SH:LPT2019.2/Anträge/Vorständeregelzeit

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2019.2.

Antrag Nummer   an den Landesparteitag 2019.2.
Beantragt von
Jrotermund
Titel 
Vorständeregelzeit
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 9a – Der Vorstand Abs. 3

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung § 9a Abs. 3 zu ändern.

Aktuelle Fassung:

(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr geheim gewählt.

Neue Fassung:

(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag für die Amtsperiode von 2 Jahren geheim gewählt.

Begründung

Kontinuität ist das ausschlaggebende Wort. Jedes Jahr sich erneut einzuarbeiten, zieht viel von nötigem Engagement ab. Ein eingearbeiteter Vorstand ist besser in der Lage, angemessen auf die laufenden und zu erwartenden Aufgaben zu reagieren.


Diskussion
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