Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.2.
- Antrag Nummer S009a03 an den LPT 2012.2.
- Beantragt von
- HKLS
- Titel
- Wahl des Vorstandes
- Empfehlung der Antragskommission
- formal ok
- betrifft Abschnitt/Kapitel
- Landessatzung § 9a Abs. 3
Antragstext
Der LPT möge die folgende Änderung des § 9a Abs. 3 beschließen:
Aktuelle Fassung:
§ 9a der Satzung
(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.
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Neue Fassung:
(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr geheim gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.
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Begründung
Das Landeswahlgesetz Schleswig-Holstein setzt eine geheime Wahl eines Landesvorstandes voraus. Die Landeswahlleitung hat bei der Landtagswahl 2012 beanstandet, dass dies nicht aus unserer Satzung hervorgeht.
- Diskussion
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