RP:Stammtisch Kaiserslautern:Verwaltungsdinge:Plakatieren Rammstein

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Plakatierungsbestimmungen Rammstein-Miesenbach

einer besonderen Sondernutzungserlaubnis bedarf es nicht. Die Aufstellung kann 6 Wochen vor Beginn der Wahl erfolgen. Nach dem Wahltermin müssen die Plakate innerhalb einer Woche wieder entfernt werden. Die Aufstellung darf nicht an Verkehrsschildern und Verkehrseinrichtungen erfolgen und ist so vorzunehmen, dass keine Sichtbehinderungen für Verkehrsteilnehmer entstehen. Es ist darauf zu achten, dass die Sicht auf Signalanlagen und Verkehrszeichen nicht verdeckt wird.

Für die Werbung an Litfasssäulen und Plakattafeln müssen Sie sich mit der Firma Pfälzischer Plakatanschlag Jakob Schmidt GmbH & Co. KG, Landauer Straße 18, 66953 Pirmasens, Tel.: 06331/24000, e-Mail: info@plakatschmidt.de, Internet: www.plakatschmidt.de <http://www.plakatschmidt.de/> , in Verbindung setzen.

Bei Werbung an anderen Stellen, wie z.B. auf öffentlichen Straßen und Plätzen und an Lichtmasten kann der Aufstellungsort für Plakattafeln der Größe DIN-A 1 unter Beachtung der o.g. Einschränkungen frei gewählt werden. Die Standorte für die Aufstellung von größeren Werbetafeln als DIN-A 1 sind mit uns abzustimmen. Dies gilt jedoch nur für die Aufstellung von Werbetafeln innerhalb geschlossener Ortschaften. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind wir für die Genehmigung nicht zuständig. Zuständige Behörde hierfür ist der Landesbetrieb Mobilität, Straßenmeisterei Landstuhl, Raiffeisenstraße 2, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/9248-0.

Die Aufstellung ist verkehrssicher vorzunehmen und erfolgt in eigener Verantwortung. Erfolgt eine Aufstellung in öffentlichen Anlagen ist auf eine pflegliche Nutzung zu achten. Die Standsicherheit und der Zustand sind regelmäßig zu überwachen, da gerade bei Wahlwerbung immer wieder festzustellen ist, dass die Werbetafeln beschädigt bzw. verunstaltet werden.