RP:Kreisverband Südpfalz/Verfuegungsrahmen der Buergermeister

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Verfügungsrahmen der Bürgermeister und Ausschüsse

Landau

Landkreis SÜW

VG Edenkoben

Folgende Einwohnerzahlen sind von Citypopulation unter der Quellenangabe von Destatis (u.a. Zensus 2011). Die restlichen Werte stammen aus eigenen Berechnungen. Angegeben ist der Verfügungsrahmen des BG pro Einwohner.

Keine Gewähr auf die Richtigkeit der Daten.

Geregelt in §3 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: bis zu 75.000€ (siehe 2) Punkt 10)
Bürgermeister: 20.000€ (§4)

Dies ist die Hauptsatzung nach Zusammenlegung der VG Maikammer & VG Edenkoben. Eine frühere Version ist online nicht aufzufinden.

Altdorf

Geregelt in §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 1.000€
2001: 746 Einwohner ~ 1,34€ / Einwohner ; 2012 764 Einwohner ~ 1,31€ / Einwohner
Böbingen

Geregelt in §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 1.000€
2001: 621 Einwohner ~ 1,61€ / Einwohner; 2012: 755 Einwohner ~ 1,32€ / Einwohner
Burrweiler

Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: 5.000€
Bürgermeister: 2.500€
2012: 821 Einwohner ~ 3,05€ / Einwohner
Edenkoben

Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: 50.000€
Bürgermeister: 20.000€
2012 6.704 Einwohner ~ 2,98€ / Einwohner
Edesheim

Geregelt in §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 5.000€
2001: 2.382 Einwohner ~ 2,10€ / Einwohner; 2012 2.300 Einwohner ~ 2,17€ / Einwohner
Flemlingen

Geregelt in §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge 2004:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 1.000€
2001 444 Einwohner ~ 2,25€ / Einwohner

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 2.000€
2011 408 Einwohner ~ 4,90€ / Einwohner (~ + 118% )
Freimersheim

Geregelt in §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 1.000€
2011 981 Einwohner ~1,02€ / Einwohner ; 2012 942 Einwohner ~ 1,06€ / Einwohner
Gleisweiler

Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge 2004 - 2014:

Ausschüsse: 1.000€ - seit 2009 keine
Bürgermeister: 1.000€
2001 555 Einwohner ~ 1,80€ / Einwohner ; 2012 607 Einwohner ~ 1,65€ / Einwohner
Gommersheim

Geregelt in §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 2.000€
2001 1.333 Einwohner ~ 1,50€ / Einwohner; 2012 1468 Einwohner ~ 1,21€ / Einwohner
Großfischlingen

Geregelt in §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 1.000€
2001 612 Einwohner ~ 1,63€ / Einwohner; 2012 625 Einwohner = 1,60€ / Einwohner
Hainfeld

Geregelt in §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge 2004:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 1.000€
2001 724 Einwohner ~ 1,38€ / Einwohner

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 2.000€ (Änderung der Hauptsatzung)
2011 785 Einwohner ~ 2,55€ / Einwohner (~ + 85%)

Verfügungsbeträge 2012:

Ausschüsse: 2.000€
Bürgermeister: 2.000€ (Änderung der Hauptsatzung)
2012 801 Einwohner ~ 2,50€ / Einwohner
Kirrweiler

Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: 15.000€
Bürgermeister: 5.000€
2011 2.063 Einwohner ~ 2,42€ / Einwohner
Kleinfischlingen

Geregelt in §3 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge 2004:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 500€
2001 306 Einwohner ~ 1,63€ / Einwohner

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 1.500€ (Änderung der Hauptsatzung)
2012 264 Einwohner ~ 5,68€ / Einwohner (~ + 248%) (größter Verfügungsrahmen / Einwohner in der VG Edenkoben)
Maikammer

Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: 10.000€
Bürgermeister: 5.000€
2011 4.292 Einwohner ~ 1,16€ / Einwohner (kleinster Verfügungsrahmen / Einwohner in der VG Edenkoben)

Verfügungsbeträge 2015:

Ausschüsse: 15.000€ (+ 33%)
Bürgermeister: 5.000€ (+- 0%)
2013: 4.283 Einwohner ~ 1,17€ / Einwohner (kleinster Verfügungsrahmen / Einwohner in der VG Edenkoben)
Rhodt

Geregelt in §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):

Ausschüsse: ?? (§3 Satz 2 unbegrenzt?!)
Bürgermeister: 2.000€
2001 1.093 Einwohner ~ 1,83€ / Einwohner; 2012 1.122 Einwohner ~ 1,78€ / Einwohner
Roschbach

Geregelt in §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge (seit 2004 unverändert):

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 1.000€
2001 819 Einwohner ~ 1,22€ / Einwohner ;2012 843 Einwohner ~ 1,19€ / Einwohner
St. Martin

Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: 10.000€
Bürgermeister: 5.000€
2011 1.796 Einwohner ~ 2,78€ / Einwohner
Venningen

Geregelt in §4 der Hauptsatzung Aktuelle Hauptsatzung aus dem Amtsblatt

Verfügungsbeträge 2004:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 1.000€
2001: 951 Einwohner ~1,05€ / Einwohner

Verfügungsbeträge 2014 (2.Okt.2014):

Ausschüsse: keine
Bürgermeister 2.500€
2012: 927 Einwohner ~ 2,07€ / Einwohner (~ + 97%)
Wehyer i.d. Pfalz

Geregelt in §3 + §4 der Hauptsatzung

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: 3.000€
Bürgermeister: 2.500€
2012 577 Einwohner ~ 4,33€ / Einwohner

Landkreis GER

(Hier geht es natürlich um den Verfügungsrahmen des Landrats.)
Geregelt in der Hauptsatzung (Pdf, 56,1KB) §4a:

Übertragung von Aufgaben des Kreistags auf den Landrat
Auf den Landrat wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
1. Verfügung über Kreisvermögen sowie Hingabe von Darlehen des Landkreises, die Veräußerung und die Verpachtung von Eigenbetrieben oder Teilen von Eigenbetrieben bis zu einer Wertgrenze von 50.000 EUR

Die Hauptsatzung gilt seit 2009, bisher keine Änderung in 2014.

Der LK GER hat 124889 Einwohner (Stand 2012). Das entspricht einem Verfügungsrahmen von 0,40€ pro Einwohner.

VG Rülzheim

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: 10000 Euro
Bürgermeister: 5200 Euro

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: 10000 Euro (Außer Katastrophen 25000 Euro)
Bürgermeister: 15000 Euro
Rülzheim

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: zwischen 5000 Euro und 10000 Euro
Bürgermeister: 500 Euro

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: zwischen 5000 Euro und 25000 Euro
Bürgermeister: 500 Euro
Leimersheim

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: keine

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: keine
Kuhardt

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: keine

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: keine
Hördt

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: 25000 Euro (Nur Werksausschuss)
Bürgermeister: keine

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: 25000 Euro (Nur Werksausschuss)
Bürgermeister: keine

VG Hagenbach

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: 26000 Euro
Bürgermeister: 5200 Euro

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: 50000 Euro
Bürgermeister: 15000 Euro
Stadt Hagenbach

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: 13000 Euro
Bürgermeister: 6000 Euro

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: 25000 Euro
Bürgermeister: 10000 Euro
Berg

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: 5000 Euro
Bürgermeister: 2500 Euro

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: 10000 Euro
Bürgermeister: 5000 Euro
Neuburg

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: 5200 Euro
Bürgermeister: 2600 Euro

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: 10000 Euro
Bürgermeister: 5000 Euro
Scheibenhardt

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 3000 Euro

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 5000 Euro

Stadt Germersheim

Verfügungsbeträge 2009:

Die Stadt hat auf meine Anfrage die alten Beträge nicht mitgeteilt, ich wirde lediglich auf die aktuelle Haupsatzung verwiesen.

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: 75000 Euro (In definierten Fälle bis zu 200000 Euro)
Bürgermeister: 50000

VG Jockgrim

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: 10000 Euro bis 25000 Euro
Bürgermeister: 10000 Euro

Verfügungsbeträge 2014:

keine Änderung

Die neuen Haupsatzungen der Ortsgemeinden wurden noch nicht verabschiedet.

VG Kandel

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: 20000 Euro
H & F Ausschuss kann zusätzlich Beträge und Forderungen bis zu 20000 Euro Stunden oder erlassen.
H & F kann Verträgen der Verbandsgemeinde mit dem Bürgermeister und den Beigeordneten bis 500 Euro genehmigen.
VG Bürgermeister: 5000 Euro (Verträge)

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: 50000 Euro
H & F Ausschuss kann zusätzlich Beträge und Forderungen bis zu 50000 Euro Stunden oder erlassen.
H & F kann Verträgen der Verbandsgemeinde mit dem Bürgermeister und den Beigeordneten bis 5000 Euro genehmigen.
VG Bürgermeister: 10000 Euro (Verträge) + 500 Euro (freie Mittel)
Erlenbach bei Kandel

Verfügungsbeträge 2009: keine

Verfügungsbeträge 2014:

Bürgermeister: 5000 Euro
Ausschüsse: keine
Freckenfeld

Verfügungsbeträge 2009: keine

Verfügungsbeträge 2014:

Bürgermeister: 5000 Euro
Ausschüsse: 4000 Euro
Minfeld

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: 1000 Euro
Bürgermeister: 1000 Euro

Verfügungsbeträge 2014 (aus dem Gedächtnis):

Ausschüsse: 5000 Euro
Bürgermeister: 3000 Euro
Kandel

Verfügungsbeträge 2009:

Bürgermeister: 5000 Euro
Ausschüsse: 25000 Euro

Verfügungsbeträge 2014:

Bürgermeister: 10000 Euro
Ausschüsse: 50000 Euro
Steinweiler

Verfügungsbeträge 2009:

Bürgermeister und Beigeordnete: keine
Ausschüsse: 5000 Euro
H & F Ausschuss kann zusätzlich Zuschüsse bis zu 1000 Euro verteilen.

Verfügungsbeträge 2014:

Bürgermeister: 5000 Euro
Ausschüsse: 15000 Euro
Vollmersweiler

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: 2000 Euro
Bürgermeister: 2000 Euro

Verfügungsbeträge 2014:

Bürgermeister: 2000 Euro
Ausschüsse: keine
Winden

Verfügungsbeträge 2009:

Ausschüsse: keine
Bürgermeister: 2000 Euro

Verfügungsbeträge 2014:

Ausschüsse: ???
Bürgermeister: ???


VG Lingenfeld

Bsiher keine Änderungen in 2014.


Geregelt in der Hauptsatzung (Pdf, 47,4 kB) in §6:

Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
1. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 7.500,-- EUR im Einzelfall, ...

Die Hauptsatzung gilt seit 2009.

Die VG Lingenfeld hat 16296 Einwohner (Stand 2012). Das entspricht einem Verfügungsrahmen von 0,46€ pro Einwohner.

Lustadt

Geregelt in der Hauptsatzung (Pdf, 46,8 KB) in §6:

Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
1. Verfügung über Gemeindevermögen (z. B. alte Gerätschaften) sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 750,-- Euro im Einzelfall,
2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 1.500,-- Euro im Einzelfall,

Die Hauptsatzung gilt seit 2009.

Lustadt hat 3422 Einwohner, davon 3297 mit Hauptwohnsitz. Das entspricht einem Verfügungsrahmen von 0,22€ pro Einwohner. (Gemeindestatistik)


Weingarten

Geregelt in der Hauptsatzung (Pdf, 44,9 KB) in §6:

1. Verfügung über Gemeindevermögen (z. B. alte Gerätschaften) bis zu einer Wertgrenze von 750,-- EUR im Einzelfall.
2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 2.500,-- EUR im Einzelfall unter Einbezug und Information der Fraktionsvorsitzenden.

Die Hauptsatzung gilt seit 2009. Es wird diskutiert, ob eine neue Hauptsatzung beschlossen werden soll. Eine Veränderung dieser beträge ist aber nicht geplant.

Weingarten hat 1851 Einwohner, davon 1769 mit Hauptwohnsitz. Das entspricht einem Verfügungsrahmen von 0,41€ pro Einwohner. (Gemeindestatistik)

Aus der Haushaltssatzung 2014:

Gesamtbetrag der Erträge: 1.955.199.-- Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen: 2.342.487.-- Euro
Jahresüberschuss: -387.248.-- Euro
Westheim

Geregelt in der Hauptsatzung 2014 (Pdf, 41,4 KB) in §6:

Auf die Ortsbürgermeisterin/den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
1. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 2.500,-- EUR im Einzelfall,
3. Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 5.000,-- EUR im Einzelfall.

Die Hauptsatzung gilt seit 2009.

Westheim hat 1824 Einwohner, davon 1750 mit Hauptwohnsitz. Das entspricht einem Verfügungsrahmen von 1,38€ pro Einwohner. (Gemeindestatistik (Pdf, 10,2KB))

Aus der [heftnr=140&tx_lw_pi2[ort]=Westheim&tx_lw_pi2[pointer]=1&tx_lw_pi2[uid]=118913400188 Haushaltssatzung]:

Gesamtbetrag der Erträge: 2.651.930 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen: 2.557.577 EUR
Jahresüberschuss: 94.353 EUR