SH:LPT2012.2/Anträge/S002 Mitgliedsaufnahme nicht auf Mitgliederversammlung

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.2.

Antrag Nummer S002 an den LPT 2012.2.
Beantragt von
Hoogi und HKLS
Titel 
Mitgliedsaufnahme nicht auf Mitgliederversammlung
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
A / §3 - Erwerb der Mitgliedschaft

Antragstext

Es wird beantragt, im Abschnitt A Paragraph 3 einen neuen Absatz mit der nächsten freien Nummer wie folgt hinzuzufügen:

Aktuelle Fassung:

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt.

(2) Jegliche Änderung am Bestand der Mitgliedsdaten muss allen übergeordneten Gliederungen mitgeteilt werden.

Neue Fassung:

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft

[...]

(3) Am Tag von Parteitagen oder Mitgliederversammlungen findet keine Aufnahme von Mitgliedern statt.

Begründung

Es soll vermieden werden, daß eine oder mehrere Personen auf direkt auf einer Versammlung Mitglied werden und die Versammlung dann kapern und/oder mit Anträgen lahmlegen. Halt so eine Art "Greylisting" ;-)

In der Bundessatzung habe ich nichts passendes gefunden, deshalb hier explizit auf Landesebene.

Mein ursprünglicher Antragstext lautete: (3) Personen, die direkt auf einer Versammlung die Mitgliedschaft beantragen, werden erst nach Beendigung derselben zum stimmberechtigten Mitglied. Ich habe ihn zugunsten der Version von HKLS aufgegeben, die neue Version schließt auch eine Aufnahme am ganzen Tag, also auch während der Akkreditierung aus.

Zusätzlicher Effekt: Es wird auf der Mitgliederversammlung Kapazität eingespart, z.B. beim Schatzmeister und seinen Helfern.

Diskussion
Diskussionsseite

Ich schlage folgende Fassung vor: "(3) Am Tag von Parteitagen oder Mitgliederversammlungen findet keine Aufnahme von Mitgliedern statt."

Erläuterung: "Parteitag und Mitgliederversammlung" ist absichtlich so neutral gefasst worden, weil es auch vielleicht später mal Kreisparteitage o.ä. geben wird. HKLS

Begründung aus S003, hier übernommen:
Der Antrag auf Mitgliedschaft muss geprüft werden. Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 der Bundessatzung entscheidet über eine Aufnahme der Vorstand der jeweilig zuständigen Gliederung. Diese Prüfung sollte mit Sorgfalt geschehen, was an Sitzungstagen von Mitgliederversammlungen in der Regel nicht möglich ist. Um hier Klarheit zu schaffen und Ansprüche von vorneherein abwehren zu können, sollte dieser Passus in die Satzung. HKLS