RP:Stammtisch Kaiserslautern/Verwaltungsdinge/Plakatieren Otterbach

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Plakatierungsbestimmungen Otterbach

  1. Eine Sondernutzungsgenehmigung für die Aufstellung der Wahlplakate ist für unseren Bereich nicht erforderlich.
  2. Eine zeitliche Vorgabe zur Aufstellung besteht bei uns nicht.
  3. die Werbeschilder dürfen die Größe von DIN A 1 (ca. 79 x 57 cm) nicht überschreiten und dürfen keine Ähnlichkeit mit einem Zeichen oder einer Verkehrseinrichtung haben,
  4. die Werbeschilder dürfen nur Innerorts und nicht an einem Verkehrszeichen angebracht werden,
  5. die Werbeschilder sind so aufzubauen, dass Sie den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr nicht behindern,
  6. nach der Beendigung der Veranstaltung sind die in Anspruch genommenen Plätze unverzüglich in einem sauberen Zustand zu hinterlassen,
  7. Sie haften für eventuell entstehenden Personen- bzw. Sachschaden.