Rems-Murr-Kreis/Innen Recht
Antragsformel:
Inhaltsverzeichnis
- 1 1. Der Bundesparteitag möge die sich aus der im Antragsgliederung ergebende Struktur für das Kapitel "Innen- und Rechtspolitik" ins Wahlprogramm übernehmen und gegenbenfalls ergänzen.
- 2 2. Der Bundesparteitag möge nachstehenden Antragstext in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 aufnehmen.
- 3 3. Der Bundesparteitag möge, wenn Antrag 2. nicht zugestimmt wird, die vorliegenden, durch Überschriften der zweiten Ebene strukturierten Abschnitte des Antragstexts modular beschließen. Die Überschriften der zweiten Ebene sind dabei die Antragstitel.
- 4 4. Der Bundesparteitag möge, wenn einem der Module in Antrag 3. nicht zugestimmt wird, die vorliegenden, durch Überschriften der dritten Ebene strukturierten Unterabschnitte des in Antrag 3. abgelehnten Moduls des Antragstexts modular beschließen.
- 5 Namensrecht
- 6 Ermittlungsverfahren
- 7 Gerichtsverfahren
- 7.1 Angemessene Ausstattung der Gerichte gewährleisten
- 7.2 Protokollierungspflicht für Aussagen vor Gericht
- 7.3 Umfassende Beweisverwertungsverbote
- 7.4 Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen
- 7.5 Gewährleistung einer zweiten Instanz
- 7.6 Begründungserfordernis bei ablehnenden Entscheidungen erweitern
- 7.7 Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen
- 7.8 Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen im Internet
- 8 Strafrecht
- 8.1 Strafrechtsreform durch Prävention und Entkriminalisierung
- 8.1.1 Evaluation vergangener Strafrechtsreformen
- 8.1.2 Schwerpunkt muss die Verhinderung von Straftaten sein und nicht die Bestrafung
- 8.1.3 Überprüfung aller Straftatbestände unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten
- 8.1.4 Strafrecht muss dem realen Rechtsgüterschutz dienen
- 8.1.5 Keine Bestrafung bei nur geringem Unrechtsgehalt
- 8.1.6 Abschaffung von bloßem Moralstrafrecht
- 8.1.7 Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaats
- 8.1.8 Verhängung von Strafen muss besonders gerechtfertigt sein
- 8.2 Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter
- 8.1 Strafrechtsreform durch Prävention und Entkriminalisierung
- 9 Waffenrecht
- 10 Prohibition
1. Der Bundesparteitag möge die sich aus der im Antragsgliederung ergebende Struktur für das Kapitel "Innen- und Rechtspolitik" ins Wahlprogramm übernehmen und gegenbenfalls ergänzen.
2. Der Bundesparteitag möge nachstehenden Antragstext in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 aufnehmen.
Der Antragstext ist durch "Antragstext:" gekennzeichnet.
3. Der Bundesparteitag möge, wenn Antrag 2. nicht zugestimmt wird, die vorliegenden, durch Überschriften der zweiten Ebene strukturierten Abschnitte des Antragstexts modular beschließen. Die Überschriften der zweiten Ebene sind dabei die Antragstitel.
Anmerkung: Die Überschriften der ersten Ebene strukturieren den Gesamtantrag thematisch.
4. Der Bundesparteitag möge, wenn einem der Module in Antrag 3. nicht zugestimmt wird, die vorliegenden, durch Überschriften der dritten Ebene strukturierten Unterabschnitte des in Antrag 3. abgelehnten Moduls des Antragstexts modular beschließen.
Antragstext:
Namensrecht
Das Namensrecht liberalisieren
Die Piratenpartei setzt sich für eine Reform des Namensrechts ein. Wir wollen das Namensrecht zeitgemäß anpassen, damit die freie Entfaltung der Menschen ermöglicht wird. Mündige Bürger müssen selbst über ihre eigene Bezeichnung, ihren rechtlichen Namen, verfügen können. Dies gilt sowohl für Vor- als auch Familiennamen. Eine Namensänderung kann nur verweigert werden, wenn hierdurch Rechte Anderer verletzt werden.
Ermittlungsverfahren
Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
Die Staatsanwaltschaften müssen ihre Aufgaben unabhängig von politischer Einflussnahme erfüllen können. Deshalb ist die bislang im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene Möglichkeit von Weisungen im Einzelfall seitens der Justizminister von Bund und Ländern abzuschaffen. Es soll aber weiter zulässig sein, fallgruppenbezogene Weisungen seitens der Ministerien an die Staatsanwaltschaften zu erteilen.
Stärkung der Position des Ermittlungsrichters
Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind den Richtern vorbehaltenen Beschlüsse, die einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgeben, sorgfältig und eigenständig zu begründen. Hierbei ist auch ausdrücklich auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und Dritter einzugehen.
Kostenerstattung bei eingestelltem Ermittlungsverfahren
Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Beschuldigte eines eingestellten Ermittlungsverfahrens die Kosten des Strafverteidigers und seine Auslagen ersetzt bekommt, so wie es bei einem Freispruch bereits geregelt ist. Es kann nicht sein, dass Beschuldigte sich aus Angst davor, auf den Kosten sitzen zu bleiben, nicht bereits in einem frühen Verfahrensstadium einen Strafverteidiger beauftragen.
Gerichtsverfahren
Angemessene Ausstattung der Gerichte gewährleisten
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gerichte materiell und personell so ausgestattet werden, dass alle anhängigen Verfahren innerhalb der gesetzten Fristen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, abgeschlossen werden können.
Protokollierungspflicht für Aussagen vor Gericht
In strafrechtlichen Hauptverhandlungen sind Einlassungen des Angeklagten und Beweisaufnahmen umfassend, dauerhaft und nachvollziehbar so zu dokumentieren, dass diese durch Akteneinsicht bewertet werden können. Das Gleiche gilt auch für Beweisaufnahmen in allen anderen gerichtlichen Verfahren.
Umfassende Beweisverwertungsverbote
Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung umfassender Verwertungsverbote für illegal erlangte Beweismittel in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren ein.
Insbesondere wenn in die Grundrechte verdächtiger Bürger oder Dritter eingegriffen wird, ist es für einen Rechtsstaat und seine Strafverfolgungsbehörden essenziell, nicht selbst das Gesetz zu brechen und dabei die Rechte seiner Bürger zu missachten. Derzeit sind spürbare Konsequenzen für Strafverfolger allerdings nahezu ausgeschlossen, wenn Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachungen nachträglich für unzulässig erklärt werden. Selbst Zufallsfunde, die mit dem eigentlichen Anlass der Maßnahme nicht im Zusammenhang stehen, werden in solchen Fällen regelmäßig als vollwertige Beweismittel für weitere Verfahren anerkannt.
Die Piratenpartei ist der Meinung, nur ein vollständiger Ausschluss durch illegale Ermittlungsmaßnahmen erworbener Beweismittel aus allen Verfahren ist geeignet, der durch die regelmäßige Überschreitung der grundgesetzlich festgelegten Grenzen der Strafprozessordnung entstehenden, schleichenden Aushöhlung der Bürgerrechte Einhalt zu gebieten. Dies schließt auch alle Beweise ein, deren Erhebung erst durch die Erkenntnisse der illegalen Maßnahme angeregt wurde. Es ist zu erwarten, dass die resultierende Disziplinierung zu einer erhöhten Sorgfalt der Einsatzkräfte bei der Wahl und Anwendung ihrer Instrumente und bei der Ausführung ihrer Arbeit führt, ohne dass es zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit kommt.
Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen
Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile erweitert werden. Die so gefertigten Aufzeichnungen sind auf einem Datenträger zu speichern und zur jeweiligen Akte zu nehmen. Das Gleiche soll für polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelten. Einsichtsrechte in diese Aufzeichnungen dürfen nur dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten und nur zu verfahrensinternen Zwecken zur Verfügung stehen.
Gewährleistung einer zweiten Instanz
Jede erstinstanzliche Entscheidung muss in einem Rechtsmittelverfahren unabhängig von der Höhe des Streitwertes überprüft werden können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass einzelne Richter bei Verfahren, in denen sie die erste urteilende Instanz sind, keine willkürlichen Entscheidungen treffen können. So soll gewährleistet werden, dass Gerichtsverfahren Gerechtigkeit herstellen.
Begründungserfordernis bei ablehnenden Entscheidungen erweitern
In allen Gerichtsverfahren sind Klagen und Anträge nicht allein mit standardisierten Formeln abzulehnen, sondern die Begründung muss nachvollziehbar erkennen lassen, warum das konkrete Vorbringen nicht zulässig und begründet gewesen sein soll.
Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen
Wir Piraten fordern mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos und anonymisiert einsehbar sein und im Internet im Rahmen eines Rechtsinformationssystems veröffentlicht werden. Bei berechtigten, überwiegenden und schützenswerten Belangen kann der Veröffentlichung durch Antrag eines Beteiligten widersprochen werden.
Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen im Internet
Wir werden uns dafür einsetzen, dass für Klagen wegen Rechtsverstößen, die im Internet begangen wurden, der fliegende Gerichtsstand keine Anwendung findet, solange nach den übrigen Vorschriften ein deutsches Gericht zuständig ist. Die derzeitige Rechtslage, die bei Veröffentlichungen im Internet eine Klage überall dort zulässt, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, widerspricht dem Sinn und Zweck der Regelung, da ein solcher Gerichtsstand die Auswahl des Gerichts nach Erfolgschancen erlaubt und so den Beklagten benachteiligt. Das lehnen wir ab und wollen eine verbraucherfreundliche Regelung schaffen.
Strafrecht
Strafrechtsreform durch Prävention und Entkriminalisierung
Evaluation vergangener Strafrechtsreformen
Die Strafrechtspolitik der anderen Parteien hat sich in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich durch die Kriminalisierung von bisher straffreiem Verhalten und Strafverschärfungen ausgezeichnet. Häufig erfolgten entsprechende Reformen überhastet nach intensiver Diskussion von spektakulären Einzelfällen in den Medien. Einem solchen blinden Aktionismus wollen wir entgegentreten und das Strafrecht wieder sinnvoll weiterentwickeln, indem wir uns hierzu wissenschaftlicher Untersuchungen bedienen. Leitender Maßstab soll hierbei sein, dass so wenig wie möglich in das grundlegende Recht aller Menschen auf Freiheit eingegriffen werden soll. Haftstrafen sollen nur für solche Fälle vorgesehen werden, wo dies aufgrund der Schwere der Tat und dem Ausmaß der Schuld des Täters angemessen ist.
Schwerpunkt muss die Verhinderung von Straftaten sein und nicht die Bestrafung
Zwar kann jemand der im Gefängnis ist, zunächst einmal keine weiteren Straftaten begehen, aber dort kommt er mit anderen Personen zusammen, die ebenfalls Straftaten begangen haben und denen er sich dann zugehörig fühlt. Erst durch die Bestrafung fühlt sich der Täter als Krimineller abgestempelt und verhält sich nach seiner Haftentlassung auch entsprechend. In der Haft haben die Gefangenen zudem viel Zeit sich gegenseitig Fähigkeiten beizubringen, die sie nach Ende der Haft für weitere Straftaten nutzen können. So hat eine Studie aus den frühen 80er Jahren zu dem Ergebnis geführt, dass weniger oft mehr ist, also die Personen, die nicht oder kaum bestraft wurden, seltener rückfällig wurden. Auch ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere junge Menschen vermehrt straffällig werden. Ab Mitte 20 geht die Anzahl der straffällig werdenden Menschen drastisch zurück, ohne dass hierfür eine Erklärung in besonders strengen Strafgesetzen oder einer abschreckenden Bestrafung gefunden werden könnte. Auf diese schwierige Entwicklungsphase junger Menschen sollte daher auch besonders Rücksicht genommen werden. Auch wenn wir gesellschaftliche Integration für die beste kriminalpräventive Maßnahme halten, sollen auch andere Maßnahmen, die sich stärker an besonders gefährdeten Personengruppen, z.B. Vorbestrafte oder bestimmte Milieus, wenden, gefördert werden. Unser Ziel ist es durch solche Maßnahmen die Kriminalitätsrate insgesamt zu senken.
Überprüfung aller Straftatbestände unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten
Um eine kontraproduktive Stigmatisierung durch Strafe generell zu verhindern, wollen wir alle Straftatbestände dahingehend überprüfen, ob sie sinnvoll und erforderlich sind.
Auch gilt es zu bedenken, dass ein Haftplatz pro Tag ca. € 80,- bis € 100,- kostet, monatlich damit ca. € 2.700,- und jährlich ca. € 32.000,- , finanziert vom Steuerzahler, ganz abgesehen von den Kosten für die Strafverfolgung und den Gerichtsprozess. Ob sich das rechnet, wenn jemand z.B. durch Schwarzfahren nur ein paar Euro Schaden verursacht hat?
Heutige Straftatbestände, die nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellen, sollen zu Ordnungswidrigkeiten oder Antragsdelikten herabgestuft, im Strafrahmen gesenkt oder gänzlich straffrei gestellt werden.
Strafrecht muss dem realen Rechtsgüterschutz dienen
Strafwürdig sind nur solche Handlungen, die individuelle Rechtsgüter anderer Menschen, wie z. B. Leben, Gesundheit oder Eigentum, verletzen oder erheblich gefährden.
Rein abstrakte Gefährdungsdelikte sollen darauf untersucht werden, ob konkrete, individuelle Rechtsgüter gefährdet werden (z. B. körperliche Unversehrtheit, konkrete Menschenwürde), eine Gefährdung bewiesen ist (wie die verringerte/fehlende Fahrtüchtigkeit durch Trunkenheit) und die Gefährdung ein nennenswertes Ausmaß erreicht (also nicht nur in absoluten Einzelfällen zur Verletzung eines Rechtsguts führt). Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte eine Entkriminalisierung im Einzelfall angedacht werden.
Auch solche Delikte, bei denen es keine Opfer gibt, wie z. B. Besitz und Kauf von Drogen durch volljährige Konsumenten, sollten straffrei sein, denn es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, mündige Bürger vor sich selbst zu schützen.
Keine Bestrafung bei nur geringem Unrechtsgehalt
Aber auch hier wollen wir überprüfen, ob nicht bestimmte Taten straffrei bleiben sollen, wenn diese nur einen geringen Unrechtsgehalt aufweisen, z.B. weil nur ein sehr kleiner Schaden entstanden ist, oder sie nicht sozialschädlich sind.
So ist beispielsweise fraglich, ob jemand, der weggeworfene Lebensmittel aus einer Mülltonne oder Gegenstände vom Sperrmüll holt, dafür bestraft werden sollte.
Zu den nicht sozialschädlichen Straftaten gehört das sog. "White-Hat-Hacking", bei dem Hacker ohne Beauftragung testen, ob Firmen oder Behörden Sicherheitslücken in ihrem Computernetzwerk haben, und diese bei Entdecken solcher Lücken darüber informieren. Auch Whistleblower (Personen, die auf Missstände aufmerksam machen) müssen häufig Straftaten begehen, um ihre Vorwürfe unter Beweis stellen zu können. Insbesondere solche, die private oder staatliche Geheimnisse schützen sollen (z.B. §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB), hier aber ausnahmsweise nicht schützenswert sind. Die Mitteilung solcher Geheimnisse im Rahmen des Whistleblowings sollte zumindest begrenzt auf den notwendigen Umfang legalisiert werden.
Abschaffung von bloßem Moralstrafrecht
Auch stellt sich die Frage, ob ein moderner Staat das Recht hat, bestimmte Moralvorstellungen durchzusetzen, indem er entsprechende Verhaltensweisen unter Strafe stellt, obwohl sonst kein Rechtsgut eines Anderen verletzt wurde. Beispiele hierfür sind die §§ 173 und 184 StGB, die den Beischlaf zwischen einwilligungsfähigen volljährigen Verwandten und die Verbreitung pornografischer Schriften und sei es nur durch den Versand an einen willigen Empfänger unter Strafe stellen. Diskriminierend ist auch § 183 StGB, der nur exhibitionistische Handlungen von Männern, nicht aber von Frauen und Eichhörnchen unter Strafe stellt.
Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaats
Nicht abgeschafft werden sollen dagegen solche Verbote, die notwendig sind, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat zu verteidigen. Deutschland muss wehrfähig gegen Bestrebungen bleiben, die sich gegen das Grundgesetz und die darin verbürgte verfassungsrechtliche Ordnung wenden, aber auch hier sollte geprüft werden, ob einzelne Bestimmungen des Strafgesetzbuches tatsächlich hierzu erforderlich sind, wie z.B. das Verbot auf die Bundesrepublik Deutschland zu schimpfen oder die Farben, die Flagge oder die Nationalhymne Deutschlands zu verunglimpfen. Hier sollten insbesondere die Meinungs- und Kunstfreiheit stärker berücksichtigt werden.
Verhängung von Strafen muss besonders gerechtfertigt sein
Das Strafrecht ist das schärfste Mittel des Staates gegen die Freiheit seiner Bürger und sollte daher nur mit Augenmaß angewendet werden. Strafe sollte daher - wie die Juristen sagen - ultima ratio, also letztes Mittel sein, wenn es um die Einwirkung des Staates auf seine Bürger geht. Haftstrafen greifen besonders empfindlich in das Grundrecht des Menschen auf Freiheit seiner Person ein und bedürfen daher auch einer besonderen Rechtfertigung. Als liberale Partei sollten wir an eine solche Rechtfertigung besonders strenge Maßstäbe anlegen. Hierfür wollen wir uns einsetzen.
Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter
Die Entschädigung für Opfer ungerechtfertigter Strafverfolgung muss auf einen angemessenen Satz erhöht werden. Des Weiteren ist für erlittene Nachteile eine weitgehende Folgenbeseitigung anzustreben, insbesondere ein Ausgleich für verlorene Zeiten in der Sozialversicherung und entgangenes fiktives Einkommen. Die derzeitige geringe Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag ist unangemessen. Wir fordern eine gerechtere Entschädigung für vollständig oder zumindest im Wesentlichen für unschuldig befundene Personen. Es ist zudem unverständlich, dass von diesem Betrag ohne Rechtsgrundlage noch Verpflegungskosten abgezogen werden.
Waffenrecht
Waffenmissbrauch statistisch besser erfassen
Die Piratenpartei fordert detaillierte Zahlen zu Waffen in der polizeilichen Kriminalstatistik bezüglich Missbrauchsart, Typ und Herkunft. Diese Zahlen sollen explizit den Status der Waffen umfassen, d.h. ob diese legal, illegal oder frei waren. Aussagekräftige Statistiken sind notwendig, um über die Wirksamkeit und die Folgen der Waffengesetzgebung fundierte Aussagen treffen zu können.
Anonymisierung des zentralen nationalen Waffenregisters
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die detaillierten Daten, die dezentral erfasst und lokal zugänglich sind, nur anonymisiert im zentralen Nationalen Waffenregister gespiegelt werden, um die Möglichkeit von Datenmissbrauch zu reduzieren. Es soll weder einfacher Zugriff noch automatische Datenbankabfragen auf personenbezogene Daten eines Waffenberechtigungsinhabers, einschließlich Lichtbilder zentral möglich, sondern nur durch eine Anfrage am dezentralen Speicherort erhältlich sein. Die Identifizierung der legalen Herkunft einer Waffe ist auch mit einem anonymisierten Register möglich. Lokale Behörden haben weiterhin Zugriff auf die dezentralen Daten.
Änderungen am Kriegswaffenkontrollgesetz
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich gemäß des UN-Instruments zum Markieren und Nachverfolgen von Schusswaffen (sog. Small Arms) für eine fälschungssichere Kennzeichnung der in Deutschland und in Lizenz im Ausland zu militärischen Zwecken produzierten oder importierten Schusswaffen ein, so wie dies für zivile Schusswaffen bereits im Waffengesetz geregelt ist. Durch eine fälschungssichere Kennzeichnung können über Drittländer erfolgte illegale Waffenexporte in Krisengebiete transparent nachvollzogen und die verantwortlichen Hersteller/Exporteure belangt werden. Gegen Drittländer, welche erwiesenermaßen Waffen in Krisengebiete weiterverkaufen, kann dann ein Exportverbot gezielt verhängt werden. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich zur Umsetzung dieses Ziels für eine schnelle Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes ein.
Prohibition
Kein Verkaufsverbot von Alkohol
Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol lehnen wir ab. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird. Wir wollen die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.
Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
Wir setzen uns für eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein. Wir lehnen Regelungen ab, die diese unnötig einschränken. Deswegen stellen wir uns gegen Verbote, die den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen untersagen.