachweis der verminderte (48€) oder der Mindestbeitrag (12€) angesetzt werden.
  • Ausschluss: Bei fortgesetzten oder besonders schweren Verstößen von strafrechtlicher Qualität oder bei Unvereinbarkeitsverhalten (§2 (3) der Bundessatzung) behalten wir uns das Recht vor, das Mitglied dauerhaft aus der Partei auszuschließen.

Diese Sanktionen finden erst nach erfolglosen Mediationsversuchen auf kollegialer Ebene und/oder mit den Vertrauenspiraten·innen sowie nach sorgfältiger Prüfung jedes Einzelfalls Anwendung. Einzelne Sanktionsschritte können durch die Gerichte übersprungen werden. Wir sind bestrebt, faire und angemessene Entscheidungen zu treffen, um die Integrität und innerparteiliche Zusammenarbeit sowie ein positives Bild unserer Partei im Außenverhältnis zu wahren. Die Sanktionen werden satzungsgemäß von einem Schiedsgericht verhängt. Die innerparteilichen Gerichte verpflichten sich ebenfalls zur Anerkennung dieses Code of Conducts.


7. Ein Recht auf Neuanfang - Wohlverhaltensperiode

Um sicherzustellen, dass Mitglieder·innen die Möglichkeit zu einer positiven Entwicklung haben bzw. aus Fehlern zu lernen, werden 5 Jahre nach dem letzten Vergehen die Akten bei den parteiinternen Gerichten gelöscht. Dies soll sicherstellen, dass vergangene Verstöße nicht dauerhaft gegen ein Mitglied verwendet werden können, sofern sich das Mitglied nach dem letzten Verstoß in dieser Wohlverhaltensperiode dem Code of Conduct entsprechend verhalten hat.

Begründung

Wir haben des Öfteren immer hitzige Debatten, die viel Herzblut kosten und wo auch manchmal schon unnötig Schaden entstand. Dies soll hiermit ein Ende finden und ich würde Schleswig-Holstein gerne als Modellregion sehen, um dies den ebenso auf Bundesebene zu etablieren. Letztendlich haben wir alle das Ziel progressive menschennahe Politik zu gestalten und da müssen wir zusammenhalten. Dieser Antrag wird unterstützt von der Vertrauenspiratin Mia Utz


Diskussion
Diskussionsseite


<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>