RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Transparenz der Kommunalparlamente

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche



Grundsatzprogrammänderungsantrag: Transparenz der Kommunalparlamente (angenommen)
Kreisverband Trier-Saarburg Logo.png

Antragsteller:

Thomas Heinen

Titel:

Transparenz der Kommunalparlamente

Antragstext:

Die Sitzungen der kommunalen Volksvertretungen werden – wenn überhaupt – nur von wenigen Bürgern verfolgt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Wir setzen uns daher dafür ein, für Stadt- und Gemeinderäte inklusive deren Ausschüsse sowie sinngemäß ebenso für den Kreistag und seine Ausschüsse folgende Mindeststandards für eine bürgerfreundliche, transparente Volksvertretung einzuführen:

Veröffentlichung von Antragsvorlagen

Bereits vor der Sitzung sollen nicht nur Ort, Termin und Tagesordnung, sondern auch die öffentlichen Antragsvorlagen veröffentlicht werden. Der traditionelle Weg über die Möglichkeit der Einsicht in den Rathäusern ist hierbei nicht ausreichend, sondern muss durch eine Bereitstellung auf der Internetseite der Kommune ergänzt werden. Dies ist meist ohne Mehrkosten möglich, da die Antragsvorlagen im Regelfall bereits digital vorliegen. Ziel muss es sein, grundsätzlich alle Dokumente einer Kommune, des Kreistages und des Landratsamts Schritt für Schritt elektronisch auffindbar und zugänglich zu machen.

Übertragung und Aufzeichnung

Der Stadtrat bzw. der Gemeinderat ist das wichtigste Gremium der Kommunalpolitik. Dort wird öffentlich über die Zukunft der Stadt bzw. Gemeinde debattiert und abgestimmt. Die Sitzungen finden oft zu Zeiten statt, an denen viele Menschen ihnen nicht persönlich beiwohnen können. Wer keine Möglichkeit hat direkt an den Sitzungen teilzunehmen, kann die Abläufe und Argumente der Diskussionen kaum nachvollziehen. Wir wollen Ratssitzungen daher live und für jeden zugänglich per Videostream oder in Ausnahmefällen per Audiostream ins Internet übertragen. Die Sitzungen sollen aufgezeichnet und auf der Webseite der Stadt oder Gemeinde gemeinfrei verfügbar gemacht werden. So kann sich jeder Bürger unabhängig von Ort und Zeit informieren. Hierfür existiert eine große Zahl an kostenfreien Lösungen. Idealerweise sollte es den Bürgern so auch möglich sein, aus der Ferne Fragen einzubringen. Die Protokolle sind zusammen mit den Aufzeichnungen zeitnah, d.h. innerhalb von fünf Werktagen nach oder bereits während der Sitzung, zu veröffentlichen.

Plenar- und Ausschusssitzungen sollen ebenfalls per Videostream live übertragen, zusätzlich online archiviert und die Protokolle allen Bürgern zeitnah nach oder bereits während der Sitzung online zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Bei nichtöffentlichen Sitzungen soll mindestens die Tagesordnung, der begründete Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit und die entsprechende, namentliche Abstimmung veröffentlicht werden.

Der Datenschutz von Besuchern der Sitzung kann durch einfache Maßnahmen wie der Einschränkung des Aufnahmebereichs auf die offiziellen Teilnehmer oder Unterbrechung der Tonübertragung bei Fragen aus dem Plenum sichergestellt werden.

Führung und Veröffentlichung von Beschlußbüchern

Von den Räten sind Beschlußbücher im Internet zu veröffentlichen und zeitnah, d.h. innerhalb von fünf Werktagen nach Beschlussfassung, aktuell zu halten. Diese Beschlußbücher müssen leicht zugänglich und durchsuchbar sein.

Nichtöffentliche Sitzungen minimieren

Wir sehen die Notwendigkeit, auch nichtöffentliche Sitzungen abzuhalten. Insbesondere der Datenschutz einzelner Beteiligter – beispielsweise bei Baumaßnahmen privater Natur, oder der Diskussion von Angeboten auf Ausschreibungen – kann dies im Einzelfall rechtfertigen. Die teilweise oder vollständige Nichtöffentlichkeit von Sitzungen ist jedoch ausnahmslos zu begründen und auf das notwendige Maß zu reduzieren. Ohne nachvollziehbare Begründung darf kein Tagesordnungspunkt nichtöffentlich abgehalten werden.

Veröffentlichung von Satzungen und Geschäftsordnungen

Satzungen, Geschäftsordnungen und andere Dokumente, die zum Verständnis der Abläufe in den Räten notwendig sind, sollen auf den entsprechenden Internetseiten veröffentlicht und verständlich dargestellt werden. Dies ermöglicht den Bürgern ein Verständnis für die Arbeit in den Gremien.

Veröffentlichung von Haushaltsplänen

Die Haushalte der Städte und Gemeinden müssen online zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen durchsuchbar sein sowie stets aktuell gehalten werden, d.h. sie dürfen nicht nur einmal im Jahr oder alle zwei Jahre bei Doppelhaushalten aktualisiert werden. Begründung: