SH:LPT2012.3/Anträge/P0304 Unsere Bildungspolitik

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2012.3.

Antrag Nummer P0304 an den LPT 2012.3.
Beantragt von
MCS
Titel 
Unsere Bildungspolitik
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm in dem Kapitel Bildung folgendes einzufügen:

Unsere Bildungspolitik

Bildung soll unserem Anspruch nach den Menschen befähigen als eigenständig handelndes Subjekt in Gesellschaft, Kultur, Demokratie und Wirtschaft zu agieren. Der Mensch soll durch Bildung befähigt werden möglichst frei von Fremdbestimmung und Abhängigkeit zu leben.

In unserer Bildungspolitik soll der Lernende, als Individuum im Vordergrund stehen. An seinen Bedürfnissen gemessen sollen Schule, Hochschule und andere staatliche Bildungseinrichtungen gestaltet werden. Freier Zugang zur Bildung hat dabei für uns oberste Priorität. Gebühren für den Besuch von staatlichen Schulen und Hochschulen lehnen wir grundsätzlich ab.

Im Schulsystem streben wir ein möglichst durchlässiges System an, das dem Einzelnen die Möglichkeit gibt unabhängig von sozialer, ethnischer oder kultureller Herkunft einen seinen Begabungen und Interessen entsprechenden Bildungsweg einzuschlagen.

Schule darf die Schüler nicht in ein "Kastensystem" einsortieren sondern sollte möglichst ein gemeinsamer Ort des Lebens und der sozialen Kontakte sein. Gemeinsames lernen sollte überall dort wo es praktikabel und sinnvoll ist ermöglicht werden. Den perfekten Durchschnittsschüler gibt es allerdings nur in der Theorie. Hauptaugenmerk sollte deshalb darauf gelegt werden, dem Schüler als Individuum eine Bildung zu ermöglichen die ihm gerecht wird, in der er seine Stärken nutzen und ausbauen kann und seine Schwächen kompensieren kann und gemäß seinen Defiziten gefördert wird.

Die Kompetenz für Bildungspolitik sollte, wo dies Sinn macht, auch teilweise vom Bund getragen werden. Föderalismus und Eigenverantwortung der Entscheidungsträger und Betroffenen vor Ort ist grundsätzlich unterstützenswert, darf aber nicht zur bildungspolitischen Kleinstaaterei ausarten. Die Bundesländer müssen voneinander lernen und Konzepte vergleichen, damit alle aus den Erkenntnissen, die in den unterschiedlichen Ländern gemacht wurden, profitieren. Auch sollten Erkenntnisse aus anderen Staaten vorurteilsfrei herangezogen werden.

Bildung und Lernmethoden an Schulen und Hochschulen sollen sich an dem aktuellen Stand von Wissen, Gesellschaft, Kultur und Forschung orientieren. Gesellschaftlicher und anderer Wandel darf nicht an Bildungseinrichtungen vorbeifließen. Dabei muss immer berücksichtigt werden, dass die Bildungseinrichtungen und die Lehrkräfte für die Lernenden da sind, nicht umgekehrt.

Schule und Hochschule existiert nicht im luftleeren Raum, sondern innerhalb einer vielfältigen und pluralistischen Gesellschaft. Der Schüler soll, auf der Basis des Grundgesetzes und der Grund- und Menschenrechte, lernen, in einer solchen Gesellschaft zu leben und tolerant gegenüber verschiedenen Kulturen und Lebensentwürfen zu sein.

Eigenverantwortlichkeit und Mitbestimmung muss auch an Schulen und Hochschulen möglich sein. Wo immer es möglich ist soll Schülern und Eltern die Möglichkeit zur Mitentscheidung gewährt werden. Staatliche Behörden haben aber auch die Pflicht beratend oder entscheidend einzugreifen wenn sie die Belange von einzelnen Schülern gefährdet sehen.



Begründung

Die ganze soll dazu dienen eine grundsätzlichen Programmpunkt zu haben, in dem einige Grundsätze verankert sind und von dem man auf Spezialfälle ableiten kann.

Vieles steht ähnlich auch schon im Grundsatzprogramm des Bundes. Die Frage ist ob man so einen grundsätzlichen Teil auch ins SH Grundsatzprogramm aufnimmt. Meiner Meinung nach sollte man dies tun.

Wenn ihr Kritik oder Verbesserungen habt, bitte auf der Diskussionsseite oder die Mailingliste der AG-Bildung benutzen. Um am Text zu mitzuarbeiten nutzt nach Möglichkeit folgendes Pad: [1]

Diskussion
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