SH:LPT2021.1/Anträge/Zusatz für 6.18.1

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2021.1.

Antrag Nummer   an den Landesparteitag 2021.1.
Beantragt von
ABC i407250234i Jonas
Titel 
Zusatz für 6.18.1
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Wahlprogramm 6.18.1

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm Abschnitt 6.18.1 das Wort "mehreren" an geeigneter Stelle hinzuzufügen

Aktuelle Fassung:

Schleswig-Holstein droht ein Fehlen von 10.000 Pflegekräften in den nächsten Jahren. Gleichzeitig

steigt der Pflegebedarf. Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und so für ausreichend Pflegekräfte zu sorgen, wollen wir ein besonderes Arbeitszeitmodell für den Pflegeberuf einführen. Dies soll im Wege einer Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Unser Vorschlag dazu lautet:

• Alle Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, erhalten nach der Ausbildung ein Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer Arbeitszeit ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird.

• Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit in der Pflege können sie so entweder am Ende ihrer aktiven Berufszeit ein Jahr früher in Rente gehen oder während ihrer aktiven Berufszeit ein dienstfreies Jahr zu den jeweils aktuellen Rentenbezügen einlegen.

Neue Fassung:

Schleswig-Holstein droht ein Fehlen von mehreren 10.000 Pflegekräften in den nächsten Jahren. Gleichzeitig

steigt der Pflegebedarf. Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und so für ausreichend Pflegekräfte zu sorgen, wollen wir ein besonderes Arbeitszeitmodell für den Pflegeberuf einführen. Dies soll im Wege einer Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Unser Vorschlag dazu lautet:

• Alle Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, erhalten nach der Ausbildung ein Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer Arbeitszeit ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird.

• Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit in der Pflege können sie so entweder am Ende ihrer aktiven Berufszeit ein Jahr früher in Rente gehen oder während ihrer aktiven Berufszeit ein dienstfreies Jahr zu den jeweils aktuellen Rentenbezügen einlegen.

Begründung

Mittlerweile ist der Pflegenotstand so groß, dass wir von mehreren 10000 sprechen können.


Piratenpad
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Diskussion
Diskussionsseite


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