SH:LPT2014.2/Anträge/S004-2.a - Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags: Ausdehnung
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2014.2.
Es wird beantragt einen zweiten Absatz hinzuzufügen: Die Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags auf 12 Euro jährlich ist in Schleswig-Holstein der Regelfall. Unsere gesellschaftliche Verantwortung und moralische Größe verpflichten uns, jedermann diese Ermäßigung zu gewähren. Der Vorstand wird ermächtigt auf Zuruf eine weitere Ermäßigung auf Null zu gewähren sowie bei durch Handauflegen festgestellten Bedarf nach eigenem Ermessen jedem Antragsteller ein BGE aus den Mitteln der Partei in beliebiger Höhe zu gewähren.
Nun ja, möglich. Ich nehme das hier nur der Vollständigkeit halber mal mit auf und enthalte mich einer Meinungsäußerung.
|
<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>