Rekommunalisierung der Stromverteilnetze
Rekommunalisierung der Stromnetze
Rekommunalisierung der Stromverteilnetze im Bereich der Niedrigspannung und Mittelspannung auf Ebene der Bezirke. Betrieb der Netze durch Anstalten des öffentlichen Rechts / Genossenschaften / Bürgerbeteiligungsgesellschaften oder alternativer direkter Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger. Gründung bezirksweit operierender Energiegenossenschaften in den bayerischen Bezirken.
Begründung:
Stromnetze gehören als Bestandteil der Infrastruktur zu den wesentlichen physikalischen Elementen zur Sicherstellung der Deckung des gesamtgesellschaftlichen Lebenshaltungsbedarfs. Der zuverlässige Betrieb solcher Netze beruht nur zu einem geringfügigen Anteil auf einer Wettbewerbssituation. Der überwiegende Teil besteht in der Sicherstellung einer exakt definierten Versorgungsqualität. Insofern bietet eine rein marktwirtschaftlich organisierte Versorgungstruktur keine Vorteile, sondern begünstigt lediglich mittelfristig die Bildung von Oligopolen, die dann in stillschweigendem Einverständnis die Bewirtschaftung dieser Netze rein aus Aspekten der Kapitalrendite betreiben. Die Folgen solcher Organisationsformen sind aus den Versäumnissen bei der Infrastrukturerhaltung der Bahn hinreichend bekannt. Da jedoch die Grundversorgung seiner Bürger zu dem elementaren Aufgaben eines Staatswesens gehört, ist die Sicherstellung eines wesentlichen politischen Einflusses der Bürger auf die dazu notwendigen Strukturen dringend geboten