SH:AG Kommunalpolitik/Geschäftsordnung

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AG Kommunalwahl: Geschäftsordnung

§ 1: Ziele der AG

Die AG Kommunalpolitik dient dazu Piraten und Bürgern auf kommunaler Ebene Hilfestellung in allen politischen Themenbereichen zu geben, die Ziele der Piraten in den kommunalen Bereich einzubringen und Kommunalpiraten in Schleswig-Holstein besser zu vernetzen.

Das Erarbeiten eines Grundgerüstes für ein Kommunalwahl-Programm gehört ebenfalls zu unseren Aufgaben. Außerdem wollen wir einen Leitfaden für den Einstieg in die aktive kommunalpolitische Arbeit erarbeiten.

§ 2: Mitglieder & Koordinatoren

(1) Die AG führt eine Mitgliederliste.
(2) Jeder Pirat kann Mitglied werden. Er muss dies lediglich bei einem Koordinator anmelden.
(3) Die Ablehnung oder der Ausschluss eines Mitglieds sind nur zulässig, wenn der Pirat die Arbeit der AG in erheblichem Maße beeinträchtigt hat. Sie bedürfen eines Beschlusses mit 2/3 der Stimmen.
(4) Die AG wählt per Beschluss zwei Koordinatoren. Diese sind für die Veröffentlichung von Beschlüssen, die Vorbereitung von Treffen und die Pflege der Wikiseite verantwortlich. Sie können die Aufgaben an Freiwillige abgeben. Sie sollen die Treffen moderieren, soweit dies erforderlich ist. Sonst stehen ihn keine Sonderrechte zu.

§ 3: Beschlüsse

(1) Die AG fällt Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit.
(2) Stehen mehrere Alternativen zur Auswahl kann das Approvalvoting angewandt werden.

§ 4: Ergebnisse

(1) Zwischen- und Endergebnisse der AG werden durch Beschluss als solche festgestellt. Hierfür ist eine Beschlussvorlage unter umfassender Darlegung der für- und widersprechenden Argumente. Sie sind auf der Wikiseite zu veröffentlichen.
(2) Per Beschluss kann das Ergebnis aufgehoben werden.