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§108e StGB - ist Abgeordnetenbestechung in Deutschland legal?

Wir glauben, in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben, in dem die Abgeordneten ihre Wähler und Parteien vertreten. Doch ist das tatsächlich so?

Im §108e StGB werden Kauf und Verkauf von Stimmen bei Abstimmungen im Parlament verboten. Jedoch ist dieser Abschnitt nicht weitreichend genug, denn nicht strafbar sind zum Beispiel:

  • die nachträgliche Bestechung durch Dankesgeschenke nach einer Abstimmung
  • der Kauf von Stimmen außerhalb der Parlamente und Ausschüsse, zum Beispiel in Fraktionssitzungen
  • die Bestechung über Freunde oder Verwandte eines Abgeordneten


Deutschland hat am 9. Dezember 2003 das "Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption" (United Nations Convention against Corruption, UNCAC) unterzeichnet, welches unter anderem die Bestrafung von Korruption regelt. Doch selbst vor diesem Hintergrund hat es der Bundestag bis heute nicht geschafft, den §108e zu verschärfen. Die am 14. Dezember 2005 in Kraft getretene Konvention wurde mittlerweile von 143 Ländern ratifiziert, nicht jedoch in Deutschland.

Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, werden Bemühungen, diesen Paragraphen zu ändern, auch noch verhindert: Eine, im Internetportal des deutschen Bundestages eingereichte, Online-Petition wurde zurückgewiesen und kann deshalb nur offline erarbeitet werden. So wurde einmal mehr die Beteiligung der Bevölkerung an der Politik behindert. Tut sich der Bundestag möglicherweise deshalb so schwer mit diesem Verfahren, weil die Konvention als Maßnahmen zur Prävention von Korruption auch Punkte wie die Förderung von Transparenz und die Beteiligung der Bürger enthält?

Um die Petition zu unterstützen, hat Sebastian Nerz die Initiative §108e ins Leben gerufen und fordert im Rahmen eines Wettbewerbs dazu auf, Videos zum Thema zu drehen.

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein spricht sich für eine Erweiterung des §108e aus und fordert eine schnelle Ratifizierung der UN-Konvention. Um dieses zu erreichen, beabsichtigen wir auch hier zu Lande in den kommenden Wochen auf Infoständen Unterschriften zu sammeln.