RP:Verwaltung/Abläufe
Inhaltsverzeichnis
- 1 Mitglied werden
- 2 Umzug
- 3 Mitgliedsausweis verloren
- 4 Austritt
- 5 Reisekosten abrechnen
- 6 Auslagen erstatten
- 7 Beitrag mindern
- 8 Lastschrift
- 9 Wann bekommt ein Kreisverband seinen Anteil an den Mitgliedsbeiträgen?
- 10 Wann bekommt ein Kreisverband oder virtueller Kreisverband seinen Anteil an der Parteienfinanzierung.
- 11 Wie kann ein vKV auf seine Mittel zugreifen?
- 12 Wann verfallen die Mittel eines vKV?
Mitglied werden
Am einfachsten ist es, den Online-Antrag unter https://mitglieder.piratenpartei.de/mitgliedsantrag zu verwenden.
Alternativ, fülle den Mitgliedsantrag aus und sende ihn an:
a) per E-Mail
verwaltung@piraten-rlp.de
b) per Fax
0261 960 988 33
c) per Post
Piratenpartei Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz Postfach 3309 55023 Mainz
Umzug
Am einfachsten ist es, die Online-Anfrage unter https://mitglieder.piratenpartei.de/anfrage zu verwenden.
Dies kannst du am einfachsten erledigen, wenn du uns eine E-Mail schickst:
verwaltung@piraten-rlp.de
Mitgliedsausweis verloren
Um einen neuen Mitgliedsausweis zu erhalten, musst du uns mitteilen, dass du deinen Ausweis verloren hast. Dies kannst du tun per E-Mail an:
verwaltung@piraten-rlp.de
Austritt
Wenn du bei uns deine Mail-Adresse hinterlegt hast, kannst du den Austrittswunsch einfach an die folgende Mail-Adresse senden:
verwaltung@piraten-rlp.de
Andernfalls muss der Austritt schriftlich an nachstehende Adresse erfolgen:
Piratenpartei Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz Postfach 3309 55023 Mainz
Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.
Reisekosten abrechnen
Für die Reisekostenerstattung gelten die Richtlinien aus der Geschäftsordnung des Landesvorstands.
Um deine Reisekosten geltend zu machen, benutze bitte den Antrag auf Reisekostenerstattung!
Den Antrag schickst du bitte im Original zusammen mit den Anlagen (ebenfalls im Original) an den Landesschatzmeister:
Piratenpartei Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz Postfach 3309 55023 Mainz
Reisekosten bei Plakatierungsfahrten
Bei Plakatierungsfahrten erfolgt der Nachweis der gefahrenen Strecke nicht mittels Routenplan sondern mit dem Fahrtenbuch.
Auslagen erstatten
Um Auslagen erstattet zu bekommen, welche du für den Landesverband Rheinland-Pfalz getätigt hast, muss vorher zwingend ein Beschluss des Landesvorstands zur Genehmigung vorliegen. Ist dies der Fall kannst du die Originalbelege zusammen mit der Bestätigung von Auslagen an den Schatzmeister übergeben bzw. schicken an:
Piratenpartei Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz Postfach 3309 55023 Mainz
Beitrag mindern
Am einfachsten ist es, den Online-Antrag unter https://mitglieder.piratenpartei.de/beitragsminderung zu verwenden.
Der Mitgliedsbeitrag kann auf 12 EUR pro Jahr gemindert werden. Dies geschieht auf Antrag, welcher beim Landesvorstand einzureichen ist. Benutze hierfür bitte den Antrag auf Beitragsminderung.
Nachweise sind nicht notwendig, können aber optional angefügt werden. Den Antrag bitte per E-Mail senden an:
verwaltung@piraten-rlp.de
Lastschrift
Den Lastschriftauftrag kannst du bereits auf deinem Mitgliedsantrag erteilen. Solltest du dies versäumt haben, so kannst du uns natürlich auch nachträglich noch erlauben den Beitrag einzuziehen. Benutze dazu bitte unser Formular zur Einzugsermächtigung!
Diese sendest du bitte an:
verwaltung@piraten-rlp.de
Wann bekommt ein Kreisverband seinen Anteil an den Mitgliedsbeiträgen?
Die Kreisverbände buchen ihre Geldbewegungen im Programm BeSager. Quartalsweise liefern sie die xml-Datei aus BeSager und Kopien (Papier) sämtlicher Belege an den Landesverband.
Der Landesverband überprüft Belege und Buchungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Anschließend überführt er die Buchungen nach Sage und zahlt den Mitgliedsanteil für das entsprechende Quartal an den Kreisverband aus.
Wann bekommt ein Kreisverband oder virtueller Kreisverband seinen Anteil an der Parteienfinanzierung.
Die Auszahlung/Zuweisung der anteiligen Parteienfinanzierung erfolgt wenn
- Die Festsetzung der Parteienfinanzierung durch den Deutschen Bundestag erfolgt ist. Und
- Alle Unterlagen für die anstehende Rechenschaftslegung beim Landesverband vorliegen.
Wie kann ein vKV auf seine Mittel zugreifen?
Siehe: Abschnitt "§7.4 [Virtuelle Kreisverbände (vKV)" in der Satzung
(2) Mittel aus den Kostenstellen virtueller Kreisverbände
a) können von dem Verwaltungspirat des vKV beim Landesvorstand zweckgebunden beantragt werden.
b) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand (Landesschatzmeister) zweckgebunden beantragen,
c) müssen in ihrer Verwendung dem zugeordneten vKV zu Gute kommen.
Wann verfallen die Mittel eines vKV?
Siehe: Abschnitt "§7.4 [Virtuelle Kreisverbände (vKV)" in der Satzung
(2) Mittel aus den Kostenstellen virtueller Kreisverbände
…
d) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über,
e) des jeweils letzten Geschäftsjahres fließen an den Landesverband wenn diese im letzten Geschäftsjahr nicht verausgabt wurden.