SH:IT/E-Mail-Richtlinien

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E-Mail-Richtlinien

(1) E-Mail-Adressen werden an Personen vergeben, die in irgendeiner Weise eine Funktion in der Partei haben. Das sind:

  • Vorstandsmitglieder (LV und Untergliederungen)
  • Mitglieder des Schiedsgerichtes
  • von Vorständen beauftragte Personen
  • Stammtischleiter oder Gruppierungen

Der Vorstand kann im Einzelfall über Ausnahmen von der Regelung entscheiden.

(2) Grundsätzlich werden E-Mail Adressen in dieser Form angelegt:

<vorname>.<nachname>@piratenpartei-sh.de

und

<ErsterBuchstabeVorname>.<Nachname>@piratenpartei-sh.de

bei doppelten Namen kann ein ergänzender Buchstabe eingefügt werden. z.B.:

<zweiBuchstabenVorname>.<Nachname>@piratenpartei-sh.de

Folgende ergänzende Adressformen sind nach begründeter Genehmigung durch den Vorstand möglich:

<nickname/Künstlername>@piratenpartei-sh.de
<stammtischname>@piratenpartei-sh.de
<ag-name>@piratenpartei-sh.de

Grundsätzlich sollte bei Kontakten mit Behörden, Presse o.Ä. die primäre Adresse verwendet werden.

(3) Der E-Mail-Account darf ausschließlich für Parteizwecke benutzt werden. Die private Nutzung des E-Mail Accounts ist nicht zulässig. Die Kommunikation über diese Adresse sollte grundsätzlich im Sinne der Partei sein.

(4) Ein E-Mail Konto besteht aus einem Postfach und den in Punkt 2 genannten Aliasnamen. Bis auf die Ausnahme unter (6) werden keine Weiterleitungen eingerichtet.

(5) Es besteht kein Anspruch auf Funktionsfähigkeit des E-Mail-Kontos.

(6) Fällt die Voraussetzung für die Vergabe der E-Mail-Adresse weg, kann diese wieder gelöscht werden. Nach Wegfall der Voraussetzung kann auf Wunsch eine Weiterleitung und eine automatisierte Hinweismail (Autoresponder) für eine Übergangszeit von 6 Monaten eingerichtet werden.

(7) Die Nutzung kann durch Vorstandbeschluß vorübergehend ganz oder teilweise beschränkt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die weitere Nutzung diesen Richtlinien oder anderen erheblichen Interessen der Piratenpartei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zuwider laufen. Die Beschränkung ist aufzuheben, wenn eine Gefährdung nicht mehr überwiegend wahrscheinlich ist.

(8) Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder Parteiinteressen führen zur sofortigen Sperrung durch die Administratoren oder Vorstand im 4-Augen Prinzip. Es wird versucht die betroffene Person unverzüglich zu informieren.

(9) Es muss eine alternative gültige E-Mail-Adresse angegeben werden.

(10) Alle drei Monate wird der Account auf Aktivität überprüft (Mail an <Vorname>.<Nachname>@). Wenn zwei mal keine Antwort kommt, wird der Account gelöscht.

(11) Bei der SH:IT wird eine Liste gepflegt: Realname, E-Mailadressen, alternative E-Mailadresse, Vergabegrund (bzw. "weggefallen")

(12) Das Löschen von E-Mail Konten Bedarf immer eines Vorstandbeschlusses. Ist Einspruch erhoben, so erfolgt eine Löschung nicht, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

(13) Gegen Entscheidungen kann beim SH:IT-Leiter oder dem Vorstand Einspruch erhoben werden.