RP:Landtagswahl 2011/Wahlprogramm/Entwurf/Gesundheit

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Sicherstellung der medizinischen Versorgung

Meta
Antragsteller: Augenklappe
Thema: Sicherstellung der medizinischen Versorgung
Id: 10.1
Module
10.1.1 Wahrung und Sicherstellung einer flächendeckenden fachgerechten ärztlichen Versorgung Schon jetzt ist absehbar, dass die ärztliche Versorgung im ländlichen Bereich in den nächsten Jahren stark zurück gehen wird. Viele Hausärzte sind bereits heute über 60 Jahre und scheiden in absehbarer Zeit aus dem Berufsleben aus. Wir setzen uns dafür ein, dass eine flächendeckende Patientenversorgung auch in Zukunft möglich bleibt.
10.1.2 Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Mediziner Als oberstes Ziel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sehen wir nicht den Anstieg der Gehälter sondern eine Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Wir streben geregelte Arbeits- und Bereitschaftszeiten an, die dem Mediziner auch Zeit zur eigenen Regeneration lässt. Wir suchen nach Möglichkeiten den Verwaltungsaufwand in der medizinischen Versorgung so gering wie möglich zu gestalten.
10.1.3 Patientensicherheit in der Behandlung und Diagnose Jeder Mensch hat einen Anspruch darauf, im Rahmen einer Erkrankung, alle nach dem neusten Stand der Technik zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Höchstes Ziel jeder Behandlung ist es, die schnelle und völlige Wiederherstellung der Gesundheit zu erreichen. Nicht immer ist es erforderlich den höchstmöglichen technischen Standard einzusetzen um eine präzise Diagnose zu erhalten. Genauso wie nicht immer eine völlige Wiederherstellung der Gesundheit zu erreichen ist.

In diesen Fällen besteht die Behandlung oftmals in einer dauerhaften medikamentösen Therapie um ein schmerzfreies Leben z.B. bei Tumorleiden zu ermöglichen oder Körper- bzw. Organfunktionen zu regulieren wie z,B. bei Diabetes oder Schilddrüsenerkrankungen.

Wir sehen große Potentiale an Einsparungen im Gesundheitswesen, ohne gesundheitsgefährdende Einschränkungen für die Erkrankten, die es umzusetzen gilt.
10.1.4 Freie Wahl bei der medizinischer Behandlung Jeder Mensch kann frei entscheiden ob und von wem er behandelt werden möchte. Es steht jedem frei eine Behandlung abzulehnen. Ausnahmen bilden psychische Erkrankungen mit Fremd- oder Eigengefährdung. Soweit die alternative Heilmethode eines Heilpraktikers sich als Wirksam gezeigt hat, muss die Krankenversicherung die Kosten für die notwendige Behandlungsdauer der alternativen Medizin übernehmen.
10.1.5 Behandlungsfehler bei nicht erforderlichen kosmetischen Eingriffen und bei Piercing Patienten oder Kunden unterziehen sich oftmals aus Schönheitsidealen kosmetischen Operationen. Beispiel: Brustvergrößerunge/ Körperschmuck u.d.g. Wir fordern, dass eine hierbei aufgetretene Wundheilungsstörung, die in der Regel durch unsachgemäße Einhaltung der Hygiene, oder durch nicht geeigneten Materialien hervorgerufen wurde und die eine medizinische Behandlung und Korrektur erforderlich macht, nicht auf Kosten der gesamten Versicherten gehen darf. Hier ist der behandelnde Arzt oder Piercer in die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung zu nehmen.
10.1.6 Informationsfreiheit zu Behandlungsmöglichkeiten Im Zeitalter der Medien Internet ist es möglich geeignete Informationen über Anschriften

von Fachärzten und Spezialkliniken problemlos zu erfassen und für jeden Erkrankten oder deren interessierten Angehörigen im Bedarfsfall abzurufen.

Wir sehen es als selbstverständlich an das von Seiten des Gesundheitsministeriums eine jährlich zu aktualisierende Liste mit allen Fachkliniken, niedergelassenen Fach- und Allgemeinmediziner über Internet abrufbar sind. Somit kann sich jeder Bürger im Krankheitsfall die optimale fachliche Kompetenz zu Rate ziehen.
 

Vielfalt der Krankenversicherungen blockiert

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Antragsteller: Augenklappe
Thema: Vielfalt der Krankenversicherungen blockiert
Id: 10.2
Konkurrierend zu: 10.4
Beschluss:abgelehnt
Module
10.2.1 Zur Zeit besteht die Möglichkeit ab einer bestimmten Einkommensgröße zu entscheiden ob man gesetzlich oder privat in einer Krankenversicherung versichert sein möchte.Dabei ist in jungen Jahren die private Krankenversicherung günstiger. Beamte müssen sich z.Zeit selbst privat versichern. Ein sehr großer Teil an Versicherungsbeiträgen wird von den Krankenkassen zur internen Verwaltung und für Werbung ausgegeben. Dieses Geld steht den Versicherten dann nicht mehr für Behandlungen zur Verfügung. Da die Kosten im Gesundheitswesen explodieren halten wir es für angebracht nur noch eine Krankenversicherung für alle aufrecht zu erhalten. Diese Krankenversicherung sollte in staatlicher Hand sein und unmittelbar dem Gesundheitsministerium unterstellt sein. Versicherungspflichtig ist jeder Bürger. Die Zusammenschließung vieler einzelner Krankenkassen zeigt bereits heute dass eine Fusion sinnvoll ist.
 

solidarische Gesundheitsversorgung

Erläuterung: Staatliche Einheitskasse: Nein. Solidarische Finanzierung durch alle Bürger: Ja.


Meta
Antragsteller: Oibelos
Thema: solidarische Gesundheitsversorgung
Id: 10.4
Konkurrierend zu: 10.2
Beschluss:abgelehnt
Module
10.4.1 Zur Zeit besteht für Krankenversicherte die Möglichkeit, sich ab einer bestimmten Einkommensgröße oder bei selbständiger Tätigkeit zu entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchten. Dabei ist für junge und gesunde Versicherte die private Krankenversicherung günstiger. Privat Krankenversicherte tragen zudem nicht bei zur Finanzierung der medizinischen Versorgung beitragsfrei Versicherter (z.B. Kinder gesetzlich Versicherter). Eine private Krankenversicherung kann auch die Aufnahme chronisch kranker Menschen ablehnen oder die Beiträge für diese sehr hoch ansetzen. Dies führt dazu, dass sich in den gesetzlichen Krankenversicherungen die Versicherten sammeln, die hohe Kosten verursachen und die privat Versicherten diese Kosten nicht mittragen.

Das wollen wir ändern.

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass jeder Bürger einen an seinem Einkommen orientierten Beitrag zum Gesundheitssystem leistet.
 

Kassenärtzliche Vereinigung

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Antragsteller: Augenklappe
Thema: Kassenärtzliche Vereinigung
Id: 10.3
Beschluss:angenommen
Module
10.3.1 Die kassenärztliche Vereinigung soll die Interessen der niedergelassenen Fach- und Allgemeinärzte vertreten. Unter anderem handelt die KV als Einrichtung des öffentlich Rechtes eine Budgettierung mit den Krankenversicherungen aus..

Durch ein ausgeklügeltes für viele Ärzte nicht mehr überschaubares Abrechnungssystem wird das Budget unter den niedergelassenen Ärzten aufgeteilt und über die KV mit den niedergelassenen Ärzten abgerechnet. Dabei ist die für jeden Patienten bereitgestellte Behandlungssumme für 1 Quartal bei ausgedehnter Behandlung nach Meinung vieler niedergelassener Hausärzte nicht mehr Kosten deckend. Wir fordern eine neue Reform der Honorierung die für jeden leicht nachvollziehbar ist.

Der Verwaltungsapparat der KV der ebenfalls erhebliche Kosten mit sich bringt ist zu reformieren.