RP:Kreisverband Südpfalz/KommunalprogrammSUEW
Hier findet ihr das Programm der Piraten für die Südliche Weinstraße zur Kommunalwahl 2014.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Aktive Beteiligung der Einwohner
- 2 Frühe Bürgerbeteiligung
- 3 Bürgerhaushalte einführen
- 4 Jugendparlamente einrichten
- 5 Änderung des Wahlrechts
- 6 Einwohneranträge
- 7 Bürger- bzw. Einwohnerentscheide
- 8 Transparenz
- 9 Lobbyregister
- 10 Kostenloses Amtsblatt
- 11 Dokumente der Kommunen online oder mit der Post
- 12 Einsatz von freier Software und offenen Datenformaten
- 13 Datenschutz und Datensicherheit
- 14 Meldedaten nur nach Zustimmung herausgeben
- 15 Erhalt der Gewerbesteuer
- 16 Keine rückwirkenden Hebesatzänderungen
Aktive Beteiligung der Einwohner
Die Einwohner müssen die Möglichkeit bekommen, sich an den Sitzungen Ihres Kreistages, der Ausschüsse und Arbeitskreise aktiv zu beteiligen, z.B. durch Fragestunden zu Beginn. Die betreffenden Geschäftsordnungen müssen entsprechend angepasst werden. Als moderne Mitwirkungsmöglichkeit sollen die Einwohner über das Internet die Gelegenheit bekommen, sich über kommunale Angelegenheiten einfach zu informieren und sich durch Fragen und Anmerkungen einbringen zu können.
Frühe Bürgerbeteiligung
Die Einwohner müssen früher als bisher in die Planung von Projekten eingebunden werden. Besonders bei öffentlichen Bauvorhaben wird die breite Öffentlichkeit oft erst in den wenigen Wochen der Einspruchsfrist im Planfeststellungsverfahren, wenn die Planung längst abgeschlossen ist, mehr oder weniger umfassend informiert. Wir fordern seitens der Verwaltungen die aktive Bürgereinbindung bereits vor dem Beginn der Planungen, damit Vorschläge der Einwohner noch berücksichtigt werden können.
Bürgerhaushalte einführen
Wir setzen uns für mehr Mitspracherechte bei der Gestaltung der Haushalte ein. Seitens des Kreistags und der Kommunen ist daher ein Bürgerhaushalt einzuführen. Es ist ein separates Budget für Vorhaben der Einwohner einzurichten.
Jugendparlamente einrichten
Wir wollen, dass Jugendparlamente eingeführt werden bzw. bestehende erhalten bleiben. Die Jugendparlamente sind ein wichtiges Mittel, damit Jugendliche ihre Ziele und Wünsche umsetzen können. Wir fordern für das Jugendparlament ein eigenes Budget, sowie ein generelles Anhörungs- und Antragsrecht im Rat.
Änderung des Wahlrechts
Wir fordern ein Wahlrecht für Einwohner aus nicht EU-Staaten und die Sekung des Wahlalters auf 14 Jahre für Kommunalwahlen.
Einwohneranträge
Die Kreisverwaltung und die Kommunen im Landkreis sollen dazu gebracht werden, das Verfahren für Bürger- bzw. Einwohneranträge stark zu vereinfachen. Außerdem sollen die Einwohner über die bestehenden Möglichkeiten informiert werden.
Bürger- bzw. Einwohnerentscheide
Die Mitbestimmungsrechte der Einwohner sollen weiter ausgebaut werden. Sie sollen in allen ihren Belangen Mitbestimmungsrechte bekommen. Die Einbringung eigener Vorschläge soll so einfach wie möglich gestaltet werden. Eine Abgabe von kommunalen Selbstbestimmungsrechten soll nicht ohne Zustimmung der Einwohner möglich sein.
Transparenz
Wir setzen uns für Transparenz in allen Unternehmen ein, in denen die kommunale Verwaltung einen Anteil besitzt. Wir befürworten die Einführung eines Transparenzgesetzes nach hamburger Vorbild. Dies behinhalten ein Amtsgeheimnis nur noch in Ausnahmefällen und aktive Veröffentlichung von allen relevanten Verträgen. Transparenz ist Voraussetzung für Aufträge! Gutachten sind grundsätzlich Öffentlich zu machen und nur unter dieser Vorraussetzung zu beauftragen.
Lobbyregister
Wir fordern die Veröffentlichung aller Beteiligten, Gremien und Personen, die bei Entscheidungsfindungen mitgewirkt haben.
Kostenloses Amtsblatt
Alle Bürger sollen kostenlos ein Amtsblatt zugestellt bekommen. Nur das Aushängen von Entscheidungen und Ankündigungen reicht nicht aus um die Einwohner zu informieren.
Dokumente der Kommunen online oder mit der Post
Formulare für Anträge müssen auch außerhalb der Öffnungszeiten maschinenlesbar und barrierefrei online verfügbar sein, damit sie auch postalisch oder online eingereicht werden können, unter Berücksichtigung effektiver Datensicherheit. Verordnungen, Informationen und Notfallpläne der Gemeinden und des Kreises sollen ebenfalls auf diesem Weg zur Verfügung gestellt werden.
Einsatz von freier Software und offenen Datenformaten
Wir fordern die konsequente Nutzung von freier Software und offenen Datenformaten in der Verwaltung. Unter freier Software sind Programme zu verstehen, die kostenlos weitergegeben und auf beliebige Art genutzt und verändert werden dürfen.
Datenschutz und Datensicherheit
Die in der Verwaltung eingesetzen EDV-Systeme sollen auf Datensicherheit und Ausspähabkeit überprüft werden. Zum Datenschutz sind effektive Verschlüsselungstechniken einzusetzen.
Meldedaten nur nach Zustimmung herausgeben
Wir fordern, dass Informationen aus den Melderegistern nicht ohne Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen.
Erhalt der Gewerbesteuer
Wir setzen uns für den Erhalt der Gewerbesteuer in ihrer jetzigen Form ein, weil sie für die Selbstverwaltung der Kommunen nötig ist. Sie ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen und gleichzeitig ein wichtiges Mittel, Gewerbeansiedlungen, Industrialisierung und andere Belange der kommunalen Entwicklung zu regulieren. Sie steht daher unter unter dem Schutz der Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 GG. Ein Einstieg in die Dauerdebatte um die Abschaffung der Gewerbesteuer erscheint uns nur sinnvoll, wenn es entsprechende andere Möglichkeiten der Kommunen gibt, ihren Finanzbedarf zu decken und die Gewerbeentwicklung in ihrem Bereich zu steuern.
Keine rückwirkenden Hebesatzänderungen
Eine rückwirkende Erhöhung der Hebesätze lehnen wir ab. Der Hebesatz wird regelmäßig in der kommunalen Haushaltssatzung für ein Jahr festgelegt. Er kann jedes Jahr geändert werden. Die Gewerbetreibenden haben bei rückwirkenden Änderungen der Hebesätze keine Möglichkeit, ihre Preiskalkulation und/oder ihre Angebote anzupassen. Durch rückwirkende Steueränderungen kann ein gerade noch lohnendes Geschäft zum Verlustgeschäft werden. So wie die Kommunen mit den Hebesätzen ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben, sollen auch die Gewerbetreibenden mit ihrer Angebots- und Preisgestaltung ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben können. Dazu ist es zwingend nötig, dass sie die Höhe der Abgabenlast im Voraus kennen.