Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2015.2.
- Antrag Nummer S093 an den Landesparteitag 2015.2.
- Beantragt von
- HenningLange
- Titel
- Dezentrale Gebietsversammlung
- Empfehlung der Antragskommission
- Formal OK
- Hinweise der Antragskommission
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- betrifft Abschnitt/Kapitel
- §9c – Die Gebietsversammlung
Antragstext
Es wird beantragt, in der Landessatzung im Abschnitt § 9c „Die Gebietsversammlung“ den Abs. 8 wie folgt zu ändern:
Aktuelle Fassung:
(8) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn 1. der betreffende Vorstand es beschließt. 2. mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen.
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Neue Fassung:
(8) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn 1. der betreffende Vorstand es beschließt. 2. mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen. Der Vorstand des zuständigen Verbands kann beschließen, dass die Gebietsversammlung als dezentrale Gebietsversammlung verteilt auf mehrere miteinander vernetzte Versammlungsorte durchgeführt wird.
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Begründung
s. Antrag zum dezentralen Parteitag
- Diskussion
- Diskussionsseite
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