RP:Kreisverband Rheinhessen/Kommunalwahl 2014/Fristen
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Fristen für Listen, Unterstützungsunterschriften und früheste Zeitpunkte
vor der Wahl
- 25.05.1991: Letzter Geburtstermin als Voraussetzung der Wählbarkeit zum Bürgermeister / Landrat
- 25.05.1996: Letzter Geburtstermin als Voraussetzung für die Wahlberechtigung und für die Wählbarkeit in die Vertretungskörperschaft
- 44 Monate nach Beginn der Wahlperiode: Frühestmöglicher Zeitpunkt zur Aufstellung der Bewerber. Die letzten Kommunalwahlen fanden am 07. Juni 2009 statt, entsprechend darf bereits seit Februar 2013 aufgestellt werden.
- 25.02.2014: Letzter Tag des Zuzugs in das Wahlgebiet (Ortsbezirk, Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis, Bezirksverband Pfalz) als Voraussetzung für die Wahlberechtigung und für die Wählbarkeit (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
- 07.04.2014, 18:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge (§§ 16 Abs. 1 Satz 5, 62 Abs. 1 KWG)
- 07.04.2014, 18:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Beseitigung wesentlicher Mängel (§ 23 Abs. 1 Satz 4 KWG)
- 07.04.2014, 18:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Beantragung einheitlicher Listennummern (§ 24 Abs. 2 KWG)
- 14.04.2014: Letzter Tag für die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge (§ 23 Abs. 3 Satz 1 KWG)
- bis zu dieser Entscheidung des Wahlausschusses: Ablauf der Frist zur Beseitigung formaler Mängel und zur Zurücknahme von Wahlvorschlägen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 und § 23a Abs. 2 KWG)
- 02.05.2014, 18:00 Uhr: Ablauf der Frist zur Erklärung von Listenverbindungen (§ 15 Abs. 2 KWG, § 31 Abs. 1 KWO)
- http://www.wahlen.rlp.de/kw/info/term/Terminkalender_Kommunalwahlen_25_Mai_2014_Stand_20131007.pdf