SH:LPT2012.3/Anträge/X0704 Schaffung eines "Sondervermögens Atomare Abfallbeseitigung"

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2012.3.

Antrag Nummer X0704 an den LPT 2012.3.
Beantragt von
Thomas
Titel 
Schaffung eines "Sondervermögens Atomare Abfallbeseitigung"
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Energie

Antragstext

Der Landesparteitag 2012.3 Schleswig-Holstein möge nachfolgenden Antrag beschließen, um ihn als Antrag des LV SH auf dem BPT2012/2 einzubringen:

Schaffung eines "Sondervermögens Atomare Abfallbeseitigung"

Um eine künftig von aktuellen Haushaltsengpässen unabhängige Finanzierung zu gewährleisten, fordern die Piraten die Schaffung eines "Sondervermögens Atomare Abfallbeseitung". Zur Erstfinanzierung werden die gebildeten Rückstellungen der Kernkraftbetreiber diesem Sondervermögen übertragen.

Die bisherigen Kraftwerksbetreiber werden bis zur Existenz einer endgültigen sicheren Abfalllagerung und deren Finanzierung "gepfändet" und finanzieren mit ihren sonstigen geschäftlichen Handlungen die gesicherte Abfalllagerung.

Gemäß Grundgesetz sind zum Wohl der Allgemeinheit Enteignungen möglich. Sollte die Politik Probleme mit der Durchsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen haben, empfehlen wir eine Volksabstimmung zur endgültigen Absicherung der Wünsche des Souveräns.



Begründung

Seit Beginn der Einführung der "sogenannten friedlichen Nutzung" der Kernenergie wurden und werden die tatsächlich angefallenen Kosten systematisch verschleiert. Kein anderer Industriezweig erfreut sich so massiver Unterstützung mit Steuergeldern wie dieser. Die Unternehmen müssen nur Versicherungen im unteren dreistelligen Millionenbetrag nachweisen; was darüber hinausgeht wird vom Steuerzahler "versichert". Die Abfallbeseitigung ist seit Jahrzehnten nicht gelöst, eine Bezifferung der anfallenden Kosten ist somit realistisch nicht möglich. Die genannten Aktivitäten sind mit erheblichen Kosten in der Gegenwart und weit in die Zukunft verbunden. Nach dem Verursacherprinzip sind die bisherigen Nutzniesser für diese Kosten verantwortlich und heranzuziehen. Ob die Betreiber diese Kosten gänzlich allein tragen können, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Da es zu der Notwendigkeit der Handlungen keine wirkliche Alternative gibt, sind diesbezügliche Maßnahmen zu treffen.

Diskussion
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