RP:Trier/Antragsfabrik/Neuregelung der komissarischen Vorstandsvertretung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Titel = Neuregelung der komissarischen Vorstandsvertretung
Änderungsantrag Nr.
17
Beantragt von
YoungArkas
Betrifft
Satzung KV Trier/Trier-Saarburg / § 14
Beantragte Änderungen

Der Kreisparteitag möge beschließen, dass § 14 Abs. 3 wie folgt neu zu fassen ist: Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird die Nachwahl vom nächstfolgenden Kreisparteitag vorgenommen. Die so nachgewählten Personen führen ihr Amt für den verbleibenden Rest der Amtszeit des Kreisvorstandes. Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Kreisvorstandes aus diesem aus oder kann anderweitig seinen Aufgaben nicht nachkommen, so beschließt der Kreisvorstandes die kommissarische Übernahme der betroffenen Aufgaben durch ein anderes Mitglied des Kreisvorstandes. Fällt der Verhinderungsgrund weg, kann das ursprüngliche Mitglied die Aufgaben wieder übernehmen, sofern es weiterhin Mitglied des Kreisvorstandes ist.