SH:LPT2012.3/Anträge/X0202 Organisatorische Grundvoraussetzung für ein Tool für Meinungsbilder

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2012.3.

Antrag Nummer X0202 an den LPT 2012.3.
Beantragt von
Kattuhl
Titel 
Organisatorische Grundvoraussetzung für ein Tool für Meinungsbilder
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt

Antragstext

Der LPT möge beschliessen:

1.Vor dem Start eines Tools zur Erstellung von Meinungsbildern der Basis zu aktuellen landespolitischen Themen ist vom Landesvorstand ein Konzept zur Akkreditierung der Teilnehmer vorzustellen und auf einem LPT zur Abstimmung zu bringen.

Im Akkreditierungsverfahren muss analog zu dem bei einem Parteitag die reale Existenz und eindeutige Identität der Teilnehmer nachgewiesen werden.

2.Der Start des Tools darf erst dann erfolgen, wenn sich mindestens 150 Mitglieder des LVs als Teilnehmer akkredidiert haben.

3.Die Erstellung von Meinungsbildern zu innerparteilichen Angelegenheiten ist in einer Übergangsphase, die mit dem Start des Tools der verifizierten Mitglieder endet, auch mit Tools zulässig, die diesen Bedingungen nicht entsprechen.

Ebenso kann der Vorstand auf Antrag der Landtagsfraktion oder eigenen Beschluss in begründeten Einzelfällen von diesen Regeln abweichen.



Begründung

Als kleiner Landesverband mit einer Fraktion im Landtag obliegt uns eine besonders hohe Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Meinungsbildern. Wir dürfen deshalb nicht den 3. Schritt – einen Toolstart – zuerst machen.

Zu den Einzelpunkten:

1.Erfundene Parteimitglieder ( „Sockenpuppen“) können durch die allgemein niedrigen Teilnehmerzahlen in einem kleinen LV einfacher Meinungsbilder verfälschen. Solche Sockenpuppen zu erschaffen, machte bisher keinen Sinn, da man sie nicht wirklich bei Parteitagen akkreditieren konnte. Wenn wir aber auf Online-Tools setzen, ändert sich das leider.

Andere LVs, die ihr LQFB z.B. in den Rang eines „ständigen Parteitages“ erheben wollen, rennen jetzt hinter der Verifizierung hinterher. Wir sollten es hier gleich richtig machen, auch wenn wir keinen „ständigen Parteitag“ bezwecken. Schon dieser Beschluss wird Versuche betrügerischer Doppelmitgliedschaften gar nicht erst starten lassen.

2.Aufgrund von statistischen Gesetzmässigkeiten ist es für eine LV mit etwas über 1000 Mitgliedern sehr schwierig, durch eine sog. Stichprobenerhebung aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten. Wir müssen deshalb viel mehr auf eine Mindestbeteiligung achten, als z.B. ein grosser LV wie Berlin oder Bayern.

Die Regel klingt hart, wir müssen aber pontemkinsche Meinungsbilder durch 20 oder 30 Teilnehmer vermeiden. Die Akkreditierungsschwelle von 150 stellt sicher, das nur ein Tool eingeführt wird, an dem eine ausreichende Menge der Mitglieder auch interessiert ist.

Aus mathematisch-statistischen Gründen ist dafür kein prozentualer, sondern ein absoluter Wert zu wählen.

Aktuelle Zahlen aus dem Bundes-LQFB zeigen, dass sich überhaupt nur 1/3 der LQFB-Teilnehmer jemals an mehr als 10 Abstimmungen beteiligt haben – über die Jahre gerechnet!

Wir können deshalb nicht einfach mit 50 begeisterten Teilnehmern starten und darauf hoffen, dass es im Lauf der Zeit schon mehr werden – es werden erfahrungsgemäss leider eher weniger.


3.Es ist weniger kritisch, mit innerparteilichen Fragen schon anfangen, bevor obige Bedingungen erreicht sind. Darauf zielt wohl auch der Satzungänderungsantrag „LQFB“, da dort ausdrücklich auf den Vorstand Bezug genommen wird.

Es kann natürlich auch sein, dass die Fraktion in einer brandaktuellen Frage ein Meinungsbild der Basis will, bevor wir ein solches Tool „geprüft“ launchen konnten – dann müssen wir es eben machen, nach der „Not-Teufel-Fliegen“-Regel. Es darf bis dahin aber nicht die Regel werden.

Diskussion
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