SH:LPT2011.2/Programmanträge/02.03.01-Grundsatz der Datensparsamkeit in Rechtsnormen

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Antrag

Antrag an den LPT
WP 02 03 01
Beantragt von
Uli
Abschnitt/Kapitel 
Datenschutz
Antrag 
Es wird beantragt im Wahlprogramm im oben genannten Kapitel folgenden Abschnitt aufzunehmen:
Titel 
Grundsatz der Datensparsamkeit in Rechtsnormen
Antragstext

Im Landes- und Bundesdatenschutz steht vereinfacht gesagt, dass eine Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten nur zulässig ist, wenn der Betroffene einwilligt oder eine Rechtsnorm - wie z. B. ein Gesetz - dies erlaubt. Alleine in Schleswig-Holstein gibt es eine sehr große Anzahl solcher Rechtsnormen. In vielen dieser Rechtsnormen ist nicht präzise definiert, welche Daten, zu welchem Zweck, von welcher datenverarbeitenden Stelle und über welchen Zeitraum erhoben, verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden dürfen. Dieser Zustand schafft sehr viel Auslegungsspielraum bei den datenverarbeitenden Stellen und schwächt die Position der Betroffenen.

Auch für Rechtsnormen muss der Grundsatz der Datensparsamkeit gelten.

Die Piratenpartei strebt eine Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein an. In einem neuen Artikel im Abschnitt I sollen der Datenschutz und die Datensparsamkeit, sowie die präzise Definition von Ermächtigungen, für alle Rechtsnormen des Landes Schleswig-Holstein, als Staatsziel geschrieben werden. Ermächtigungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Rechtsnormen, die dieses Gebot verletzen, verlieren nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren ihre ermächtigende Wirkung.

Begründung

Viele Rechtsnormen stellen eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung dar, sind dabei aber ungenau definiert. Das Landesdatenschutzgesetz kann dies nur bedingt abfangen, da es nur ein normales Gesetz ist. Um den Datenschutz voranzubringen, müssen Rechtsnormen flächendeckend überholt werden, um die oben genannten Forderungen durchzusetzen. Um den Gesetzgeber in Zugzwang zu setzen, ist eine Verfassungsänderung notwendig, um zu verhindern, dass über jedes einzelne Gesetz mit einem Koalitionspartner gefeilscht werden muss. Werden Gesetze nicht überholt, verlieren die in ihnen verankerte Erlaubnis zur Datenverbreitung ihre Wirkung. In diesem Fall ist sie entweder nicht notwendig gewesen oder der Gesetzgeber ist gezwungen dieses Gesetz doch zu überholen.

Da ich nicht persönlich anwesend sein kann, stehe ich telefonisch für KURZE Rückfragen zu Verfügung. Darkstar hat meine Telefonnummer. HKLS und Darkstar kennen meine Argumentation.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ...

Piraten, die GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ...


Diskussion

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