SH:LPT2012.2/Anträge/S009a08 Beauftragungen durch den Vorstand

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.2.

Antrag Nummer S009a08 an den LPT 2012.2.
Beantragt von
HKLS, überarbeitet HKLS 21:59, 4. Jun. 2012 (CEST)
Titel 
Beauftragungen durch den Vorstand
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Landessatzung § 9a Abs. 8

Antragstext

Der LPT möge beschließen, folgende Ergänzung in § 9a Abs. 8 der Landessatzung aufzunehmen:



Aktuelle Fassung:

(8) Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.

Neue Fassung:

(8) Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt. Der Vorstand kann weitere Beauftragungen aussprechen oder öffentlich ausschreiben. Die Beauftragten sind dem Vorstand berichtspflichtig.

Begründung

Es hat sich u.a. im Zusammenhang mit den Landtagswahlen herausgestellt, dass Beauftragungen auf Zeit sinnvoll sein können und damit der Vorstand befristet von Aufgaben entlastet werden kann. Die Beauftragten berichten dem Vorstand von ihrer Arbeit. Die Berichte können so in die Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder einfließen.

Ich habe den Text um die Worte "oder öffentlich ausschreiben" ergänzt, weil so auch die Möglichkeit besteht, sich für eine Beauftragung zu bewerben, wie es in anderen Landesverbänden durchaus üblich ist. HKLS 21:59, 4. Jun. 2012 (CEST)

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