Reform des Bergrechts

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Antrag für Wahlprogramm Niedersachsen – Landtagswahl 2013

Änderung/Reform des Bergrechts

Der folgende Antrag basiert auf bereits bestehenden (verabschiedeten) Anträgen zur Landtagswahl Nordrhein-Westfalen sowie zur Bundestagswahl. Es wurden Anpassungen vorgenommen, die der näheren Erklärung der einzelnen Punkte dienen und/oder spezifisch für Niedersachsen sind. Es handelt sich hierbei „lediglich“ um den Antrag für das Wahlprogramm, der nach Verabschiedung mit konkreten Maßnahmen gefüllt werden muss.


Titel: Reform des Bergrechts

Antragsteller: AG Energiepoltik

Antragstext:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine umfassende Reform des Bergrechts ein, um dadurch einen echten Interessensausgleich zwischen Bürgern und Betreibern genehmigungspflichtiger bergrechtlicher Unternehmungen zu schaffen. Hierfür sind folgende Reformen notwendig:

Transparenz
Behörden und Betreiber sind zu verpflichten, die Öffentlichkeit (Kommunen, Gemeinden) bei Planungen und Anträgen sofort zu informieren und alle relevanten Daten freizugeben. Diese Verpflichtung betrifft neue Vorhaben ebenso wie auftretende und die Allgemeinheit betreffende Störfälle im laufenden Betrieb sowie auf Dauer nach Betriebsende. Dies gilt auch für die technischen Verfahren und alle dafür eingesetzten Materialien und Mittel sowie bei Änderungen der ursprünglich genehmigten Ausgangslage (z. B. bei Verfahrensänderungen bei der Erschließung und Förderung). Die Betreiber sowie die aufsichtsführenden Behörden (i.d.R. Landesbergamt) werden grundsätzlich verpflichtet, alle relevanten Geo-, Umwelt- und sonstigen Monitoringdaten permanent aktualisiert der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Demokratie und Bürgerbeteiligung
Bestehende Möglichkeiten der Mitbestimmung wie Anhörungen und Einspruchsverfahren, Mediationen, Bürger- und Volksbegehren, Bürger- und Volksentscheide sind zuzulassen und anzuwenden. Dies gilt insbesondere, wenn die eingesetzten Verfahren allgemeines Gut (Lebensräume und Flächenverbrauch, Klima-, Natur- und Wasserschutz etc.) betreffen.

Bürgerrechte
Enteignungen müssen erschwert und die Zerstörung von Lebensräumen, Infrastrukturen, Dörfern und Siedlungen sowie Zwangsumsiedlungen der Bewohner verboten werden.

Betreiberpflichten
Den Bergbaubetreibern muss die Beweislast für Notwendigkeit, Effektivität und Gefahrenfreiheit der Nutzung gesetzlich auferlegt werden. Es wird eine widerlegliche Verursachungsvermutung für Bergschäden mit Beweislastumkehr und Schadenshaftung zu Lasten der Bergbaubetreiber befürwortet. Sie müssen zudem verpflichtet werden, ausreichende Rückstellungen zur Schadensregulierung zu bilden.

Geltendes Recht
Die Piratenpartei Niedersachsen sieht es notwendig an, dass in ein reformiertes Bergrecht das geltende Umweltrecht mit allen Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das geltende Wasserrecht, Planungsrecht und EU-Recht (einschließlich Konsequenzen bei Nichterfüllung) in vollem Umfang einfliesst.

Altrechte
Altrechte sollen schnellstmöglich auslaufen. Bestehende Genehmigungen sind nach neuem Recht zu prüfen.

Rechtsweg
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass das reformierte Bergrecht allen Betroffenen, ihren Verbänden und Interessenvertretungen, Kommunen und Umweltverbänden ausdrücklich das Recht auf Klage einräumt, insbesondere auch ein Verbandsklagerecht, auch mit aufschiebender Wirkung.

Zukünftig muss gelten: Grundrechte vor Bergrecht


Antragsbegründung:

Im Zusammenhang mit bereits laufenden und geplanten Fracking-Vorhaben für konventionelle und unkonventionelle Erdgasvorkommen, die Errichtung von Untergrundspeichern sowie die zu deren Betrieb errichteten Industrieanlagen in Deutschland hat das entscheidende Bergrecht grundlegende Bedeutung.

Das deutsche Bergrecht hat seine Wurzeln im Hochmittelalter. Es entwickelte sich über Bergordnungen im 14. - 18. Jahrhundert über preußisches Bergrecht im 19. Jahrhundert und nationalsozialistische Autarkiebestrebungen in den 1940ern bis zu letzten Änderungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit. Mit seinen Regelungen stammt es aus einer Zeit, in der die Gewinnung von Bodenschätzen Vorrang vor anderen Rechtspositionen hatte und es im Wesentlichen um die untertägige Gewinnung von Bodenschätzen ging, die wegen der Abbaumethoden - abgesehen von Senkungsschäden - eher keine Umweltschäden mit sich brachten. Trotz diverser Änderungen blieb es dabei obrigkeitsstaatlich, undemokratisch und unvereinbar mit Rechtsstaat und Grundgesetz.

Das heute gültige Bergrecht bevorzugt Unternehmens- und Betreiberinteressen vor den Interessen des Allgemeinwohls und berücksichtigt in erster Linie wirtschaftliche Belange. Unter Juristen gilt das geflügelte Wort: Bergrecht bricht Grundrecht. Zukünftig muss gelten: Grundrechte vor Bergrecht!


Quellen:

Bundesberggesetz (BBergG); Ausfertigungsdatum: 13.08.1980 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbergg/gesamt.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Bergrecht