Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.2.
- Antrag Nummer S003 an den LPT 2012.2.
- Beantragt von
- HKLS
- Titel
Erwerb der Mitgliedschaft
- Empfehlung der Antragskommission
- zurückgezogen zugunsten von S002
- betrifft Abschnitt/Kapitel
- Landessatzung § 3
Antragstext
Der LPT möge beschließen, in § 3 der Landessatzung einen neuen Absatz 3 einzufügen:
Aktuelle Fassung:
§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt.
(2) Jegliche Änderung am Bestand der Mitgliedsdaten muss allen übergeordneten Gliederungen mitgeteilt werden.
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Neue Fassung:
§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt.
(2) Jegliche Änderung am Bestand der Mitgliedsdaten muss allen übergeordneten Gliederungen mitgeteilt werden.
(3) Eine Mitgliedschaft kann nicht am Tag einer Mitgliederversammlung erworben werden.
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Begründung
Der Antrag auf Mitgliedschaft muss geprüft werden. Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 der Bundessatzung entscheidet über eine Aufnahme der Vorstand der jeweilig zuständigen Gliederung. Diese Prüfung sollte mit Sorgfalt geschehen, was an Sitzungstagen von Mitgliederversammlungen in der Regel nicht möglich ist. Um hier Klarheit zu schaffen und Ansprüche von vorneherein abwehren zu können, sollte dieser Passus in die Satzung.
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