RP:Stammtisch Mainz/OB-Wahl-2012/Anschreiben

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Oberbürgermeisterwahl 2012 hier: Sondernutzung für Parteienwerbung Aktz. 32 82 01

Sehr geehrte Damen und Herren, wie bei den Wahlen der letzen Jahre, so wird auch für die Oberbürgermeisterwahl der Wahlwerbezeitraum auf sechs Wochen festgesetzt. Im Falle einer Stichwahl verlängert sich der Wahlwerbezeitraum um zwei Wochen. Um den Helferinnen und Helfern entgegenzukommen, darf mit der Plakatierung bereits am Freitag den 27.01.2012, 19.00 Uhr (frühester Zeitpunkt!), begonnen werden. Die Plakate/Plakatständer müssen alle spätestens am Sonntag den 18.03.2012, 24.00 Uhr entfernt sein, im Falle der Stichwahl spätestens am 01.04.2012, 24.00 Uhr. Die Gestattung hierzu füge ich als Anlage bei. Bereits im Vorfeld möchte ich die Gelegenheit nutzen und an die bestehenden Auflagen/ Plakatierungsverbote erinnern. Auch während des Wahlwerbezeitraums zur Landtagswahl 2011 waren wieder zahlreiche Verstöße erkennbar, die nicht tolerabel waren (beispielsweise Plakatierungen an Verkehrszeichen) oder auch zu Schäden führten, so z.B. an den von den Plakatierungen ausgenommenen beschichteten Masten der Stadtwerke. Die Stadtwerke als Eigentümerin beschweren sich deshalb zu Recht über die zahlreichen Verstöße. Die angesprochenen beschichteten Masten stehen in der Ludwigstraße, der Citymeile, im Bleichenviertel und der Martin-Luther-King-Siedlung. Auf die Regelungen in Ziffer 3, letzter Spiegelstrich, der Gestattung möchte ich in diesem Zusammenhang besonders hinweisen. Für eine entsprechende Unterweisung Ihrer Helferinnen und Helfer und Beachtung der in der Gestattung getroffenen Regelungen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Wie bei der letzten Wahl, fallen auch in diesem Jahr die Fastnachtstage in den Wahlwerbezeitraum. Leider muss damit gerechnet werden, dass Wahlplakate sowie Plakatständer/-träger im Bereich öffentlicher Veranstaltungsflächen durch Vandalismus beschädigt oder zerstört werden und so zu einer erheblichen Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs führen. Ich bitte Sie daher dringend, während der Veranstaltungstage (ab Donnertag den 16.02.2012 bis zum Aschermittwoch) in den Veranstaltungsbereichen auf eine Wahlwerbung zu verzichten und schon vorhandene Plakatständer-/träger vorübergehend zu entfernen. Dabei geht es insbesondere um die Bereiche Schillerplatz und die Ludwigstrasse, sowie um die Strecke entlang des Rosenmontagszuges im Bereich der Innenstadt (zumindest am 20.02.2012) und entlang der Zugstrecke in Mainz-Finthen und Mainz Mombach.

Sollten Sie Rückfragen haben, so bitte ich Sie, sich direkt mit dem Rechts- und Ordnungsamt, ..., in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen gez. Sitte Beigeordneter Anlagen