RP:Landtagswahl 2011/Plakatierung/RG Montabaur/VGMontabaur
Inhaltsverzeichnis
Plakattafelstandorte in Montabaur
Montabaur
- Elgendorfer Straße, gegenüber Hotel Löwenguth
- Karl-Siebert-Straße, Limburger Straße
- Alleestraße, Hinterer Rebstock, Einmündungsbereich, Grünanlage
- Koblenzer Straße, Grünanlage vor dem Kasernengelände
Elgendorf
- Ecke Am Festplatz, Baumbacher Straße
Voraussetzungen
Darüber hinaus ist es möglich, in angemessenem Umfang weitere Plakate anzubringen, und zwar unter den folgenden Voraussetzungen:
- In Einmündungs- und Kreuzungsbereichen dürfen Plakate nur so angebracht werden, dass jegliche Sichtbehinderungen ausgeschlossen sind, d.h. es sind die Sichtdreiecke freizuhalten.
- Plakatträger müssen so beschaffen sein, dass eine Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen ist, d.h. sie dürfen nicht in die Fahrbahn ragen oder den Gehweg über die Maßen verengen.
- Die Plakate dürfen nicht reflektierend sein.
- An Privateigentum dürfen Plakate nur mit Zustimmung des Eigentümers befestigt werden
- An Bäumen, an Verkehrszeichen und – Einrichtungen, in Bushaltestellen und in Telefonzellen dürfen generell keine Plakate angebracht werden.
- Sollten Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie unverzüglich zu beseitigen oder zu ersetzen
- Nach dem Ablauf der Genehmigungsfrist sind die Plakate, Plakatwände und Werbeträger unverzüglich zu beseitigen. Dies hat innerhalb von 3 Tagen nach dem Wegfall des Plakatiergrundes zu geschehen.
- Auf den Plakaten ist die Telefonnummer des für das Plakatieren Verantwortlichen zu vermerken.
Soweit bei der Plakatierung gegen eine oder mehrere Auflagen verstoßen wird, ist die Ordnungsbehörde berechtigt, die unverzügliche Beseitigung der Plakate anzuordnen oder selbst bzw. durch einen Beauftragten auf Kosten des Werbenden die Beseitigung zu veranlassen.
Plakattafeln schaffen Raum zum Plakatieren
Die Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur und die Stadt Montabaur sind nachhaltig bemüht, ihr Ortsbild zu verschönern. Vielfach störten in der Vergangenheit Plakate und Veranstaltungshinweise der örtlichen Vereine und Gruppen an öffentlichen Plätzen und Straßen das Bemühen von Stadt und Ortsgemeinden. Dies hat den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Montabaur im Januar 2008 zum Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung (§ 2- Verbot des „wildes Plakatierens“) veranlasst. Um den berechtigten Anliegen der Vereine und Veranstaltern entgegenzukommen, bietet die Stadt Montabaur neben einer Reihe von Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur ihren Vereinen, Jugendgruppen und anderen Organisationen die Möglichkeit, auf den an stark frequentierten Standorten aufgestellten Plakatwänden, auf ihre Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Mehrere Plakattafeln wurden in der Stadt und Stadtteilen aufgestellt, die auch hier ein „wildes Plakatieren“ verhindern sollen.
Die Tafeln befinden sich an folgenden Stellen:
- Plakattafeln schaffen Raum zum PlakatierenAlleestraße, Einfahrt Parkplatz Eichwiese
- Bahnhofstraße, gegenüber der Post
- Koblenzer Straße, Nähe Kaserne
- Montabaur-Wirzenborn, an der Gelbachstrasse
- Montabaur-Reckenthal, an der Kirche
- Montabaur-Bladernheim, am Dorfplatz
- Montabaur-Ettersdorf, am Festplatz
- Montabaur-Horressen, am Feuerwehrgerätehaus
- Montabaur- Elgendorf, an der Dorfgemeinschaftshalle
- Eschelbach, an der Bushaltestelle
Die Ortspolizeibehörde richtet an alle Vereine, Gruppen und Organisationen die eindringliche Bitte, von dem Angebot der Stadt Montabaur und den Ortsgemeinden Gebrauch zu machen. Entschieden will man gegen das „wilde Plakatgieren“ vorgehen. Laut der vom Verbandsgemeinderat erlassenen Gefahrenabwehrverordnung drohen bei Verstößen Geldbußen bis zu 5.000 €.
Orte
- Neuhäusel: 15