SH:LPT2011.1/Programmatische Anträge/02.02.05-Karenzzeit für Amtsträger
Antrag
Die Verpflichtung eines Amtsträgers gegenüber dem Gemeinwohl darf nicht durch Zuwendungen aus der Wirtschaft untergraben werden. Ergänzend zu den existierenden Vorschriften zu Nebentätigkeiten möchten wir nach Ende der Amtszeit eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren einführen. In diesem Zeitraum müssen ehemalige Amtsträger eine Erwerbstätigkeit genehmigen lassen, die den ehemaligen Zuständigkeitsbereich betrifft. Ein unabhängiger Ethikrat prüft diese Erwerbstätigkeit und spricht eine öffentliche Empfehlung aus. Falls dem ehemaligen Amtsträger eine Tätigkeit untersagt wird, wird die Zahlung des Übergangsgeldes auf seinen Antrag hin verlängert. Die Regelung soll für Mitglieder der Landesregierung, politische Beamte einschließlich Staatssekretäre und kommunale Wahlbeamte gelten.
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die GEGEN diesen Antrag stimmen
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Diskussion
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