RP:Kreisverband Südpfalz/Verfuegungsrahmen der Buergermeister
Inhaltsverzeichnis
- 1 Verfügungsrahmen der Bürgermeister und Ausschüsse
- 1.1 Landau
- 1.2 Landkreis SÜW
- 1.2.1 VG Edenkoben
- 1.2.1.1 Altdorf
- 1.2.1.2 Böbingen
- 1.2.1.3 Burrweiler
- 1.2.1.4 Edenkoben
- 1.2.1.5 Edesheim
- 1.2.1.6 Flemlingen
- 1.2.1.7 Freimersheim
- 1.2.1.8 Gleisweiler
- 1.2.1.9 Gommersheim
- 1.2.1.10 Großfischlingen
- 1.2.1.11 Hainfeld
- 1.2.1.12 Kirrweiler
- 1.2.1.13 Kleinfischlingen
- 1.2.1.14 Maikammer
- 1.2.1.15 Rhodt
- 1.2.1.16 Roschbach
- 1.2.1.17 St. Martin
- 1.2.1.18 Venningen
- 1.2.1.19 Wehyer i.d. Pfalz
- 1.2.1 VG Edenkoben
- 1.3 Landkreis GER
Verfügungsrahmen der Bürgermeister und Ausschüsse
Landau
Landkreis SÜW
VG Edenkoben
Folgende Einwohnerzahlen sind von Citypopulation unter der Quellenangabe von Destatis (u.a. Zensus 2011). Die restlichen Werte stammen aus eigenen Berechnungen. Angegeben ist der Verfügungsrahmen des BG pro Einwohner.
Keine Gewähr auf die Richtigkeit der Daten.
Geregelt in §3 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: bis zu 75.000€ (siehe 2) Punkt 10)
- Bürgermeister: 20.000€ (§4)
Dies ist die Hauptsatzung nach Zusammenlegung der VG Maikammer & VG Edenkoben. Eine frühere Version ist online nicht aufzufinden.
Altdorf
Geregelt in §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 1.000€
- 2001: 746 Einwohner ~ 1,34€ / Einwohner ; 2012 764 Einwohner ~ 1,31€ / Einwohner
Böbingen
Geregelt in §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 1.000€
- 2001: 621 Einwohner ~ 1,61€ / Einwohner; 2012: 755 Einwohner ~ 1,32€ / Einwohner
Burrweiler
Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: 5.000€
- Bürgermeister: 2.500€
- 2012: 821 Einwohner ~ 3,05€ / Einwohner
Edenkoben
Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: 50.000€
- Bürgermeister: 20.000€
- 2012 6.704 Einwohner ~ 2,98€ / Einwohner
Edesheim
Geregelt in §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 5.000€
- 2001: 2.382 Einwohner ~ 2,10€ / Einwohner; 2012 2.300 Einwohner ~ 2,17€ / Einwohner
Flemlingen
Geregelt in §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge 2004:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 1.000€
- 2001 444 Einwohner ~ 2,25€ / Einwohner
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 2.000€
- 2011 408 Einwohner ~ 4,90€ / Einwohner (~ + 118% )
Freimersheim
Geregelt in §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 1.000€
- 2011 981 Einwohner ~1,02€ / Einwohner ; 2012 942 Einwohner ~ 1,06€ / Einwohner
Gleisweiler
Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge 2004 - 2014:
- Ausschüsse: 1.000€ - seit 2009 keine
- Bürgermeister: 1.000€
- 2001 555 Einwohner ~ 1,80€ / Einwohner ; 2012 607 Einwohner ~ 1,65€ / Einwohner
Gommersheim
Geregelt in §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 2.000€
- 2001 1.333 Einwohner ~ 1,50€ / Einwohner; 2012 1468 Einwohner ~ 1,21€ / Einwohner
Großfischlingen
Geregelt in §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 1.000€
- 2001 612 Einwohner ~ 1,63€ / Einwohner; 2012 625 Einwohner = 1,60€ / Einwohner
Hainfeld
Geregelt in §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge 2004:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 1.000€
- 2001 724 Einwohner ~ 1,38€ / Einwohner
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 2.000€ (Änderung der Hauptsatzung)
- 2011 785 Einwohner ~ 2,55€ / Einwohner (~ + 85%)
Verfügungsbeträge 2012:
- Ausschüsse: 2.000€
- Bürgermeister: 2.000€ (Änderung der Hauptsatzung)
- 2012 801 Einwohner ~ 2,50€ / Einwohner
Kirrweiler
Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: 15.000€
- Bürgermeister: 5.000€
- 2011 2.063 Einwohner ~ 2,42€ / Einwohner
Kleinfischlingen
Geregelt in §3 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge 2004:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 500€
- 2001 306 Einwohner ~ 1,63€ / Einwohner
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 1.500€ (Änderung der Hauptsatzung)
- 2012 264 Einwohner ~ 5,68€ / Einwohner (~ + 248%) (größter Verfügungsrahmen / Einwohner in der VG Edenkoben)
Maikammer
Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: 10.000€
- Bürgermeister: 5.000€
- 2011 4.292 Einwohner ~ 1,16€ / Einwohner (kleinster Verfügungsrahmen / Einwohner in der VG Edenkoben)
Verfügungsbeträge 2015:
- Ausschüsse: 15.000€ (+ 33%)
- Bürgermeister: 5.000€ (+- 0%)
- 2013: 4.283 Einwohner ~ 1,17€ / Einwohner (kleinster Verfügungsrahmen / Einwohner in der VG Edenkoben)
Rhodt
Geregelt in §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):
- Ausschüsse: ?? (§3 Satz 2 unbegrenzt?!)
- Bürgermeister: 2.000€
- 2001 1.093 Einwohner ~ 1,83€ / Einwohner; 2012 1.122 Einwohner ~ 1,78€ / Einwohner
Roschbach
Geregelt in §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 1.000€
- 2001 819 Einwohner ~ 1,22€ / Einwohner ;2012 843 Einwohner ~ 1,19€ / Einwohner
St. Martin
Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: 10.000€
- Bürgermeister: 5.000€
- 2011 1.796 Einwohner ~ 2,78€ / Einwohner
Venningen
Geregelt in §4 der Hauptsatzung Aktuelle Hauptsatzung aus dem Amtsblatt
Verfügungsbeträge 2004:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 1.000€
- 2001: 951 Einwohner ~1,05€ / Einwohner
Verfügungsbeträge 2014 (2.Okt.2014):
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister 2.500€
- 2012: 927 Einwohner ~ 2,07€ / Einwohner (~ + 97%)
Wehyer i.d. Pfalz
Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: 3.000€
- Bürgermeister: 2.500€
- 2012 577 Einwohner ~ 4,33€ / Einwohner
Landkreis GER
(Hier geht es natürlich um den Verfügungsrahmen des Landrats.)
Geregelt in der Hauptsatzung (Pdf, 56,1KB) §4a:
- Übertragung von Aufgaben des Kreistags auf den Landrat
- Auf den Landrat wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- 1. Verfügung über Kreisvermögen sowie Hingabe von Darlehen des Landkreises, die Veräußerung und die Verpachtung von Eigenbetrieben oder Teilen von Eigenbetrieben bis zu einer Wertgrenze von 50.000 EUR
Die Hauptsatzung gilt seit 2009, bisher keine Änderung in 2014.
Der LK GER hat 124889 Einwohner (Stand 2012). Das entspricht einem Verfügungsrahmen von 0,40€ pro Einwohner.
VG Rülzheim
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: 10000 Euro
- Bürgermeister: 5200 Euro
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: 10000 Euro (Außer Katastrophen 25000 Euro)
- Bürgermeister: 15000 Euro
Rülzheim
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: zwischen 5000 Euro und 10000 Euro
- Bürgermeister: 500 Euro
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: zwischen 5000 Euro und 25000 Euro
- Bürgermeister: 500 Euro
Leimersheim
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: keine
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: keine
Kuhardt
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: keine
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: keine
Hördt
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: 25000 Euro (Nur Werksausschuss)
- Bürgermeister: keine
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: 25000 Euro (Nur Werksausschuss)
- Bürgermeister: keine
VG Hagenbach
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: 26000 Euro
- Bürgermeister: 5200 Euro
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: 50000 Euro
- Bürgermeister: 15000 Euro
Stadt Hagenbach
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: 13000 Euro
- Bürgermeister: 6000 Euro
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: 25000 Euro
- Bürgermeister: 10000 Euro
Berg
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: 5000 Euro
- Bürgermeister: 2500 Euro
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: 10000 Euro
- Bürgermeister: 5000 Euro
Neuburg
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: 5200 Euro
- Bürgermeister: 2600 Euro
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: 10000 Euro
- Bürgermeister: 5000 Euro
Scheibenhardt
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 3000 Euro
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 5000 Euro
Stadt Germersheim
Verfügungsbeträge 2009:
- Die Stadt hat auf meine Anfrage die alten Beträge nicht mitgeteilt, ich wirde lediglich auf die aktuelle Haupsatzung verwiesen.
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: 75000 Euro (In definierten Fälle bis zu 200000 Euro)
- Bürgermeister: 50000
VG Jockgrim
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: 10000 Euro bis 25000 Euro
- Bürgermeister: 10000 Euro
Verfügungsbeträge 2014:
- keine Änderung
Die neuen Haupsatzungen der Ortsgemeinden wurden noch nicht verabschiedet.
VG Kandel
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: 20000 Euro
- H & F Ausschuss kann zusätzlich Beträge und Forderungen bis zu 20000 Euro Stunden oder erlassen.
- H & F kann Verträgen der Verbandsgemeinde mit dem Bürgermeister und den Beigeordneten bis 500 Euro genehmigen.
- VG Bürgermeister: 5000 Euro (Verträge)
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: 50000 Euro
- H & F Ausschuss kann zusätzlich Beträge und Forderungen bis zu 50000 Euro Stunden oder erlassen.
- H & F kann Verträgen der Verbandsgemeinde mit dem Bürgermeister und den Beigeordneten bis 5000 Euro genehmigen.
- VG Bürgermeister: 10000 Euro (Verträge) + 500 Euro (freie Mittel)
Erlenbach bei Kandel
Verfügungsbeträge 2009: keine
Verfügungsbeträge 2014:
- Bürgermeister: 5000 Euro
- Ausschüsse: keine
Freckenfeld
Verfügungsbeträge 2009: keine
Verfügungsbeträge 2014:
- Bürgermeister: 5000 Euro
- Ausschüsse: 4000 Euro
Minfeld
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: 1000 Euro
- Bürgermeister: 1000 Euro
Verfügungsbeträge 2014 (aus dem Gedächtnis):
- Ausschüsse: 5000 Euro
- Bürgermeister: 3000 Euro
Kandel
Verfügungsbeträge 2009:
- Bürgermeister: 5000 Euro
- Ausschüsse: 25000 Euro
Verfügungsbeträge 2014:
- Bürgermeister: 10000 Euro
- Ausschüsse: 50000 Euro
Steinweiler
Verfügungsbeträge 2009:
- Bürgermeister und Beigeordnete: keine
- Ausschüsse: 5000 Euro
- H & F Ausschuss kann zusätzlich Zuschüsse bis zu 1000 Euro verteilen.
Verfügungsbeträge 2014:
- Bürgermeister: 5000 Euro
- Ausschüsse: 15000 Euro
Vollmersweiler
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: 2000 Euro
- Bürgermeister: 2000 Euro
Verfügungsbeträge 2014:
- Bürgermeister: 2000 Euro
- Ausschüsse: keine
Winden
Verfügungsbeträge 2009:
- Ausschüsse: keine
- Bürgermeister: 2000 Euro
Verfügungsbeträge 2014:
- Ausschüsse: ???
- Bürgermeister: ???
VG Lingenfeld
Bsiher keine Änderungen in 2014.
Geregelt in der Hauptsatzung (Pdf, 47,4 kB) in §6:
- Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- 1. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 7.500,-- EUR im Einzelfall, ...
Die Hauptsatzung gilt seit 2009.
Die VG Lingenfeld hat 16296 Einwohner (Stand 2012). Das entspricht einem Verfügungsrahmen von 0,46€ pro Einwohner.
Lustadt
Geregelt in der Hauptsatzung (Pdf, 46,8 KB) in §6:
- Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- 1. Verfügung über Gemeindevermögen (z. B. alte Gerätschaften) sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 750,-- Euro im Einzelfall,
- 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 1.500,-- Euro im Einzelfall,
Die Hauptsatzung gilt seit 2009.
Lustadt hat 3422 Einwohner, davon 3297 mit Hauptwohnsitz. Das entspricht einem Verfügungsrahmen von 0,22€ pro Einwohner. (Gemeindestatistik)
Weingarten
Geregelt in der Hauptsatzung (Pdf, 44,9 KB) in §6:
- 1. Verfügung über Gemeindevermögen (z. B. alte Gerätschaften) bis zu einer Wertgrenze von 750,-- EUR im Einzelfall.
- 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 2.500,-- EUR im Einzelfall unter Einbezug und Information der Fraktionsvorsitzenden.
Die Hauptsatzung gilt seit 2009. Es wird diskutiert, ob eine neue Hauptsatzung beschlossen werden soll. Eine Veränderung dieser beträge ist aber nicht geplant.
Weingarten hat 1851 Einwohner, davon 1769 mit Hauptwohnsitz. Das entspricht einem Verfügungsrahmen von 0,41€ pro Einwohner. (Gemeindestatistik)
Aus der Haushaltssatzung 2014:
- Gesamtbetrag der Erträge: 1.955.199.-- Euro
- Gesamtbetrag der Aufwendungen: 2.342.487.-- Euro
- Jahresüberschuss: -387.248.-- Euro
Westheim
Geregelt in der Hauptsatzung 2014 (Pdf, 41,4 KB) in §6:
- Auf die Ortsbürgermeisterin/den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- 1. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 2.500,-- EUR im Einzelfall,
- 3. Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 5.000,-- EUR im Einzelfall.
Die Hauptsatzung gilt seit 2009.
Westheim hat 1824 Einwohner, davon 1750 mit Hauptwohnsitz. Das entspricht einem Verfügungsrahmen von 1,38€ pro Einwohner. (Gemeindestatistik (Pdf, 10,2KB))
Aus der [heftnr=140&tx_lw_pi2[ort]=Westheim&tx_lw_pi2[pointer]=1&tx_lw_pi2[uid]=118913400188 Haushaltssatzung]:
- Gesamtbetrag der Erträge: 2.651.930 EUR
- Gesamtbetrag der Aufwendungen: 2.557.577 EUR
- Jahresüberschuss: 94.353 EUR