RP:Kreisverband Südpfalz/Protokolle/KMV2014.1
Protokoll der Kreismitgliederversammlung des KV Südpfalz am 14.02.2014
Inhaltsverzeichnis
- 1 Akkreditierung (ab 19:00 Uhr)
- 2 Eröffnung der Versammlung
- 3 Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
- 4 Abstimmung der Tagesordnung
- 5 Verabschiedung der Geschäftsordnung
- 6 Satzungsänderungsanträge
- 7 Programmanträge (Die Tagesordnung wurde durch Abstimmung geändert.)
- 7.1 PA1
- 7.1.1 PA 1 Modul 1 Aktive Beteiligung der Einwohner
- 7.1.2 PA 1 Modul 2 Frühe Bürgerbeteiligung bei der Planung von Projekten
- 7.1.3 PA 1 Modul 3 Bürgerhaushalte einführen
- 7.1.4 PA 1 Modul 4 Jugendparlamente einrichten
- 7.1.5 PA 1 Modul 5 Änderung des Wahlrechts
- 7.1.6 PA 1 Modul 6 Einwohneranträge
- 7.1.7 PA 1 Modul 7 Bürger- bzw. Einwohnerentscheide
- 7.1.8 PA 1 Modul 8 Transparenz
- 7.1.9 PA 1 Modul 9 Lobbyregister
- 7.1.10 PA 1 Modul 10 Kostenloses Amtsblatt
- 7.1.11 PA 1 Modul 11 Dokumente der Kommunen online oder mit der Post
- 7.1.12 PA 1 Modul 12a Einsatz von freier Software und offenen Datenformaten
- 7.1.13 PA 1 Modul 12b Datenschutz und Datensicherheit
- 7.1.14 PA 1 Modul 13 Meldedaten nur nach Zustimmung herausgeben
- 7.1.15 PA 1 Modul 14 Erhalt der Gewerbesteuer
- 7.1.16 PA 1 Modul 15 Keine rückwirkenden Hebesatzänderungen
- 7.1 PA1
- 8 Sonstige Anträge
- 9 Schließung der Sitzung
Akkreditierung (ab 19:00 Uhr)
7 Akkreditierte
(für SAÄ Anträge muss eine 2/3 Mehrheit erreicht werden, dass heißt 5 Stimmen)
Eröffnung der Versammlung
Die Versammlung wurde um 19:30 Uhr durch den Vorsitzenden eröffnet.
Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
Versammlungsleiter:
Gewählt wurde Sven Gretschuskin (Einstimmig)
Protokollant:
Gewählt wurde Carsten Ries (Einstimmig)
Abstimmung der Tagesordnung
Sachanträge werden gestrichen und durch Programmanträge ergänzt
Einstimmig angenommen
Verabschiedung der Geschäftsordnung
Es wird die zur Zeit geltenden GO vorgeschlagen und zur Abstimmung gestellt.
Einstimmig angenommen
Satzungsänderungsanträge
SÄA1 Nachwahl von unbesetzten Vorstandsämtern
Antrag: Es wird beantragt folgende Altfassung durch die neue Fassung zu ändern.
Altfassung:
§ 14 Der Kreisvorstand
- Der Kreisvorstand besteht aus mindestens drei Piraten:
- dem Kreisvorsitzenden
- seinem Stellvertreter
- dem Kreisschatzmeister
- Die Anzahl der Vorstandsämter kann vor jeder Neuwahl durch die Kreismitgliederversammlung festgelegt werden. Mindestens die Ämter des geschäftsführenden Vorstands müssen tatsächlich besetzt werden. Die Gesamtzahl der Ämter soll ungerade sein.
- Kann ein Vorstandsposten nicht besetzt werden, hat die Kreismitgliederversammlung dann darüber abzustimmen ob das Amt unbesetzt bleibt oder ob bei der nächstmöglichen Kreismitgliederversammlung nachgewählt werden soll. Die so nachgewählten Personen führen ihr Amt für den verbleibenden Rest der Amtszeit des Kreisvorstandes.
- Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird die Nachwahl durch die nächstmögliche Kreismitgliederversammlung vorgenommen. Die so nachgewählten Personen führen ihr Amt für den verbleibenden Rest der Amtszeit des Kreisvorstandes. Scheiden der Vorsitzende oder der Schatzmeister aus ihren Ämtern aus, so bestellt der Kreisvorstand unverzüglich kommissarisch einen Vorsitzenden oder Schatzmeister aus den vorhandenen Mitgliedern des Kreisvorstandes. Reduziert sich durch das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds die Zahl der Vorstandsmitglieder unter 2 ist unverzüglich vom Vorstand der nächsten übergeordneten Gebietsgliederung eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung einzuberufen.
- Der Kreisvorsitzende, sein Stellvertreter und der Kreisschatzmeister bilden den geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen.
Vorgeschlagene Fassung:
- unverändert
- Die Anzahl der Vorstandsämter kann vor jeder Neuwahl durch die Kreismitgliederversammlung festgelegt werden. Der Kreisvorsitzende, sein Stellvertreter und der Kreisschatzmeister bilden den geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Mindestens die Ämter des geschäftsführenden Vorstands müssen tatsächlich besetzt werden. Die Gesamtzahl der Ämter soll ungerade sein. Falls es unbesetzte Vorstandsämter gibt, kann die Kreismitgliederversammlung den Wegfall der unbesetzten Ämter beschließen.
- Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands aus oder ist aus anderem Grund ein Amt des geschäftsführenden Vorstands unbsetzt, wird der ganze Vorstand bei der nächstmöglichen Kreismitgliederversammlung neu gewählt.
Scheiden der Vorsitzende oder der Schatzmeister aus ihren Ämtern aus, so bestellt der Kreisvorstand unverzüglich kommissarisch einen Vorsitzenden oder Schatzmeister aus den vorhandenen Mitgliedern des Kreisvorstandes. Reduziert sich durch das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds die Zahl der Vorstandsmitglieder unter 2, ist unverzüglich vom Vorstand der nächsten übergeordneten Gebietsgliederung eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung einzuberufen. - Unbesetzte Vorstandsämter des nicht-geschäftsführenden Vorstands können bei jeder ordentlichen Kreismitgliederversammlung durch Nachwahl besetzt werden. Die Nachwahl muss von einem Piraten, der für ein unbesetztes Amt kandidieren will, mindestens 4 Wochen vor der Nachwahl beantragt werden. In der Einladung zur KMV ist auf die Wahl hin zu weisen. Wie bei Neuwahlen können sich weitere Kandidaten zur Wahlstellen, bis die Kandidatenliste auf der KMV geschlossen wird. Nachgewählte Vorstandsmitglieder führen ihr Amt für den verbleibenden Rest der Amtszeit des Kreisvorstands.
Begründung: Bei der letzten KMV wurden 2 konkurrierende Anträge diskutiert, die beide nicht die optimale Lösung waren. Mit diesem Antrag wird das damals diskutierte Problem behoben. Unbesetzte Ämter können besetzt werden, gleichzeitig hat die KMV ein Mittel zu verhindern, dass jemand aus jeder KMV eine Wahlveranstaltung macht indem er immer wieder zur Nachwahl eines unbesetzten Amtes antritt. Außerdem habe ich die logische Abfolge aufgeräumt. Bisher wurden erst in 4 Absätzen Regelungen für den Geschäftsführenden bzw. nicht-geschäftsführenden Vorstand beschrieben, bevor im letzten Absatz definiert wurde, was der geschäftsführende Vorstand ist.
Antragsteller: Friedel Vogt
SÄA 2 Neugliederung der Satzung
Antrag: Es wird beantragt, dass die KMV folgende Änderung beschließt: Neugliederung der Satzung.
Bei der letzten KMV hatte ich einen Sonstigen Antrag gestellt um festzulegen,
dass Druckerzeugnisse nach Möglichkeit einen Lizenzhinweis haben müssen. Die Diskussion hat schnell gezeigt, dass diese Regelung in die Satzung gehört,dass es dort aber keinen Bereich gibt, wo man diese Regelung einordnen könnte. Ich habe damals versprochen, für die nächste KMV einen Satzungsänderungsantrag zu stellen, der einen Bereich für sowas schafft. Bei der Vorbereitung des Antrags ist mir aufgefallen, dass die Regelungen in unserer Satzung ziemlich durcheinander sind, wie das Inhaltsverzeichnis zeigt.
Ⅰ Zweck und Mitgliedschaft
1.1 § 1 Zweck
1.2 § 2 Mitgliedschaft
1.3 § 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1.4 § 4 Rechte und Pflichten der Piraten
1.5 § 5 Beitragspflicht
1.6 § 6 Beendigung der Mitgliedschaft
1.7 § 7 Ordnungsmaßnahmen
Ⅱ Gliederung
2.1 § 8 Kreisverband
2.2 § 9 Gliederungen des Kreisverbandes
Ⅲ Die Organe des Kreisverbandes
3.1 § 10 Organe
3.2 § 11 Kreismitgliederversammlung
3.3 § 12 Aufgaben der Kreismitgliederversammlung
3.4 § 13 Geschäftsordnung der Kreismitgliederversammlung
3.5 § 14 Der Kreisvorstand
3.6 § 15 Aufgaben des Kreisvorstandes
3.7 § 16 Einberufung des Kreisvorstandes
Ⅳ Beitrags- und Finanzordnung
4.1 § 17 Beitrags- und Finanzordnung
Ⅴ Allgemeine Bestimmungen, Satzung
5.1 § 18 Amtsdauer
5.2 § 19 Satzungsänderungen
5.3 § 20 Salvatorische Klausel
5.4 § 21 Inkrafttreten
Im Bereich 3 stehen z.B. in §§14 - 16 Regelungen über den KVor. Dann folgt etwas ganz anderes und dann kommt in §18 die Amtsdauer des KVor. Auch die Regelung, dass Satzungsänderungsanträge Vorrang vor Sachanträgen haben, gehört thematisch zur KMV. Ich beantrage daher, die §§18 und 19 in den Bereich 3 zu verschieben und die ganze Nummerierung entsprechend an zu passen. Die Überschrift von Bereich 5 kann dann von "Allgemeine Bestimmungen, Satzung" zu "Allgemeine Bestimmungen" geändert werden. Dort ist dann der richtige Ort für Regelungen, wie die Verpflichtung zum Lizenzhinweis. (Den Antrag zur Verpflichtung zum Lizenzhinweis stelle ich in einem ergänzenden Antrag.)
Auflistung der beantragten Änderungen:
- Die Überschrift von Bereich 3, bisher "Die Organe des Kreisverbandes", wird zu "Die Organe des Kreisverbandes, Satzung".
- Die Überschrift von Bereich 5, bisher "Allgemeine Bestimmungen, Satzung", wird zu "Allgemeine Bestimmungen".
- Aus "5.1 § 18 Amtsdauer" wird "3.8 § 18 Amtsdauer".
- Die Kapitelnummerierung von 5.2 bis 5.4 wird zu 5.1 bis 5.3. "4.1 § 17 Beitrags- und Finanzordnung" wird zu "4.1 § 19 Beitrags- und Finanzordnung".
- Aus "5.2 § 19 Satzungsänderungen" wird "3.4 § 13 Satzungsänderungen". Die Nummern aller folgenden Paragrafen erhöht sich um 1.
- Die Kapitelnummerierung von 5.3 und 5.4 wird zu 5.1 bis 5.2.
Das Inhaltsverzeichnis sieht dann aus wie folgt:
Ⅰ Zweck und Mitgliedschaft
1.1 § 1 Zweck
1.2 § 2 Mitgliedschaft
1.3 § 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1.4 § 4 Rechte und Pflichten der Piraten
1.5 § 5 Beitragspflicht
1.6 § 6 Beendigung der Mitgliedschaft
1.7 § 7 Ordnungsmaßnahmen
Ⅱ Gliederung
2.1 § 8 Kreisverband
2.2 § 9 Gliederungen des Kreisverbandes
Ⅲ Die Organe des Kreisverbandes
3.1 § 10 Organe
3.2 § 11 Kreismitgliederversammlung
3.3 § 12 Aufgaben der Kreismitgliederversammlung
3.4 § 13 Satzungsänderungen
3.5 § 14 Geschäftsordnung der Kreismitgliederversammlung
3.6 § 15 Der Kreisvorstand
3.7 § 16 Aufgaben des Kreisvorstandes
3.8 § 17 Einberufung des Kreisvorstandes
3.9 § 18 Amtsdauer
Ⅳ Beitrags- und Finanzordnung
4.1 § 19 Beitrags- und Finanzordnung
Ⅴ Allgemeine Bestimmungen
5.1 § 20 Salvatorische Klausel
5.2 § 21 Inkrafttreten
Antragsteller: Friedel Vogt
Abstimmung:
Die erforderliche ⅔-Mehrheit wurde erreicht. Der Antrag ist angenommen.
SÄA 3 Lizenzangabe bei Veröffentlichungen und Printerzeugnissen
Antrag: Es wird beantragt, dass die KMV folgende Änderung beschließt: Neugliederung der Satzung.
Dieser Antrag ergänzt SÄA 2. Wenn SÄA 2 abgelehnt wird, entfällt dieser Antrag.
Antrag: Ich beantrage, dass in der Satzung vor 5.1 § 20 Salvatorische Klausel ein neuer Paragraf mit folgendem Wortlaut eingefügt wird:
Wenn der Kreisverband Erzeugnisse, die zur Veröffentlichung gedacht sind, erzeugt oder erzeugen lässt, sollen sie nach Möglichkeit einen Lizenzhinweis haben. Die gesetzlichen Regelungen zu Urheberangaben und ähnlichem (V.i.S.d.P., Impressum, Hinweis auf Rechteinhaber o.ä.) sind einzuhalten.
Begründung: Es macht wenig Sinn, für eine Veröffentlichung Geld zu bezahlen, ohne dem Empfänger der Informationen zu erlauben die Information weiter zu verbreiten. Es reicht dabei nicht, wenn es erlaubt ist, die Information weiter zu verbreiten. Der potentielle Verbreiter muss auch unmittelbar erkennen können, dass bzw. ob er die Information, das Bild, den Text oder was auch immer kopieren und weitergeben darf. Auch andere Produkte, wie Streuwerbemittel sollen nach Möglichkeit einen Lizenzhinweis haben. Wir haben in der letzten KMV einen ähnlichen Antrag als SoA angenommen, aber festgestellt, dass die Regelung eigentlich in die Satzung gehört. Daher dieser SÄA.
Antragsteller: Friedel Vogt
Abstimmung:
Die erforderliche ⅔-Mehrheit wurde nicht erreicht. Der Antrag ist abgelehnt.
Programmanträge (Die Tagesordnung wurde durch Abstimmung geändert.)
PA1
Antrag: Es wird beantragt, die folgenden Module als Wahlprogramm für die Kreistagswahl das Landkreises SÜW zu beschließen. (Die jeweiligen Modulüberschriften ohne die Zeichenfolge "PA 1 Modul" und die Nummer des Moduls sind Bestandteil der Module und sollen auch im Programm als Überschriften und Schlagworte benutzt werden.)
GO ANTRAG auf Meinungsbild, den folgenden Antrag im ganzen anzunehmen.
- Das Meinungsbild ist stark negativ.
Es werden die folgenden Module einzeln abgestimmt:
PA 1 Modul 1 Aktive Beteiligung der Einwohner
Als moderne Mitwirkungsmöglichkeit sollen die Einwohner über das Internet die Gelegenheit bekommen, sich über kommunale Angelegenheiten einfach zu informieren und sich durch Fragen und Anmerkungen einbringen zu können.
Antragsteller: Friedel Vogt
GO ANTRAG auf Unterbrechnung der Sitzung bis fertig gegessen wurde.
- Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
- Unterbrechnung der Sitzung um 20:06 Uhr, durch den Versammlungsleiter.
- Wiedereröffnung der Sitzung um 20:25 Uhr, durch den Versammlungsleiter.
PA 1 Modul 2 Frühe Bürgerbeteiligung bei der Planung von Projekten
Wir fordern seitens der Verwaltungen die aktive Bürgereinbindung bereits vor dem Beginn der Planungen, damit Vorschläge der Einwohner noch berücksichtigt werden können.
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 3 Bürgerhaushalte einführen
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 4 Jugendparlamente einrichten
Wir fordern für das Jugendparlament ein eigenes Budget, sowie ein generelles Anhörungs- und Antragsrecht im Rat.
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 5 Änderung des Wahlrechts
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 6 Einwohneranträge
Die Kreisverwaltung und die Kommunen im Landkreis sollen dazu gebracht werden, das Verfahren für Bürger- bzw. Einwohneranträge stark zu vereinfachen. Außerdem sollen die Einwohner über die bestehenden Möglichkeiten informiert werden.
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 7 Bürger- bzw. Einwohnerentscheide
Die Mitbestimmungsrechte der Einwohner sollen weiter ausgebaut werden. Sie sollen in allen ihren Belangen Mitbestimmungsrechte bekommen. Die Einbringung eigener Vorschläge soll so einfach wie möglich gestaltet werden.
Eine Abgabe von kommunalen Selbstbestimmungsrechten soll nicht ohne Zustimmung der Einwohner möglich sein.
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 8 Transparenz
Wir setzen uns für Transparenz in allen Unternehmen ein, in denen die kommunale Verwaltung einen Anteil besitzt. Wir befürworten die Einführung eines Transparenzgesetzes nach hamburger Vorbild. Dies behinhaltet ein Amtsgeheimnis nur noch in Ausnahmefällen und aktive Veröffentlichung von allen relevanten Verträgen. Transparenz ist Voraussetzung für Aufträge! Gutachten sind grundsätzlich öffentlich zu machen und nur unter dieser Vorraussetzung zu beauftragen.
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 9 Lobbyregister
Wir fordern die Veröffentlichung aller Beteiligten, Gremien und Personen, die bei Entscheidungsfindungen mitgewirkt haben.
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 10 Kostenloses Amtsblatt
Alle Bürger sollen kostenlos ein Amtsblatt zugestellt bekommen. Nur das Aushängen von Entscheidungen und Ankündigungen reicht nicht aus um die Einwohner zu informieren.
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 11 Dokumente der Kommunen online oder mit der Post
Formulare für Anträge müssen auch außerhalb der Öffnungszeiten maschinenlesbar und barrierefrei online verfügbar sein, damit sie auch postalisch oder online eingereicht werden können, unter Berücksichtigung effektiver Datensicherheit. Verordnungen, Informationen und Notfallpläne der Gemeinden und des Kreises sollen ebenfalls auf diesem Weg zur Verfügung gestellt werden.
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 12a Einsatz von freier Software und offenen Datenformaten
Wir fordern die konsequente Nutzung von freier Software und offenen Datenformaten in der Verwaltung. Unter freier Software sind Programme zu verstehen, die kostenlos weitergegeben und auf beliebige Art genutzt und verändert werden dürfen.
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 12b Datenschutz und Datensicherheit
Die in der Verwaltung eingesetzen EDV-Systeme sollen auf Datensicherheit und Ausspähbarkeit überprüft werden. Zum Datenschutz sind effektive Verschlüsselungstechniken einzusetzen.
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 13 Meldedaten nur nach Zustimmung herausgeben
Wir fordern, dass Informationen aus den Melderegistern nicht ohne Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen.
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 14 Erhalt der Gewerbesteuer
Wir setzen uns für den Erhalt der Gewerbesteuer in ihrer jetzigen Form ein, weil sie für die Selbstverwaltung der Kommunen nötig ist. Sie ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen und gleichzeitig ein wichtiges Mittel, Gewerbeansiedlungen, Industrialisierung und andere Belange der kommunalen Entwicklung zu regulieren. Sie steht daher unter unter dem Schutz der Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 GG. Ein Einstieg in die Dauerdebatte um die Abschaffung der Gewerbesteuer erscheint uns nur sinnvoll, wenn es entsprechende andere Möglichkeiten der Kommunen gibt, ihren Finanzbedarf zu decken und die Gewerbeentwicklung in ihrem Bereich zu steuern.
Antragsteller: Friedel Vogt
PA 1 Modul 15 Keine rückwirkenden Hebesatzänderungen
Eine rückwirkende Erhöhung der Hebesätze lehnen wir ab. Der Hebesatz wird regelmäßig in der kommunalen Haushaltssatzung für ein Jahr festgelegt. Er kann jedes Jahr geändert werden. Die Gewerbetreibenden haben bei rückwirkenden Änderungen der Hebesätze keine Möglichkeit, ihre Preiskalkulation und/oder ihre Angebote anzupassen. Durch rückwirkende Steueränderungen kann ein gerade noch lohnendes Geschäft zum Verlustgeschäft werden. So wie die Kommunen mit den Hebesätzen ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben, sollen auch die Gewerbetreibenden mit ihrer Angebots- und Preisgestaltung ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben können. Dazu ist es zwingend nötig, dass sie die Höhe der Abgabenlast im Voraus kennen.
Antragsteller: Friedel Vogt
Wir haben ein Programm für SÜW! :-)
Sonstige Anträge
SoA1
SoA 1 Transparenz
Antrag: Ich beantrage, dass die Kreismitgliedervesammlung in der Geschäftsordnung des Vorstands, unter dem Punkt "Finanzen" folgenden Unterpunkt eingefügt:
Transparenz
Der aktuelle Kontostand und der aktuelle Inhalt der Barkasse kann jederzeit veröffentlicht werden.
Begründung: Bisher habe ich diese Daten veröffentlicht, laut Datenschutzbeauftragtem braucht man eine Regelung in der GO um veröffentlichen zu dürfen.
Antragsteller: Martin Matheis
Schließung der Sitzung
Die Sitzung wird vom Versammlungsleiter um 22:05 Uhr geschlossen. Alle akkreditierten Mitglieder waren bis zum Schluss der Sitzung vor Ort.