RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Bürgerhaushalte einführen oder verbessern

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Grundsatzprogrammänderungsantrag: Bürgerhaushalte einführen oder verbessern (angenommen)
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Antragsteller:

Thomas Heinen

Titel:

Bürgerhaushalte einführen oder verbessern

Antragstext:

Die Piratenpartei setzt sich, sofern dieser noch nicht existiert, für einen Bürgerhaushalt für die Landkreise und in den Kommunen ein. Wir fordern ein zunächst jährliches Ansteigen des durch die Bürger direkt verwalteten Etats. Kritiker erhalten so die Möglichkeit, den Erfolg der direkten Demokratie zu erleben und sich langsam darauf einzustellen oder aber ein Scheitern darzulegen und zu klassischen Haushaltsformen zurückzukehren.

Bei der Realisierung des Bürgerhaushalts sind folgende Anforderungen einzuhalten bzw. bei bestehenden Bürgerhaushalten ist dieser so umzugestalten, dass diese Anforderungen erfüllt werden:

- Der Erfolg eines Bürgerhaushalt darf nicht bereits vor dessen Realisierung öffentlich bezweifelt werden.

- Verbindlichkeit: Die Politik sollte nicht das letzte Wort über eingereichte Vorschläge haben, sondern der Bürger sollte per Bürgerentscheid darüber entscheiden können.

- Ein eventuell eingerichtetes Begleitgremium darf nicht mit Funktionären aus den Reihen der Politik oder Verwaltung besetzt werden.

- Der Erfolg darf nicht ausschließlich von der Beteiligungsquote abhängig gemacht werden. Eine geringe Beteiligung darf nicht pauschal als allgemeines Desinteresse gedeutet werden, sondern die Ursachen für die geringe Beteiligung müssen erforscht werden, z.B. zu geringe Bekanntmachung, zu hohe technische Hürden o.ä. Versäumnisse. Es muss zunächst immer von einem Interesse der Bürger an Mitbestimmung ausgegangen werden.

- Das Beteiligungsverfahren darf erst dann durchgeführt werden, wenn wichtige Eckdaten für den Haushalt bereits vorliegen.

- Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb eines Bürgerhaushalts dürfen kein Argument für dessen Abschaffung sein.

- Es dürfen nicht nur Sparvorschläge zugelassen werden, da dies jegliche Kreativität der Bürger unnötig einschränkt. Die Budgetplanung muss einfach vermittelt werden, so dass der einfache Bürger den Bürgerhaushalt versteht und Eingaben machen kann.

- Anonyme Beteiligung muss unbedingt gewährleistet werden.

- Die Internetseite muss möglichst einfach zu bedienen sein, um unnötige Hürden für die Beteiligung zu vermeiden.

- Der Bürgerhaushalt muss der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden und Aktionen zu dessen Verbreitung müssen gefördert werden.

- Nach der Online-Phase müssen die Vorschläge öffentlich diskutiert und per Bürgerentscheid abgestimmt werden, anstatt nur von politischen Fachgremien diskutiert und entschieden zu werden.

Wichtig zur Einschätzung finanzieller Verflechtungen in der Kommune sind die Zahlungsströme. Wir werden uns dafür einsetzen, dass alle Aus- und Einzahlungen an und von juristischen Personen veröffentlicht werden.

Eine Recherchemöglichkeit wollen wir über die Website der Gemeinden, des Landkreises oder der Stadt anbieten, ohne dass es einer Registrierung bedarf oder der Zugang hierzu in sonstiger Weise Beschränkungen unterliegt. Wenn Zahlungsprozesse nicht veröffentlicht werden dürfen (z. B. Steuergeheimnis) oder anonymisiert werden müssen, wollen wir zumindest die Höhe der Beträge öffentlich bekannt geben. Begründung: