SH:LPT2012.3/Anträge/S200 Stundung von Mitgliedsbeiträgen

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.3.

Antrag Nummer S200 an den LPT 2012.3.
Beantragt von
SBO
Titel 
Stundung von Mitgliedsbeiträgen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt B

Antragstext

Es wird beantragt die Landessatzung Abschnitt B wie folgt zu ändern

Aktuelle Fassung:

Abschnitt B: Finanzordnung

Die Finanzordnung der Bundessatzung findet entsprechend Anwendung.

Neue Fassung:

Abschnitt B: Finanzordnung

§ 1 Es gilt die Finanzordnung der Bundessatzung, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 2 Stundung

(1) Auf der Grundlage des § 9 und abweichend von § 5 (1) der Bundesfinanzordnung wird im Landesverband Schleswig-Holstein auch eine Stundung von Mitgliedsbeiträgen ermöglicht.

(2) Der Mitgliedsbeitrag kann bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage auf schriftlichen Antrag durch den Landesschatzmeister oder einer vom ihm beauftragte Person gestundet und in Teilzahlungen geleistet werden. Die Stundung ist zeitlich auf das Geschäftsjahr begrenzt und kann verlängert werden. Der Landesvorstand wird davon unterrichtet. Er behält sich eine Prüfung vor.

(3) Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse teilt das Mitglied dem Landesschatzmeister unverzüglich schriftlich mit.

(4) Sofern das Mitglied mit mindestens 2 Teilzahlungen mehr als 14 Tage im Rückstand ist, entfällt die Stundungsbewilligung und der Restbeitrag ist in voller Höhe sofort fällig.

Begründung

Gem. Abschnitt B § 5 (1) der Bundessatzung ist der Mitgliedsbeitrag am 01.01. eines jeden Jahres fällig und ein Mitglied befindet sich nach § 7 im Verzug, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht zur Fälligkeit entrichet wurde.

Mit diesem Antrag möchte ich ermöglichen, dass auch finanzschwache Mitglieder Ihren Beitrag leisten können ohne hierbei gleich in Verzug zu geraten und Ihr Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen oder Parteitagen verlieren (vgl. hierzu Bundessatzung Abschnitt A § 4 (4))

Diskussion
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