RP Diskussion:Programm

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

mir fehlt hier noch jede menge sozialpolitik... - teilhabe behinderter menschen (SGB IX) - beschäftigungspolitik - gesundheitswesen - absicherung im pflegfall - ...

zu teilhabe behinderter menschen:

menschen mit handicap(s) müssen uneingeschränkte möglichkeiten des gleichberechtigten und barrierefreien zugangs zum gesellschaftlichen leben haben. das SGB IX, bzw. auch dessen entstehung weisen den richtigen weg: prävention geht vor! erst wenn alle präventionslösungen ausgeschöpft sind, greift rehabilitation.

auf beiden feldern gibt es jede menge handlungsbedarf. so wäre hier dem umstand rechnung zu tragen, dass psychische Erkrankungen sich mittlerweile zur "volkskrankheit" ausgewachsen haben und neben den bekannten handicaps (physisch, geistig)immer breiteren raum einnehmen. ursachen sind bekanntermaßen leistungsdruck, zeitdruck, aber auch zunhemend soziale verarmung. bereits in kindergarten und schule müssen bedingungen für ein stressfreies lernen und solidarisches miteinander, statt fortschreitender individualisierung zu lasten der gemeinschaft geschaffen werden. aber die prävention muss lebenslang eine herausragende rolle spielen, also auch besonders im berufsleben und auch genrationsübergreifend.

rehabilitation muss darauf ausgerichtet sein, die betroffenen menschen dauerhaft sowohl ins arbeitsleben, als auch das gesamte gesellschaftliche leben zu reintegrieren.

schon für kindergarten und schule muss es zum regelfall werden, dass nichtbehinderte und menschen mit handicap gemeinsam spielen und lernen.

die unternehmen müssen durch geeignete maßnahmen zur wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen aufgabe gebracht werden, d. h. es sollen entsprechend des anteils der erwerbsvbevölkerung menschen mit handicap im unternehmen beschäftigt werden. dies ist am besten mit fiskalischen mitteln zu erreichen. d. h. wird die quote in einem zeitabschnitt nicht erfüllt, muss das unternehmen ersatzweise die vollen anteiligen kosten auf kosten eines arbeitsplatzes abführen. die so auflaufenden mittel sind durch die entsprechenden stellen streng zweckgebunden zu verwenden.

zu beschäftigungspolitik:

ziel ist die vollbeschäftigung. statt unternehmen zu subventionieren sollen arbeitslose erwerbspersonen durch berufliche bildung, fort- und weiterbildung auf hohem nivieau in die lage versetzt werden, am ersten arbeitsmarkt teil zu haben. erst wenn dies nicht gelingt, ist ersatzweise eine integration auf dem zweiten arbeitsmarkt vorzunehmen, der jedoch eindeutig zum ziel hat, die beschäftigten in den ersten arbeitsmarkt zu überführen. arbeitslosengeld 1 und 2 sollen zusammengeführt werden. die leistungsdauer soll ein halbes jahr nicht überschreiten, bis spätestens dahin sollen die betroffenen in einer bildungsmaßnahme, bzw. im 1. oder 2. arbeitsmarkt befinden.

zu gesundheitswesen:

die gesundheit ist ein derart hohes gut, dass es keinesfalls ein weg sein darf, das gesundheitswesen zu privatisieren. an den beipielen bahn und post hat sich bereits eindrucksvoll gezeigt, dass eine flächendeckende versorgung wirtschaftlich nicht lukrativ ist und über die zeit automatisch zu regionalen versorgungsengpässen bis hin zu vollständigen ausfällen führt. das mag bei den genannten bereichen noch hinnehmbar sein, jedoch keinesfalls im gesundheitswesen. dabei soll dennoch eine wirtschaftlich vertretbare mindestversorgung gewährleistet bleiben. krankenhäuser mit angeschlossenem medizinischem versorgungszentrum (mvz) sollen eine flächenbezogene ausreichende versorgung auf hohem niveau gewährleisten.

die finanzierung soll über eine gesetzliche krankenversicherung erfolgen, in der alle bürgerinnen pflichtversichert sind. die beiträge sollen wieder, wie früher, je zur hälfte von arbeitgeberinnen und arbeitnehmerinnen getragen werden. für nichtbeschäftigte übernimmt der staat die beiträge. die versicherungspflicht- und beitragsbemessungsgrenzen werden abgeschafft. Die Festlegung des Leistungskataloges soll beibehalten werden aber erweitert werden auf alternative behandlungsformen. Die private Krankenversicherung darf nur Leistungen außerhalb des Leistungskataloges anbieten.

zu absicherung im pflegefall:

die bisherige pflegeversicherung wird prinzipiell beibehalten und im zeichen des demografischen wandels weiterentwickelt. auch hier soll eine möglichst lange eigenständigkeit der bürgerinnen erhalten bleiben. hierzu sollen vorrangig alternsgerechte und generationsübergreifende wohnformen geschaffen werden.

fortsetzung folgt