SH:LPT2012.2/Anträge/S009a03 Vorstand

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.2.

Antrag Nummer S009a03 an den LPT 2012.2.
Beantragt von
HKLS
Titel 
Wahl des Vorstandes
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Landessatzung § 9a Abs. 3

Antragstext

Der LPT möge die folgende Änderung des § 9a Abs. 3 beschließen:


Aktuelle Fassung:

§ 9a der Satzung
(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.

Neue Fassung:

(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr geheim gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.

Begründung

Das Landeswahlgesetz Schleswig-Holstein setzt eine geheime Wahl eines Landesvorstandes voraus. Die Landeswahlleitung hat bei der Landtagswahl 2012 beanstandet, dass dies nicht aus unserer Satzung hervorgeht.

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