SH:Kommunalpiratentreffen 2013.1/GO

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Texte

Einleitung

In der konstituierenden Sitzung wird die Geschäftsordnung des Kreistags/Stadtrats/Gemeinderats beschlossen. Meist soll die alte Geschäftsordnung übernommen werden, besorgt euch diese. Änderungen könnt ihr in der konstituierenden Sitzung beantragen, aber auch später (jedoch muss der Kreispräsident die Geschäftsordnung in späteren Sitzungen nur auf die Tagesordnung setzen, wenn es eine Fraktion verlangt). Antragsberechtigt ist jeder Kreistagsabgeordnete.

Worauf ihr achten solltet

Hier eine kurze Checkliste, um eure Geschäftsordnung auf Änderungsbedarf hin zu überprüfen:

Redezeit

  • Sind Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen zugelassen? (so GO Landtag)
  • Sind über die festgesetzte Redezeit hinaus Kurzbeiträge von drei Minuten zugelassen? (so GO Nordfriesland)
  • Ist es möglich, Redezeit von einem Tagesordnungspunkt auf einen anderen zu übertragen? (so GO-Änderungsantrag Landtagspiraten)
  • Ist eine Verlängerung der Redezeit durch den Präsidenten möglich? (so GO Landtag)
  • Ist persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten zugelassen? (so GO Nordfriesland und GO Landtag)

Transparenz

  • Werden Einladungen, Protokolle, Beschlussvorlagen, Anfragen usw. der Kreistags- und Ausschusssitzungen zeitnah im Internet veröffentlicht?
  • Werden sonstige Dokumente des Kreises veröffentlicht? (GO-Änderungsantrag Landtagspiraten: "Protokolle, Berichte, Beschlussempfehlungen, Vorlagen, Gesetzesinitiativen, Anträge, Kleine und Große Anfragen, Antworten auf Anfragen, Denkschriften, Unterrichtungen, sonstige Eingänge, ausgehende Schreiben sowie für die Öffentlichkeit erstellte Ton- und Bildaufnahmen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Arbeitstagen, auf den Internetseiten des Landtages zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung unterbleibt, soweit dem Bekanntwerden gesetzliche Vorschriften oder Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen oder wenn die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung eines Staatsorgans beeinträchtigt würde, es sei denn, die Betroffenen haben zugestimmt oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Veröffentlichungen sind, soweit möglich, unter eine offene Lizenz zu stellen und barrierefrei zu gestalten. Auf Verlangen sendet der Landtag Interessierten die in Absatz 1 genannten Druckschriften postalisch zu.")
  • Werden Sitzungen gestreamt und zum Abruf bereitgestellt? (siehe Formulierungsvorschlag des ULD)
  • Tagt der Ältestenrat im Regelfall öffentlich? (so GO-Änderungsantrag der Landtagspiraten)
  • Ist Veröffentlichung von Beruf und anderen Tätigkeiten im Internet vorgesehen, soweit diese für das Mandat von Bedeutung sein können? (so GO Nordfriesland, GO Segeberg)
  • Ist ein Kreistagsinformationssystem vorhanden und in der Satzung verankert? (so GO Nordfriesland)
  • Ist ein Bürgerbeteiligungssystem vorhanden und in der Satzung verankert? ("Liquid Friesland")

Anträge

  • Ist die Vorlauffrist zur Einreichung von Anträgen nicht übermäßig lang? (GO Nordfriesland: drei Tage, GO Segeberg: elf Tage, GO Pinneberg: 13 Tage)
  • Ist elektronische Einreichung per E-Mail möglich? (so GO Segeberg)
  • Können Beschlussvorschläge noch in der Sitzung und auch mündlich zu Protokoll unterbreitet werden? (GO Nordfriesland)
  • Kann namentliche Abstimmung beantragt werden und hat jede Fraktion oder zwei Abgeordnete das Recht dazu? (GO Landtag: jede Fraktion, GO-Änderungsantrag Landtagspiraten: jede Fraktion oder so viele Abgeordnete wie eine Fraktion bilden können, GO Segeberg: ein Drittel des Kreistags)
  • Sind in schriftlichen Anfragen "wertende Äußerungen" verboten? (so GO Nordfriesland) Dies kann zur Zensur genutzt werden.