SH:LPT2015.2/Anträge/X160 - Transparente A20 Elbquerungskosten
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.2.
Es wird beantragt bei der Landesregierung auf korrekte, seriöse und den tatsächlichen Erfordernissen entsprechende Kostenschätzungen der festen A20 Elbquerung bei Kollmar zu bestehen und den Planfeststellungsbeschluss als in sich fehlerbehaftet zurückzuziehen, bzw. zu überarbeiten.
Der Planfeststellungsbeschluss zur festen Elbquerung der A20 bei Kollmar weist gravierende Mängel auf, die eine besondere Auswirkung auf a. die Sicherheit des Tunnelbetriebes und damit Leib und Leben b. Benachteiligung von behinderten und alten Menschen, sowie Kindern, Schwangere, Familien etc. (Mangelnde Barrierefreiheit) c. Umweltaspekte d. Verschwiegene, bzw. deligierte Kosten e. fachliche Mängel in der Ausführung der Planung und Einhaltung europäischer Regelwerke haben. Die Mängel führen zwingend zu massiven Mehrkosten. Es liegt die Vermutung nahe, dass die Planfeststellung so aufgeführt wurde, dass sie in der Refinanzierung (z.B. Maut) noch attraktiv bleibt. Mehrkosten würden dann über die laufenden Haushalte kompensiert werden müssen. Es ist zu erwarten, dass dann speziell die Ressorts gekürzt werden, in der die Lobby nicht besonders ausgeprägt ist. Zu nennen sind hier beispielsweise Bildung und Soziales. Bleibt die Planung ist ein weiteres "BER" zu erwarten. Der Antrag stellt nicht den bestehenden Beschluss und damit Befürwortung einer festen A20 Elbquerung in Frage, sondern stellt klar, das Kosten transparent und fair geschlüsselt werden müssen, wie es auch gesetzlich und den Regelwerken entsprechend vorgeschrieben ist.
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