RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Interkommunale Kooperationen schaffen und stärken

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Grundsatzprogrammänderungsantrag: Interkommunale Kooperationen schaffen und stärken (zurückgezogen)
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Antragsteller:

Thomas Heinen

Titel:

Interkommunale Kooperationen schaffen und stärken

Antragstext:

In Rheinland-Pfalz sind zahlreiche Gemeinden zu klein, um künftig eigenständig die angemessene Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, dass überörtliche Kooperationen zu Themen wie Seniorenbetreuung, Feuerwehr, Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs, Schul- und Kinderbetreuung, Kommunikations-Dienstleistungen, Kulturangebote etc. installiert und - falls vorhanden - ausgeweitet werden, um Synergien zu nutzen und den Zusammenhalt der verschiedenen Gemeinden untereinander zu stärken.

Es geht hierbei nur am Rande um die Effizienz und die Kosten der Verwaltung. Dies kann schon allein durch Verwaltungskooperationen oder Ämter für mehrere Gemeinden geregelt werden. Entscheidend ist, dass die Kommunen regionale Anpassungsstrategien, die Schaffung von Angeboten und die Entscheidung für die besten Standorte untereinander ohne Konkurrenzgedanken besprechen und letztendlich abstimmen. Gleiches gilt für die Schaffung gemeinsamer Industrieflächen der Kommunen. Auch hier muss die Infrastruktur oder die Kosten, diese zu optimieren, ein wichtiges Entscheidungskriterium sein.

Diese freiwilligen Kooperationen sollen aktuellen Entwicklungen wie Landflucht junger Menschen sowie Landflucht von Einrichtungen wie Bank, Post, Arzt, Schule oder Einzelhandel entgegen wirken, die keine kleine Kommune alleine aufhalten kann. Intensive Kooperationsstrukturen mit Unterstützung und Vermittlung durch Kreis und Land sollen entwickelt werden.

a) Kooperationsstrukturen

Kooperationsstrukturen sollen gefestigt oder neu etabliert werden, die sich auf Anpassungsstrategien zur Gestaltung des demografischen Wandels konzentrieren. Im ländlichen Raum ist dabei jeweils ein Zusammenwirken mehrerer benachbarter Gemeinden sowie ein gemeinsames Vorgehen von Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern notwendig. Außerdem sollen nach Möglichkeit auch Kreis und nahegelegene größere regionale Zentren in die Planung eingebunden werden. Diese Verhandlungen sollten vom Land angeregt und unterstützt, aber keinesfalls diktiert werden.

b) Räumlicher Zuschnitt

Kooperationsräume, die zwischen 15 000 und bis zu 75 000 Einwohnern umfassen, haben sich bewährt. Es empfiehlt sich, dass ein zentraler Ort oder zumindest ein Grundzentrum in die Kooperation eingebunden wird. Es ist hilfreich, wenn der Kreis aktiv mitwirkt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kooperationsraum mit den Kreisgrenzen identisch sein muss.

c) Bürgermitbestimmung

Bei allen Entscheidungen zu den Synergieeffekten ist dem Bürger eine geeignete Möglichkeit der Mitbestimmung bzw. Bürgerbeteiligung anzubieten. Diese sollte möglichst ab der untersten Ebene eingerichtet werden. Begründung: