SH:LPT2021.1/Anträge/Gründung Untergliederungen

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2021.1.

Antrag Nummer   an den Landesparteitag 2021.1.
Beantragt von
Arviu81
Titel 
Gründung Untergliederungen
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt §7 (2)

Antragstext

Es wird beantragt in der Satzung §7 Absatz 2 zu ändern.

Aktuelle Fassung:

Eine Untergliederung mit dem Status eines Kreisverbandes muss bei Gründung mindestens 50 stimmberechtigte Mitglieder und eine Untergliederung auf Gemeindeebene 20 stimmberechtigte Mitglieder in Ihrem Gebiet aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im räumlichen Bereich der Untergliederung hat.

Neue Fassung:

Eine Untergliederung mit dem Status eines Kreisverbandes muss bei Gründung mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder und eine Untergliederung auf Gemeindeebene 8 stimmberechtigte Mitglieder in Ihrem Gebiet aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im räumlichen Bereich der Untergliederung hat.

Begründung

Um eine Gründung für Untergliederungen möglich zu machen, wäre es derzeit sinnvoll die Hürde hierfür zu senken. Derzeit haben wir nicht so viele Mitglieder das dies mit der bisherigen Mindestzahl umsetzbar wäre.


Diskussion
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