SH:LPT2014.2/Anträge/S004-2.b - Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags: Einschränkung
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2014.2.
Es wird beantragt einen zweiten Absatz hinzuzufügen: Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags ist nur auf 36 Euro jährlich möglich. Sie findet in Schleswig-Holstein nur gegen vorherige Vorlage eines Ausbildungsnachweises statt.
Der normale Beitrag ist niedrig genug und trotzdem ist er offenbar so sehr zur Ausnahme geworden, dass die Partei daran finanziell handlungsunfähig zu werden scheint. Wir sollten unseren inneren Schweinhund zumindest für 36 Euro im Jahr (!) überwinden können.
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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>